Hallo zusammen, folgende Konstellation: - 2 GmbH's - beide GmbH's gehören jeweils Gesellschafter A und B zu je 50% - Gesellschafter A und B sind jeweils auch Geschäftsführer in beiden GmbHs und sollen nun in beiden GmbHs ein monatliches Gehalt erhalten - in keiner der GmbHs ist ein Mitarbeiter beschäftigt - Gesellschafter A: privat krankenversichert - Gesellschafter B: freiwillig gesetzlich versichert Ich habe für beide GmbHs in Lohn+Gehalt die beiden Gesellschafter A als Arbeitnehmer angelegt, entsprechend den DATEV-Anweisungen für Gesellschafter-geschäftsführer Nun meine Fragen: 1.) Habe gehört, man legt für freiwillig gesetzlich versicherte die Krankenversicherung besser als private Krankenversicherung an, stimmt das? Mit den bisherigen Einstellungen erhält Gesellschafter B etwas weniger netto. 2.) Nach meinem Verständnis wird keine DEÜV-Meldung erstellt, da ja keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sind, oder? Muss hier trotzdem zwingend eine Art Anmeldung o.ä. passieren? Das Statusfeststellungsverfahren würde ich ganz analog beantragen. Entschuldigung für die Fragen, aber zur Konstellation von GmbHs nur mit Gesellschafter-Geschäftsführer in Verbindung mit DEÜV habe ich in der Hinsicht nichts spezifisches finden können. Danke im Voraus für Eure Unterstützung!
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