17.05.2024 11:30
Besteht die Möglichkeit, dass DATEV einen Abgleich der o.g. IBAN vornimmt?
Problem ist:
Sollte ein SEPA-Lastschrift Mandat beim Finanzamt bestehen, wird dieses bei einer Abweichung der IBAN in der Einkommensteuererklärung automatisch gelöscht und Säumniszuschläge gem. § 240 AO entstehen.
Gibt es eine Möglichkeit, auch im Falle einer Einzelveranlagung die IBAN der EF bei Zusammenveranlagung nicht zu übermitteln, um die Problematik zu umgehen?
Anweisung der OFD-KA (für Baden-Württemberg):
Sobald eine Abweichung vom SEPA in der Einkommensteuererklärung festgestellt wird, löscht das System das SEPA automatisch.
Die Schuld hieran liegt beim Steuerpflichtigen laut OFD. Künftig muss dagegen vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt werden.
14.06.2024 08:13
Sind diese Felder Kanzleiintern oder zum Abgleich mit der ESt beim FA?
@metalposaunist kannst du mir da evtl. weiterhelfen mit Tipps?
14.06.2024 08:17
@xyzmic schrieb:
@metalposaunist kannst du mir da evtl. weiterhelfen mit Tipps?
Nicht so wirklich. Ich weiß nur, dass dort auch die IBAN aus der FiBu mit auftauchen und man sie tunlichst pflegen sollte aka wenn ein Konto geschlossen wurde, dass auch so mit der Angabe bis kenntlich zu machen. Auf alle Fälle nicht einfach so überschreiben oder löschen. Bei Steuern bin ich aufgrund fehlender Erfahrung leider raus.