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Rechteeinschränkung zur reinen Belegbearbeitung - Sperre Rechnungsliste

Umsetzung unwahrscheinlich
letzte Antwort am 06.08.2024 10:14:08 von Selina_Hußnätter
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karstenm
Aufsteiger
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78 Mal angesehen

Wir haben von unseren Mandanten die Anfrage erhalten die Rechte eines Mitarbeiters auf die reine Belegerfassung zu beschränken. Gegenwärtig ergibt sich hierbei das Problem, dass die Einsicht in die "Rechnungsliste" nicht ausgeschlossen werden kann. 

 

Da die Rechnungsliste alle offenen Belege umfasst, kann ein ungefilterter Einblick zu falschen Schlüssen der Mitarbeiter führen - insbesondere wenn seitens des Unternehmens nicht gewünscht wird, dass die Mitarbeiter einen Einblick in den Banksaldo/ die Liquiditätslage erhalten. 

 

Ich würde dementsprechend entweder eine gesonderte Beschränkung im Bereich Belege, oder einen Zusammenhang mit den Rechten zur Einsicht der OPOS-Auswertungen als sinnvoll empfinden. 

Status: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @karstenm ,

 

vielen Dank für Ihre Idee 🙂

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters der Idee vergebe ich den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald 

1 Kommentar
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Hußnätter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
24 Mal angesehen
Status geändert in: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @karstenm ,

 

vielen Dank für Ihre Idee 🙂

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters der Idee vergebe ich den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald