12.09.2024 12:37
Als Unternehmer/Buchhalter möchte ich für die Vertretungsmöglichkeit einem MA das Recht einräumen, Belege hochzuladen und zuzuweisen, ohne "alle Belege" sehen zu können, die in DUO gespeichert sind.
Eine Trennung macht Sinn, da ein Mitarbeiter in der Vertretungszeit nicht unbedingt in den Belegen stöbern können muss, die eigentlich nur für die Geschäftsleitung zugänglich sein sollen.
Die Einschränkung "selbst hochgeladene Belege & Freigeber zuweisen" wäre an dieser Stelle sinnvoll, oder die Möglichkeit, Belege mit einem sehr eingeschränkten Recht zu versehen, damit die Einsicht in diese Belege dann nicht erfolgen kann.
12.09.2024 12:46
Das Problem wird sein, dass eigentlich nur beim integriertem Upload feststeht, welche Person die Belege hochlädt, wenn man mit Belegtransfer und den anderen Methoden arbeitet, steht keine Person fest, wie soll dann mit solchen Belegen verfahren werden?
12.09.2024 13:00
Vielleicht den Zugriff auf "alle Belege" erst ab einem konkreten Hochlade-Datum erlauben, und anschließend mit Änderung der Zugriffsrechte wieder begrenzen. Dann wäre ein Zugriff auf zeitlich zurückliegende Belege nicht möglich?