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Ablageort bei Kassenerfassung prüfen

Umsetzung unwahrscheinlich
letzte Antwort am 18.07.2024 09:11:31 von Selina_Gottwald
Dieser Beitrag ist geschlossen
a_sperber
Fortgeschrittener
Offline Online
119 Mal angesehen

Als Steuerberater wünsche ich mir, dass im Hintergrund eine Prüfung läuft, ob der gewählte Ablageort bei der Erfassung von Kassenbewegungen mit Belegbild auch zum Belegdatum passt.

 

Bei der Anlage von Ablageorten (z.B. Standardregister für Buchführung) muss auch ein Datumsbereich angelegt werden. Wählt der Mandant aber versehentlich als Ablageort den Ordner 2019 (z.B. weil er gar daran denkt diesen zu ändern) auch für seine 2020er-Belege passiert gar nichts. Warum wird hier nicht eine Prüfung in Gang gesetzt, die den Hinweis bringt, dass das Belegdatum nicht zum gewählten Ablageort passt? In einem Fall haben wir nun im Ablageregister für 2019 alle bisher in 2020 erfassten Kassenbelege und müssen dies nun nachträglich ändern, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Alexander Sperber
Schorndorf und Schwäbisch Gmünd
Status: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @a_sperber ,

 

danke für Ihre Idee! 

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters vergebe ich dieser Idee den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald 

1 Kommentar
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
43 Mal angesehen
Status geändert in: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @a_sperber ,

 

danke für Ihre Idee! 

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters vergebe ich dieser Idee den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald