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Corona - Datenaustauschplattform mit Mandanten

Offen
letzte Antwort am 26.03.2020 08:45:01 von freiburgersteuermann
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Nörgler
Beginner
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JETZT sofort wünsche ich mir als Steuerberater eine Datenaustauschplattform mit dem Mandanten.

 

Eingebunden in den Datei-Explorer, sicher im Rechenzentrum der DATEV, mit der Möglichkeit gemeinsam mit dem Mandanten sicher und einfach Dokumente zu speichern, zu öffnen, zu ändern und herunterzuladen.

 

Anspruch der DATEV: Cloud first

Wirklichkeit bei der DATEV: Nichts / Leere

Status: Offen
10 Kommentare
Gelöschter Nutzer
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so groß kann die Nachfrage nach einem solchen Produkt nicht sein, sonst würde die DATEV Cloudbox nicht mangels Nachfrage eingestellt.

Marco_Linder
Einsteiger
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@Gelöschter Nutzer Ich denke, die Nachfrage fehlt auch, weil für die Cloudbox ein DATEV-Anmeldemedium (mIDentity oder SmartLogin) notwendig ist. Dies war für uns der Haupt-Grund gegen die Cloudbox. Wir möchten auch kurzfristig einfach mal schnell Daten austauschen, ohne mit dem Mandanten die Einrichtung der SmartLogin-App durchzugehen oder auf den Versand des mIDentity zu warten.

andreashofmeister
Allwissender
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Warum nutzen Sie dann nicht die Cloudbox, noch gibt es sie ja. Zumindest für die von Ihnen aufgezeigten Zwecke einsetzbar (ja, ich nutze sie, nein - ich möchte jetzt nicht über die Nachteile diskutieren, dazu gibts hier genug Beiträge)?

 

Nur als Hinweis.

 

Ja, die Cloudbox wird abgeschafft, aber bis dahin hat man hoffentlich diesen Virus auch wieder im Griff.....

Gelöschter Nutzer
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@Marco_Linder

 

also möchten Sie die Sicherheit des DATEV Rechenzentrums ohne die Zugangskontrolle von DATEV Sicherungsmedien?

Das wird die DATEV hoffentlich nie zulassen.

 

Wenn die Sicherheit nicht eine entscheidende Rolle spielt, dann gibt es andere Lösungen Dropbox nur als Beispiel

Marco_Linder
Einsteiger
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@Gelöschter Nutzer 

 

mir persönlich ist die Sicherheit natürlich wichtig.

Problematisch ist es jedoch, dass niemand die "Mehrarbeit" für die Sicherheit mitgehen möchte, weil "Dropbox geht doch so einfach, warum ist das bei DATEV so kompliziert?".

Daher ist die Akzeptanz gerade bei Mandanten sehr gering, wenn es um zusätzliche Maßnahmen wie den zweiten Faktor mIDentity oder SmartLogin geht.

 

Alternativen wie SMS mit Code bei Anmeldung, etc. sind manchen schon zu viel, würden aber die meisten akzeptieren.

Gelöschter Nutzer
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@Gelöschter Nutzer 

Dropbox und DSGVO? berufliche Verschwiegenheitspflicht?

Dann würde ich eher Dracoon (deutsches RZ) empfehlen, oder teamdrive,......

grandfunck
Fachmann
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Na ja Dropbox udn DSGVO...

 

Grundsätzlich ist das nix für uns als StB, schon klar, aber wenn der Mandant unbedingt will, nur er die Daten dort einstellt? Ok., Hinweis ist wohl erforderlich, dass Daten Dritter (AN etc.) dort DSGVO-mässig nicht eingestellt werden dürfen, die eigenen Daten darf der Mandant doch sicher offen verteilen wie er will, oder bin ich zu blauäugig? 

 

Dann würde ich auf die Dropbox ungern direkt aus meinem Netz zugreifen, Daten downloaden, prüfen, scannen etc. und dann über einen USB-Stick in mein Netz nehmen. Spricht hiergegen etwas Grundsätzliches außer der Mehrarbeit? 

 

Daten vom StB an den Mandanten dann über verschlüsselte Mail (hier DATEV-Net-Lösung) zurück. 

 

Das sind einfach mal Gedanken, die mir beim Lesen hier so gekommen sind. Optimal ist sicher anders, aber ist jetzt nicht sowieso alles anders. 

 

Bin gespannt auf die Meinungen hier im Forum.

 

Bis dann und bleibt gesund!

 

WF

bfit
Meister
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Moin,

also ich nutze mit meinen Mandanten TeamDrive als Austauschplattform. Die Daten liegen tatsächlich im DATEV-Rechenzentrum, da die Lösung von einem DATEV-Systempartner angeboten wird.

Von meinen Mandanten wir diese Lösung sehr gut angenommen und alle sind zufrieden 😊.

Viele Grüße,

bfit

vogtsburger
Allwissender
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ich hatte vor kurzem Kontakt mit dem Datev-Service, der mir temporär Software-Pakete auf einem 'Share' zum Download zur Verfügung gestellt hat bzw. zur Verfügung stellen musste.

 

Dieses 'Share' steht nur für kurze Zeit zur Verfügung und wird anschließend wieder entfernt und gelöscht.

 

Dieses Prinzip fände ich auch für den Datenaustausch mit Mandanten perfekt, damit keine (Daten-)Müllberge entstehen, die niemand pflegt und entsorgt.

 

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Der Wunsch ist nicht neu und hat meines Erachtens nichts mit Corona zu tun.

 

https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Workflow-Tool-mit-DATEV-Schnittstelle/m-p/111493/highlight/true#M8189

 

Der Steuerbürger sollte die Möglichkeit haben, bei DATEV einen sicheren Speicherplatz für seine Dateien zu buchen, weil ihm Microsoft OneDrive oder Apple iCloud suspekt sind. Wenn er mit DATEV in Geschäftsbeziehung tritt, muss er sich identifizieren. Dies könnte mit dem elektronischen Personalausweis, Postident oder Videoident ähnlich wie bei der KfW passieren. Auf dieser Plattform hätte er weiter die Möglichkeit, sich bei ELSTER online zu registrieren, wäre somit für unsere Vollmachtsdatenbank schon als Steuerpflichtiger vorhanden. Seinen Zugang zur DATEV bekommt er mit  dem elektronischen Personalausweis, SmartCard oder SmartLogin.

 

Wenn dieser Steuerbürger sich dann über SmartExperts an uns wendet, sind alle notwendigen Stammdaten schon vorhanden, vertippen ausgeschlossen. Die lästigen Dokumentationsvorschriften zur Geldwäsche wären auch schon erledigt.

 

Natürlich kann der Steuerbürger auf dieser Plattform auch viele Serviceangebote nutzen. Er hat ein Dokumentenmanagement, was seinen Namen verdient. Damit erledigt er seine Überweisungen, überwacht die Mieteingänge seiner vermieteten Wohnungen, wird hingewiesen, wenn die Arztrechnungen den Selbstbehalt übersteigen und vieles mehr. Es ist ein Unternehmen online und meine Steuern in einem mit vielen weiteren Extras und Automatismen.

 

Der Steuerbürger entscheidet nun, welche Dokumente und Daten er mit seiner Familie, Mitarbeitern oder seinem Steuerberater teilt.

 

Die hier vorhandenen Daten sind die Basis für alle weiteren Prozesse. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird automatisch korrekt übermittelt. Eventuell gibt es neben dem Gewerbebetrieb eine im ertragsteuerlichen Privatvermögen befindliche, mit Umsatzsteuer vermietete Immobilie. Die Daten werden richtig konsolidiert. Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt wird korrekt der Anlage EÜR und V zugewiesen, 10-Tage-Regel richtig angewendet. Der Fibu-Automat mit seiner künstlichen Intelligenz tut sein übriges.

 

Alle Geschäftspartner werden laufend mit den Handelsregistereinträgen und dem Impressum der Internetseiten abgeglichen. Nie mehr muss der Steuerberater einen Debitor oder Kreditor erfassen. Die Daten liegen ja schon vor.

 

Auf Beraterseite sieht es ähnlich aus. Jeder entscheidet selbst, welche Daten er mit wem teilt, wo welche Automatismen laufen sollen und welcher Sachbearbeiter und Stellvertreter einzelne Aufgaben übernimmt.

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letzte Antwort am 26.03.2020 08:45:01 von freiburgersteuermann
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