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Übernahme aller Mandantenbestände einer bestehenden Kanzlei - Möglichkeiten? Vor- und Nachteile?

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letzte Antwort am 25.04.2022 10:27:55 von Alexander_Herrmann
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DanX
Beginner
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Guten Tag,

 

unsere Kanzlei (Steuerberatungsgesellschaft in Form einer GmbH) soll sämtliche Steuermandate eines Rechtsanwalts übernehmen (Gesamtrechtsnachfolge).

 

Leider werden wir hierzu aus den durch die DATEV bereitgestellten Informationen und Unterlagen nicht ganz schlau, welche Wege es hierzu gibt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

 

 

Herzlichen Dank im Voraus für jegliche Unterstützung zu dem Thema.

Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo, 

 

zunächst sollten Sie klären, ob aus berufsrechtlicher und aus datenschutzrechtlicher Sicht die Zustimmung aller Mandanten erforderlich ist. Das ist in aller Regel der Fall, außer wenn die Gesellschafter der übernehmenden Kanzlei bereits alle Gesellschafter oder Arbeitnehmer der übergebenen Kanzlei waren und so Gelegenheit hatten, von den Mandaten vollumfänglich Kenntnis zu haben.

 

Verstöße hiergegen haben neben empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen möglicherweise auch die Nichtigkeit des Übernahmevertrags zur Folge (§ 134 BGB).

 

Wenn das geklärt ist, oder alle Zustimmungen vorliegen:

 

Handelt es sich um eine echte Gesamtrechtsnachfolge (was nur möglich sein dürfte, wenn der Anwalt seine Kanzlei als Gesellschaft betreiben hat, deren Anteile übergehen oder im Falle eine Verschmelzung nach dem UmwG), dann gehen die Vollmachten und auch die Einträge in der VDB automatisch mit über. 

 

Die Datenbestände aus den leistungserstellenden Programmen können mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nur einzeln übertragen werden.

 

Bei der DATEV gibt es für diese Themen eine eigene Abteilung namens "Trennung und Fusionen". Den Mitarbeitern dort stehen Tools zur Verfügung um auf Datenbankebene Daten zu migrieren. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht und können die Unterstützung durch die Jungs wärmstens empfehlen. Die wissen im übrigen auch, woran Sie sonst noch alles denken müssen (und glauben Sie mir, es sind viele Themen und Sie denken niemals an alles).

 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
DanX
Beginner
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Nachricht 3 von 4
451 Mal angesehen

Herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort.

 

Hinsichtlich des Themas der Gesamtrechtsnachfolge konnten wir bisher keine 100%-Klärung herbeiführen, vielleicht kann das hier geklärt werden:

- Der Rechtsanwalt (kein Steuerberater) betreibt Kanzlei als Einzelunternehmen (keine GmbH o.ä.)

- Wir betreiben eine Steuerberatungsgesellschaft in Form einer GmbH

 

Ist dann überhaupt eine "echte" Gesamtrechtsnachfolge möglich, der es bedarf, um die Vollmachten zu übernehmen?

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Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 4 von 4
365 Mal angesehen

Guten Tag,

 

in der von Ihnen geschilderten Konstellation ist eine Gesamtrechtsnachfolge ausgeschlossen. Eine Anwachsung scheidet mangels Gesellschaft aus. Die einzige Möglichkeit, eine partielle Gesamtrechtsnachfolge bei einer natürlichen Person als Übertragender zu erreichen, führt über eine Ausgliederung nach § 123 (3) UmwG. Das setzt jedoch voraus. dass die übertragende Person als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und das wiederum ist bei einem Freiberufler (Rechtsanwalt) mangels gewerblicher Tätigkeit ausgeschlossen.

 

Daher gibt es in diesem Fall nur die Möglichkeit der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge, mit allem was das mit sich bringt. Alle Verträge können nur mit Zustimmung der Vertragspartner übertragen werden. Es geht nichts automatisch mit über, mit Ausnahme der Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB.

 

Da eine Einzelrechtsnachfolge bei einer Kanzleiübernahme mit einigen rechtlichen und praktischen Fallstricken verbunden ist, empfehle ich Ihnen wärmstens, die Transaktion von auf rechtlichen Beratern mit Erfahrung auf diesem Gebiet begleiten zu lassen. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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letzte Antwort am 25.04.2022 10:27:55 von Alexander_Herrmann
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