22.05.2021 12:36 zuletzt bearbeitet am 22.05.2021 12:39
Als Steuerberater und selbst Nutzer von Unternehmen Online bzw. Bank Online würde ich vorschlagen, dass es beim anlegen von Regeln für die Prüfung der Bankkontoumsätze möglich wäre, nicht nur einen festen Betrag sondern einen Betragsrahmen/-Bandbreite anzugeben.
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die in geringem Umfang erwartbar schwanken möchten nicht unbedingt jedes mal einzeln geprüft werden, sondern nur bei größeren Abweichungen.
Z.B. möchte ich nicht jede Abbuchung der Telefongesellschaft einzeln prüfen, nur weil in einem Monat die Abbuchung 2,- EUR höher ist und im nächsten 3,- EUR niedriger als im Durchschnitt. Sondern erst wenn die Abweichung größer ist.
Beispiel: Die Datev 😉 bucht monatlich i.d.R. ca. zwischen 300,- bis 350,- EUR ab, und das möchte ich nicht mehr detaillierter prüfen (z.B. weil ich mir dir Rechnung sowieso beim verbuchen anschaue, oder weil ich davon ausgehe dass es dann passen wird weil es immer in der Größenordnung liegt). Dann sollte ich doch angeben können, als Regel, wenn der Abbuchungsbetrag zwischen 300-350 EUR liegt und der Abbucher Datev ist soll das Kennzeichen auf geprüft gesetzt werden. Und nur wenn der Betrag darüber oder darunter liegt soll nicht automatisch nach der Regel gehandelt werden. Denn dann war vielleicht was außerordentliches dabei, was ich mir nochmals anschauen möchte.
Das gleiche wäre übrigens auch sinnvoll bei den Lerndateien im Rechnungswesen. z.B. bei Einnahmen-Überschuss-Rechner der nicht Debi/Kredit gebucht wird:
Telefonanbieter z.B. bucht immer zwischen 50 - 60 EUR ab (das sind einfach die regulären Telefongebühren) und die sollen auf 6805 (SKR 04) verbucht werden.
Aber in einem Monat bucht der Telefonanbieter z.B. 300,- EUR ab. Das waren wohl keine regulären Telefonkosten. Das soll die Lerndatei nicht einfach auf 6805 verbuchen.
Hallo @befra ,
danke für Ihre Idee!
Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters vergebe ich dieser Idee den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich".
Freundliche Grüße,
Selina Gottwald
06.06.2024 11:35
Hallo @befra ,
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Selina Gottwald