In der Corona-Krise ist der Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen essenziell. DATEV bietet seinen Mitgliedern dafür ab sofort die Möglichkeit, sich in einer Videokonferenz unter Kollegen auszutauschen.
Täglich stellt sich ein Referententeam, bestehend aus jeweils 2 DATEV-Kooperationskanzleien, Ihren Fragen, die Sie in Zeiten von Corona beschäftigen. Tauschen Sie sich mit Ihren Berufskollegen aus, stellen Sie Ihre Fragen und profitieren Sie aus dem Erfahrungsschatz aller Teilnehmer. Die Anmeldung ist ganz einfach per Email an kooperationskanzlei@datev.de möglich. Die Termine finden Sie hier: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/unterstuetzungsangebote-der-datev/zusaetzliche-massnahmen-und-unterstuetzung/
Für einen alleine ist es aktuell schwer, alle Herausforderung zu meistern – gemeinsam in der Genossenschaft kriegen wir das hin.
Kurzer Nachlese zur obigen Ankündigung:
Heute, Dienstag, 31.03.2020, fand der erste Online-Austausch für DATEV-Mitglieder „von Berater zu Berater“ statt. Insgesamt haben 8 Kunden an der Veranstaltung teilgenommen.
Schwerpunktthemen waren unter anderem:
• „Fördermittel“ und ein ggf. daraus resultierender Missbrauch.
Information aus dem Termin: Eine Plattform über Fördermittelfindung und Unterlagenbereitstellung ist derzeit im Aufbau (Betaphase) - kann unter https://www.wir-bleiben-liqui.de genutzt werden.
• Umgang mit Stundungs- und Herabsetzungsanträgen
• Kanzleiorganisation: Heimarbeitsplätze – Einrichtung und Umgang
• Erfahrung mit Banken und Behörden
• Umgang mit DSGVO
• Digitale Unterschrift
Die Teilnehmer waren sich einig, dass es für Kanzleien, die interne und externe Prozesse bereits gut organisiert und digitalisiert haben, einfacher ist, auf die aktuelle Situation zu reagieren.
Hallo Community,
hatte heute das Glück, noch einen Platz in der ersten Online-Austausch-Session zu ergattern. Es war wirklich eine gute „Veranstaltung“ die teilweise in eigenen Überlegungen bestärkt und andererseits Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen der Mandanten gebracht hat.
Aber es zeigt sich auch gerade in solchen Sessions, dass die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern mehr als Hürde denn als Vorteil des Föderalismus empfunden werden.
Wichtige Themenpunkte waren, der Umgang mit:
aber auch KanzleiOrga in Zeiten leerer Büros und voller HomeOffice war Thema.
War eine wertvolle Stunde. Danke
Förderantrag NRW (Frage der Teilnehmer aus unserer Online-Sprechstunde von gerade eben)
Die heutige Fragestellung zu Unternehmen in Schwierigkeiten:
Führt ein Rangrücktrag zur Reduzierung des negativen Stammkapitals?
Wie wird das Eigenkapital angerechnet, wenn Fördermittel beantragt werden?
Wird das bereits vor dem 31.12. bestehende Darlehen mit zum Eigenkapital gerechnet oder wird nur das Stammkapital und Rücklagen angerechnet?
Hallo Katja,
hallo Community,
die Förderrichtlinien von NRW und evtl. Spezialregelungen dazu kenne ich zwar nicht, aber bei den hier zu entscheidenden Fragen ist m.E. auf die REIN HANDELSRECHTLICHE Betrachtung abzustellen. Steuerrechtliche Passivierungsverbote von mit Rangrücktitt versehenen Gesellschafterdarlehen dürften da keine Rolle spielen.
Ich VERMUTE, dass die Förderrichtlinien darauf abstellen, ob bereits vor Corona Insolvenzreife vorlag und deshalb diese Überschuldungsthematik eine Rolle spielt und daher die Förderfähigkeit von dem Nichtbestehen einer "vor-coronalichen Überschuldung" abhängig machen.
D.h. - Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Der Rangrücktritt ist in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO kodifiziert.
Demnach heisst es, dass Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gem. § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist (Rangrücktritt), nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen sind.
Damit ein Rangrücktritt für Zwecke der Überschuldungsbilanz wirksam formuliert ist, sind die Leitsätze des Grundsatzurteils des BGH vom 5.3.2015, IX ZR 133/14, DStR 2015 S. 767 (mit Anm. Kahlert in DStR 2015, S. 734) zu beachten. = kurz gefasst - nur dann EK erhöhend, wenn die Rückgewähr auch in der Insolvenz nur gemeinsam mit der Einlagenforderung erfolgt.
Wer hat welche Erfahrungen zu Fördermitteln für Startups?
Aus dem Online-Erfa von gerade konnte hier keiner von Erfahrungen berichten.
