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Abgleich SEPA-Lastschrift Mandat mit IBAN in Einkommensteuererklärung

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letzte Antwort am 14.06.2024 08:17:56 von metalposaunist
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xyzmic
Erfahrener
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Besteht die Möglichkeit, dass DATEV einen Abgleich der o.g. IBAN vornimmt?

 

Problem ist:

Sollte ein SEPA-Lastschrift Mandat beim Finanzamt bestehen, wird dieses bei einer Abweichung der IBAN in der Einkommensteuererklärung automatisch gelöscht und Säumniszuschläge gem. § 240 AO entstehen.

 

Gibt es eine Möglichkeit, auch im Falle einer Einzelveranlagung die IBAN der EF bei Zusammenveranlagung nicht zu übermitteln, um die Problematik zu umgehen?

 

Anweisung der OFD-KA (für Baden-Württemberg):

Sobald eine Abweichung vom SEPA in der Einkommensteuererklärung festgestellt wird, löscht das System das SEPA automatisch.

Die Schuld hieran liegt beim Steuerpflichtigen laut OFD. Künftig muss dagegen vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt werden.

Status: Offen
2 Kommentare
xyzmic
Erfahrener
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xyzmic_0-1718345514730.png

 

Sind diese Felder Kanzleiintern oder zum Abgleich mit der ESt beim FA?

@metalposaunist kannst du mir da evtl. weiterhelfen mit Tipps?

 

xyzmic_2-1718345583820.png

 

 

xyzmic_1-1718345562084.png

 

metalposaunist
Unerreicht
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@xyzmic schrieb:

@metalposaunist kannst du mir da evtl. weiterhelfen mit Tipps?


Nicht so wirklich. Ich weiß nur, dass dort auch die IBAN aus der FiBu mit auftauchen und man sie tunlichst pflegen sollte aka wenn ein Konto geschlossen wurde, dass auch so mit der Angabe bis kenntlich zu machen. Auf alle Fälle nicht einfach so überschreiben oder löschen. Bei Steuern bin ich aufgrund fehlender Erfahrung leider raus. 

Offen
letzte Antwort am 14.06.2024 08:17:56 von metalposaunist
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