abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis:
Inhalte im Archiv stehen nur lesend zur Verfügung.

Nicht abziehbarer Anteil muss erfasst werden können

Offen
letzte Antwort am 30.04.2020 16:38:28 von olafbietz
Dieser Beitrag ist geschlossen
Alexander_Herrmann
Meister
Offline Online
128 Mal angesehen

Als Steuerberater wünsche ich mir, dass bei den Metainformationen der Belege, also beim Ergänzen des Belegs um den Steuerlichen Sachverhalt und die zugehörigen Daten, auch ein eventuell nicht abziehbarer Anteil in Prozent erfasst werden kann.

 

Diese Information muss im Moment von Hand in der jeweiligen Anlage nachgepflegt werden.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
Status: Offen
1 Kommentar
olafbietz
Meister
Offline Online
90 Mal angesehen

Bei Handwerkerleistungen wäre zudem eine Aufteilungshilfe wünschenswert. Sonst lande ich doch wieder in der individuellen Anlage.