Als Steuerberater muss ich bei einer nachträglichen Ergänzung der Belege durch den Mandanten nicht nur informiert (siehe Nachricht an den Sachbearbeiter, wenn Belege vollständig) daneben muss ich auch erkennen können, welche Belege neu hochgeladen wurde, damit ich gezielt diese bearbeiten bzw. mir diese ansehen kann.
06.08.2021 16:00