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Freizeichnung online bei Einzelveranlagung von Ehegatten

Offen
letzte Antwort am 11.07.2023 10:51:59 von deusex
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Steffi-BBP
Einsteiger
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Leider ist es immer noch nicht möglich die Einzelveranlagung von Ehegatten über Freizeichnung online zu lösen.

 

Für diesen einen Fall müssen wir immer auf andere Mittel zurückgreifen um uns die Unterschriften / Freigaben zu holen. 

Ein einheitliches Vorgehen für alle Steuererklärungen ist somit leider nicht möglich.

 

Es gibt Community-Beiträge aus 2020 dazu. Leider war eine Lösung hierfür von Seiten der DATEV nicht geplant.

Laut einer Antwort aus 2022 kann die DATEV hierzu auch keine Angaben machen.

 

Es wäre sehr wünschenswert dies möglich zu machen.

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Status: Offen
5 Kommentare
deusex
Experte
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Die Einzelveranlagung gehört wohl zumeist zur Ausnahme-Veranlagung, wenn ich den Querschnitt der Veranlagungen in der Kanzlei betrachte.

Es ist natürlich schon ärgerlich, dass hier ein workaround vollzogen werden muss, aber ich denke dass die technische Lösung hier aufwändiger ist, als wir das ahnen, womit ich persönlich nicht damit rechne, dass die FZO für Einzelveranlagungen noch kommt.

Zwischenzeitlich sind FPSign & Co. auf dem Vormarsch, womit ich persönlich schon eher damit rechne, dass die Zeiten von FZO bereits langsam zu Ende gehen.

Insofern rechne ich persönlich nicht mehr mit der Weiterentwicklung und schon gar nicht auf Einzelveranlagung.

Für die <5% der Fälle verfahren wir mit einem PDF-Legitimationsdokument, welches eben ausgedruckt, unterzeichnet und zurückgesendet werden muss. 

Julia1
Einsteiger
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Gibt es hier schon etwas Neues??? Leider können wir kein digitales Produkt wie Freizeichnung online empfehlen, wenn es hier nicht reibungslos funktioniert und es bei einer Einzelveranlagung (weil steuerlich günstiger) plötzlich nicht möglich ist und die Unterschrift auf einmal auf Papier verlangt wird...

 

Das Problem mit der Einzelveranlagung kann ja schon seit Jahren nicht behoben werden! Warum!?

deusex
Experte
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Mangels Relevanz !?

 

Seit einem Jahr haben fünf Personen für diese Idee gestimmt. Dies bedeutet, dass der Wunsch danach nur vereinzelt auftaucht und nicht mehrheitsfähig ist.

 

Letztlich ist die technische Umsetzung schwierig, da ein Steuerdatensatz vorliegt, der freigezeichnet werden kann; ob ZV oder EV.

 

Ich denke, Sie können die Idee aufgeben.

 

Die DATEV-Vollmacht "Zusatzvereinbarung zur Nutzung von DATEV Freizeichnung online" können Sie bspw. auch leicht auf die Einzelveranlagung erweitern.

 

Bspw.: "Der Freizeichner ist auch berechtigt, im Falle der Einzelveranlagung von Ehegatten für den Vollmachtgeber freizuzeichnen, sofern die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung zum Zeitpunkt der Freizeichnung erfüllt waren."

 

Ich denke, damit kommen Sie indem einen von zwanzig Fällen auch gut über die Runden oder Sie wechseln auch schrittweise auf die Unterzeichnung via elektronischer Signatur; damit hätten Sie dann ein Unterschriftsmedium für Alles.

 

 

 

 

Steffi-BBP
Einsteiger
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Mangels Relevanz !?

 

Seit einem Jahr haben fünf Personen für diese Idee gestimmt. Dies bedeutet, dass der Wunsch danach nur vereinzelt auftaucht und nicht mehrheitsfähig ist.

 

@deusex Weil sich vermutlich die Mehrheit zwischenseitlich anderer Anbieter bedient hat. So auch wir.

 

Viele Dinge der DATEV sind von der Idee her zwar gut aber nur mittelmäßig umgesetzt und nicht bis zum Ende durchdacht. Leider.

Das zwingt einen - wenn man mit der Digitalisierung gehen will - sich andere Anbieter zu suchen.

 

deusex
Experte
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Also ich arbeite nun seit fünf Jahren mit der FZO und das läuft im Prinzip wunderbar und reibungslos. Es gibt sicherlich Vieles, was man bei DATEV bemängeln kann.

 

Die FZO per sé gehört definitiv nicht dazu.

 

Ich denke auch nicht, dass sich die Mehrheit anderer Anbieter bedient. Definitv nicht, es sei denn, Sie meinen Kanzleien, die ihre Mandanten anreiten lassen um mit dem Füllfederhalter in der Kanzlei unterschreiben zu lassen.

 

Ich hatte einen workflow mit einer Alternative abgebildet, dessen Einzellösungen durchaus charmant und schöner gelöst waren, aber der Ablauf insgesamt nicht annähernd so effizient wie im konkreten FZO-Fall war.

 

Nur weil ich eine Vereinheitlichung bei der Unterschriftseinholung von meinen Mandanten herstellen will, werde ich mittelfristig auf die elektronischen Signaturen umsteigen.

 

Selbstverständlich ist eine Einschätzung von Arbeitsabläufen stets von den eigenen Vorstellungen geprägt, aber insgesamt betrachtet gebe ich Ihnen recht: Bei der Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen ist bei der DATEV noch reichlich Luft nach oben und dennoch ist das Gras auf der anderen Seite nur vermeintlich grüner . . .