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Umstellung der Reihenfolge bei der Prüfung auf doppelte Buchungen

Themenfremd
letzte Antwort am 19.01.2024 13:52:06 von Julia_Köhnlein
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thorstenmüller
Aufsteiger
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Die Prüfung auf doppelte Buchungen im Programm Kanzlei-Rechnungswesen ist zwar super, aber die Reihenfolge, an der sie stattfindet treibt mich hin und wieder in den Wahnsinn.

 

Hier ein Beispiel der Erfassung einer Rechnung; diese wird vollständig erfasst und die Buchung bestätigt. Dann kommt in diesem Fall die Frage nach dem 13b-Sachverhalt:

 

thorstenmller_1-1704812390730.png

 

Danach kommt die Abfrage zur Zuordnung in einer andere Leistungsperiode:

 

thorstenmller_0-1704812281942.png

 

Erst nach der Auswahl des Stapels und Bestätigung kommt dann die Meldung:

 

thorstenmller_2-1704812502487.png

 

Da für die doppelte Buchung Betrag, Rechnungsnummer und Kreditor maßgeblich sind könnte man sich bei einer geänderten Prüfreihenfolge die ersten Schritte sparen.

 

Es wäre klasse, wenn sich da ändern ließe.

Status: Themenfremd
4 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Popp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @thorstenmüller,

 

vielen Dank für Ihre eingebrachte Idee!

 

Hier in diesem Bereich werden Ideen zum Automatisierungsservice Rechnungen gepostet. Ideen zum Programm Kanzlei-Rechnungswesen sind themenfremd.

 

Dennoch konnten wir mit dem Entwicklungsbereich sprechen und haben folgende Antwort erhalten:

 

"Im Programm findet eine Prüfung auf doppelte Buchungen beim Verarbeiten einer Buchung auf das Personenkonto statt. Dabei wird auf Umsatz, S/H-Kennzeichen, Belegfeld1 und das Datum geprüft.

Der Jahreszusatz beim Datum wird jedoch erst bei der Verarbeitung gebildet. Hier spielt insbesondere das Leistungsdatum eine Rolle. So kann unter Umständen ein erfasstes Datum 01.01. unterschiedlich ergänzt werden.

 

Beispiel:

Man befindet sich in einem Stapel Dezember 2023. Bei beiden Buchungen wurde im Datum 01.01. erfasst.

Sabine_Popp_0-1705495748737.jpeg

 

 

Mit der Verarbeitung der Buchung bildet das Programm eine Jahreszahl zum Datum.

Bei der Buchung mit Leistungsdatum wird es der 01.01.24, da das Leistungsdatum kleiner sein muss als das Belegdatum -> hier erfolgt ein Hinweis auf eine doppelte Buchung

Bei der Buchung ohne Leistungsdatum wird es der 01.01.23. -> hier erfolgt kein Hinweis auf eine doppelte Buchung

 

Eine Anpassung an der Prüflogik bzw. Verarbeitungsreihenfolge hätte einen größeren technischen Umbau und umfangreiche Qualitätssicherungs-Maßnahmen zur Folge.

Aus diesem Grund erfolgt an dieser Stelle keine Änderung."

 

Gruß 

 

Julia Köhnlein und Sabine Popp

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Popp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Themenfremd
 
thorstenmüller
Aufsteiger
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Hallo @Sabine_Popp!

 

Vielen Dank für Ihr Feedback. Zu Ihren Punkten im Einzelnen:

 

Ideen zum Programm Kanzlei-Rechnungswesen sind themenfremd

OK, aber wo kann man denn Ideen zur Verbesserung der in den Kanzleien eingesetzten Software (nicht nur Kanzlei-Rechnungswesen) anbringen? Ich hätte als Anwender noch so einige Vorschläge parat...

 

Mit der Verarbeitung der Buchung bildet das Programm eine Jahreszahl zum Datum.

Dass sich das Datum mit dem Leistungsdatum ändern kann ist mit klar, auch das Resultat, dass dann ggf. kein Hinweis zur Doppelerfassung erfolgt. Das war aber auch hier nicht das Problem.

 

Eine Anpassung an der Prüflogik bzw. Verarbeitungsreihenfolge hätte einen größeren technischen Umbau und umfangreiche Qualitätssicherungs-Maßnahmen zur Folge.

Ohne es ausprobiert zu haben würde ich mal behaupten, dass 13b-Sachverhalt und Periodenzuordnung keine Auswirkung auf die Prüfung auf doppelte Erfassung haben. Die Periodenzuordnung betrifft ja lediglich die Frage, in welchem Vorlauf der Vorgang erfasst werden soll, nicht aber das Leistungsdatum selber.

 

Ist es denn denkbar, eine Art Vorab-Prüfung einzubauen, die zumindest einen "Warnhinweis" aufgrund eines Datenbankabgleichs o.ä. auswirft?

 

Die Problemfälle sind häufig die, bei denen wir das (wie die DATEV es nennt) kanzleieigene DATEV Unternehmen online nutzen, also nur die Belege hochladen. Hier findet ja seitens des Mandanten keine Prüfung auf doppelte Belege (wie in Unternehmen online) statt. Aber auch Mandanten schaffen es, in DATEV Unternehmen online den Warnhinweis zu ignorieren und so teilweise selbst Rechnungen doppelt zu bezahlen.

 

Es geht mir hier um Workflow-Verbesserungen und Effizienzsteigerung. Andere Themen wären bspw. die Arbeit mit der Tastatur - haben Sie beim Buchen in ReWe mal probiert ohne Maus aus der Buchungserfassung heraus durch einen mehrseitigen Beleg zu blättern oder verschiedene Belege, die vom Mandanten der Bankbuchung zugeordnet wurden anzuwählen oder zwischen Beleg und Buchungserfassung hin und her zu springen? Habe ich vor Jahren schon einmal angebracht, geht aber bis heute nicht effizient und vor allem nicht ohne Nutzung der Maus.

 

Es würde mich freuen, wenn die Software an einigen Stellen anwenderfreundlicher würde und sich die DATEV nicht vor einem "größeren technischen Umbau" scheut oder versteckt.

 

Gruß,

Thorsten Müller

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Köhnlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @thorstenmüller,

 

bitte wenden Sie sich an DATEV Community. Unter Programm-Bereiche – Betriebliches Rechnungswesen können Sie die Anregungen zum Programm Kanzlei-Rechnungswesen posten.

 

Einen großen Dank!

 

Gruß

 

Julia Köhnlein

Themenfremd
letzte Antwort am 19.01.2024 13:52:06 von Julia_Köhnlein
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