18.08.2020 13:20
Als Steuerberater wünsche ich mir, dass im Hintergrund eine Prüfung läuft, ob der gewählte Ablageort bei der Erfassung von Kassenbewegungen mit Belegbild auch zum Belegdatum passt.
Bei der Anlage von Ablageorten (z.B. Standardregister für Buchführung) muss auch ein Datumsbereich angelegt werden. Wählt der Mandant aber versehentlich als Ablageort den Ordner 2019 (z.B. weil er gar daran denkt diesen zu ändern) auch für seine 2020er-Belege passiert gar nichts. Warum wird hier nicht eine Prüfung in Gang gesetzt, die den Hinweis bringt, dass das Belegdatum nicht zum gewählten Ablageort passt? In einem Fall haben wir nun im Ablageregister für 2019 alle bisher in 2020 erfassten Kassenbelege und müssen dies nun nachträglich ändern, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Hallo @a_sperber ,
danke für Ihre Idee!
Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters vergebe ich dieser Idee den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich".
Freundliche Grüße,
Selina Gottwald
18.07.2024 09:11
Hallo @a_sperber ,
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Selina Gottwald