Heute fand der zweite Online-Austausch „von Berater zu Berater“ mit 12 Kunden statt.
Schwerpunkte heute waren folgende Themen:
• Förderanträge speziell in NRW – siehe dazu auch extra Beitrag zum Thema „Rangrücktritt“
• Krankschreibung von Mitarbeitern (14 Tage ohne Arztbesuch)
• Antragstellung und Haftung
• Liquidität
• Erlass / Stundung
• Organisation des Kanzleialltags
• Fördermittel für Start-ups – vgl. Beitrag oben
• Förderkredite bei Hausbanken
• Release LODAS / Lohn und Gehalt (Dokumenten Nummer 1008688)
Wenn Sie auch an einem Austausch teilnehmen möchten, können Sie sich hier anmelden:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/datev-news/online-austausch-von-berater-zu-berater-startet/
Ab heute werden wir über diesem Thread die offenen Fragen weiterverfolgen und lediglich sich verändernde Schwerpunktthemen dokumentieren.
Folgende Termine für den Online-Austausch mit Kooperationskanzleien stehen bisher fest:
Fr., 03.04. 13-14 Uhr
Mo., 06.04. 13-14 Uhr
Di., 07.04. 11-12 Uhr
Mi., 08.06. 13-14 Uhr
Do., 09.04. 09-10 Uhr
Di., 14.04. 10-11 Uhr
Mi., 15.04. 16-17 Uhr
Do., 16.04. 14-15 Uhr
Fr., 17.04. 11-12 Uhr
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte über kooperationskanzlei@datev.de an. Wir freuen uns auf Sie.
Ganz aktuell: für den Austausch "von Berater für Berater" mit Kooperationskanzleien gibt es jetzt eine Landingpage
Betriebliche Altersvorsorge
- In wie weit wird die betriebliche Altersvorsorge beim Kurzarbeitergeld verändert?
- Gibt es hier schon Erfahrungen aus den einzelnen Bundesländern?
Aufgrund Terminkollisionen mit weiteren Onlineveranstaltungen der DATEV werden folgende weitere Termine für den Online-Austausch mit Kooperationskanzleien angeboten:
Do., 09.04. 09-10 Uhr
Mi., 15.04. 16-17 Uhr
Fr., 17.04. 11-12 Uhr
Für weitere Termine können Sie sich über die Seite www.datev.de/onlineaustausch auf dem Laufenden halten.
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte über kooperationskanzlei@datev.de an. Wir freuen uns auf Sie.
Hallo zusammen,
folgende Rückmeldung können wir dazu geben:
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist zu unterscheiden zwischen einem Arbeitgeber-Zuschuss und einem Gehaltsverzicht/Entgeltumwandlung.
Bei einem Arbeitgeberzuschuss obliegt es dem Arbeitgeber, ob der Zuschuss in voller Höhe weiter gezahlt oder entsprechend um die Ausfallstunden gekürzt wird.
Ein Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers kann während einem Vollausfall wg. Kurzarbeit nicht abgerechnet werden,
da bei einem Gehaltsverzicht nur auf steuer- und sv-pflichtiges Entgelt verzichtet werden kann und Kurzarbeitergeld steuer-und sv-frei abgerechnet wird.
Werden nur einzelne Ausfallzeiten mit Kurzarbeit abgerechnet, kann ein Gehaltsverzicht solange abgerechnet werden, bis auf steuer-und sv-pflichtigen Teil verzichtet werden kann.
Frage aus dem Onlineaustausch vom 09.04.2020:
Wird DATEV die Wiederholungsabrechnungen KUG kostenfrei ermöglichen?
Hallo,
Frage (?) oder Antwort vergessen?
Die Wiederabrechnung ist m. E. ohnehin im Abrechnungsgrundpreis enthalten - hier dürfte sich auch zum 1. April 2020 nichts geändert haben.
Zusätzliche Kosten entstehen bei der Wiederabrechnung (wie bisher) für eventuelle RZ-Druck-Leistungen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Die Themen aus den letzten Sessions waren unter anderem:
Videokonferenzsysteme, Kanzleiorganisation und Arbeitsalltag, Veränderung der Arbeitswelt nach Corona, Mitarbeitermotivation, Sonderzahlung bis 1.500 € steuerfrei
Die nächsten Termine finden an folgenden Tagen statt:
• Freitag, 17.04.2020 11:00 - 12:00 Uhr
• Mittwoch, 22.04.2020 11:00 - 12:00 Uhr
• Freitag, 24.04.2020 14:00 - 15:00 Uhr
• Mittwoch, 29.04.2020 14:00 - 15:00 Uhr
Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.datev.de/onlineaustausch
oder Sie senden direkt eine E-Mail mit dem ausgewählten Datum, BNR und Name an kooperationskanzlei@datev.de
Wir freuen uns auf Sie.