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Erinnerungsmail für Freizeichnung online bei keiner Reaktion des Mandanten

Umsetzung geplant
letzte Antwort am 26.02.2025 10:39:00 von Katja_Hofecker
Dieser Beitrag ist geschlossen
nicofr
Beginner
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Als Steuerberater möchte ich die Funktion der wiederkehrenden Erinnerungen zur Freizeichnung Online an Mandanten vorschlagen, um damit die Überwachung der Freigabe zu automatisieren und den Prozess für uns Kanzleien zu vereinfachen bzw. einsetzbar zu machen.

Dabei sollte bspw. in einem Rhythmus von einer Woche eine Erinnerungsmail an den Mandanten versendet werden, wenn er bis dato noch nicht auf die Freizeichnungsmail reagiert hat.

3 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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236 Mal angesehen

Wobei das ja nur ein ganz kleiner Schritt wäre, weil FZO heute schon optisch wie technisch leider nicht mehr up2date ist. Was ich mir übergreifend vorstelle: Mandant hat 1 Adresse, 1 Portal in das er sich einloggt: www.datev.de/mydatev und findet dort alles wieder, was ihn betrifft, sowohl als natürliche Person für seine private ESt als auch in der Form des Geschäftsführers seiner GmbH, wo er DUO wieder findet. 

 

Auf dem Dashboard gibt es einen Button, der Aufgaben heißt, wo all seine Aufgaben abgearbeitet werden können, wie z.B. seine Erklärung frei zu zeichnen oder auch Belege mit der Belegfreigabe online frei zu geben; Zahlungen auszuführen, ... 

 

Hätte DATEV sich nicht gegen Apps entschieden, könnte man sicherlich eine (1) an der App darstellen, die ihn an die Freizeichnung erinnert oder noch eine (1) und damit eine (2) insgesamt, wenn man als Kanzlei doch schnell nochmal manuell freundlich eine Nachricht an den Mandanten schicken möchte. 

 

Das - wäre zukunftssicher und Stand der technischen Dinge. In unserer BigBand nutzen wir dazu die App Konzertmeister. Daran könnte man sich orientieren oder technischen Input mitnehmen. 

 

DATEV ist dran aber morgen und übermorgen kommt da leider nichts. 

DATEV-Mitarbeiter
Sonja_Weber
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,
 
gerne möchten wir einen aktuellen Status zu Ihrer Idee geben.
 
Die technologische Basis von Freizeichnung online ist veraltet und muss 2025 abgeschaltet werden. Als Nachfolgelösung wurden verschiedene Alternativen geprüft und die Entscheidung ist auf MyDATEV Kanzlei gefallen.

 

In den Aufgaben von MyDATEV Kanzlei können Sie und Ihre Mandant:innen zukünftig erkennen ob und wann ein Dokument freigegeben wurde. Zudem wird es eine Termin- und Erinnerungsfunktion geben. 

 

Alle Informationen zu MyDATEV Kanzlei finden Sie hier: MyDATEV Kanzlei

 

Das Produkt MyDATEV Kanzlei ist seit dem 29.01.2025 verfügbar. Die Freigabefunktion befindet sich aktuell in Entwicklung. Start der Pilotierung ist für April 2025 geplant. Die Freigabe von Dokumenten in MyDATEV Kanzlei wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 möglich sein und der flächendeckende Rollout erfolgt mit Installation der DATEV Anwendungen 19.0 (geplant im August 2025).  

 
Um eine nahtlose Nutzung der Freigabe zu gewährleisten, empfehlen wir, bereits jetzt MyDATEV Kanzlei zu bestellen und Ihre Mandant:innen zu registrieren.
 
Aktuelle Informationen zur Umstellung erhalten Sie auf unserer Umstellungsseite:

Umstellung von Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei

 
Viele Grüße aus Nürnberg
DATEV-Mitarbeiter
Katja_Hofecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Umsetzung geplant