05.10.2021 13:55
Gemäß § 7 GwGMeld-Immobilien müssen Auffälligkeiten nicht immer gemeldet werden, aber aufgezeichnet werden. Wir stellen uns hier Eingabemöglichkeiten in den Stammdaten Geldwäschegesetz vor. Im Anschluss soll eine Auswertung über das Auswertungsprogramm möglich sein. Zusätzliche Listen in Office-Programm möchten wir hiermit vermeiden und unseren Aufzeichnungspflichten nachkommen.
Hallo @Nicole2,
danke für Ihren Beitrag!
Derzeit gibt es noch keinen DATEV Ideas-Bereich zu diesem Thema.
Deshalb haben wir ihn auf themenfremd gesetzt.
@Alexander_Herrmann: Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Doris Edinger
05.10.2021 18:26
Sorry, aber was hat das mit dem Hilfe-Center zu tun? Für die Zentralen Stammdaten ist DATEV IDEAS noch nicht freigegeben und das hat gute Gründe.
06.10.2021 09:01
06.10.2021 09:44
Hallo @Nicole2,
danke für Ihren Beitrag!
Derzeit gibt es noch keinen DATEV Ideas-Bereich zu diesem Thema.
Deshalb haben wir ihn auf themenfremd gesetzt.
@Alexander_Herrmann: Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Doris Edinger
06.10.2021 09:54
Hallo Frau Edinger,
vielen Dank für die Statusänderung. Ich konnte diese Themenart nicht selbst wählen.
Freundliche Grüße
Nicole2