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Aktuelles zur Kasse

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letzte Antwort am 13.04.2017 12:34:36 von Katja_Knoedel
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Dirk_Jendritzki
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nachdem der Artikel nicht über den Link erreichbar und auch nicht kopierbar, da hilft halt nur die gute alte Schule - sprich abtippen.

Hier der klickbare Link Wie die SPÖ abrechnen will

Grüße

Dirk Jendritzki

Viele Grüße Dirk Jendritzki
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0815
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Und mal wieder etwas Kurioses zu GoBD & Co.: http://www.nwb-experten-blog.de/die-gobd-der-markstand-und-die-digitale-waage/

In diesem Sinne, schon mal schönes Wochenende allerseits.

silberbauer
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Hat etwas gedauert mit dem Lesen und Antworten, aber ich befürchte, das werden noch mehr Kuriositäten werden. Die GoBD sind ein Instrument, um formelle Anforderungen zu generieren, die kaum zu schaffen sind und schon sind wir, wenn es dann eine Vielzahl wird, bei der Verwerfung der Buchführung und somit bei der Schätzung. Ich bin begeistert bei so viel Bürokratie.

Wir haben in 2015 und 2016 buchhalterisch mit den Mandanten intensiv gearbeitet und fast alle auf einen relativ hohen Standard gebracht, sodass die Finanzverwaltung sich schon richtig Mühe geben muss...

Die Deckungsbeiträge haben dadurch in 2016 schon etwas gelitten, weil die Buchhalter viele Gespräche führen mussten, um liebgewordene Gewohnheiten abzustellen.

Dennoch wird uns dieses Thema noch mindestens so viel Ärger bereiten wie das Thema Kassen...

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Hallo Herr Heering,

einer meiner Überlegungen ist, dass durch die verschärften Anforderungen an die elektronischen Daten / Kassensysteme / GDPdU die Preise für solche Systeme / Umrüstungen / Software schon alleine deshalb ins Unermessliche steigen müssten, da die entsprechenden Hersteller oder Umrüster/Programmierer (wie Sie?) ein enormes Haftungsrisiko eingehen.

Der vorsichtige Kunde wird ein solches System ja wahrscheinlich nur mit dem Prädikat "GDPdU-Konform" und "Finanzamtssicher" kaufen und dabei eine eventuelle Haftung des Herstellers im Auge haben. Sollte die BP an formellen Dingen / GDPdU eines Systems scheitern (ich erinnere mich an Buchführungshersteller, die schon in den 2000er auf der schwarzen Liste des Finanzamts standen) müsste Ihre Haftpflichtversicherung sicherlich recht hoch sein.

Zumal die Schnittstelle zwar GDPdU-Daten liefert, der abgegebene Datensatz aber eventuell noch fehlerhaft ist?

Ich habe von Programmierung gar keine Ahnung, habe ich hier vielleicht falsche Vorstellungen?

Was versprechen Sie beispielsweise und wofür garantieren (bzw. gesetzliche Gewährleistung) Sie als Dienstleister und wie sichern Sie sich für den Fall aller Fälle ab?   

Danke für Ihre Antwort.

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mkinzler
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Diese Zusicherung kann aber niemand machen, da dies nur ein kleiner Baustein im gesamten Workflow ist.

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silberbauer
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Wieso, die Bundesregierung sagt doch, mit diesem Thema sind nur geringe Kosten verbunden, die ja die Kassenhersteller tragen würden- aha und dann werden die nicht umgelegt. Ich kann mich bei so viel Naivität nur noch wundern.

Jede Änderung in der Software zieht möglicherweise Korrekturen nach sich, die auch zu zertifizieren wären - prost Mahlzeit. So wie früher nutzen ohne sich um Veränderungen zu kümmern ist dann nicht mehr. Ich freue mich jetzt schon im Bundessteuerblatt Teil I oder auf der Seite des BSI suchen zu dürfen, ob die Technik noch ein aktuelles Zertifikat hat.

Es gibt auch keine Aussage der Finanzverwaltung, ob mit Manipulationsschutz (nennen wir das mal so salopp) § 158 AO gewährt wird für die Kasse - die GoBD sind dann die zweite Angriffswelle.

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Klasse! Sie haben vollkommen recht !

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grandfunck
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Moin, moin,

irgendwo in den GoBD steht doch auch sinngemäß: Es wird von der Verwaltung keine Bescheinigung o. ä. geben, daß irgendetwas GoBD-konform sei. Die Ankündigung durch das BSI irgendwelche Programme zu zertifizieren steht dazu im Widerspruch. Und dann - wie schon geschrieben - spätestens bei einer (Programm-)Änderung ist das Zertifikat eh ungültig. Wahrscheinlich genügt dann schon die Eingabe des Firmennamens usw. für den Ausdruck ;-). Die Prüfer werden schon Angriffspunkte finden. Ich glaube ohnehin, die haben kaum noch Ahnung von der Buchhaltung, dafür umso mehr von formalistischer Mathematik.

Die Elphi war billig (Folgekosten jährlich wohl auch zig bis 100 Millionen Steuerzuschuß), BER, Stuttgart 21 und hier und da lokal etwas kleiner. Politische Entscheidungen sind vielfach nicht von finanziellem Realismus geprägt, warum sollten dann die (lächerlichen) Kosten der GoBD annähernd richtig geschätzt werden? Kost' doch (den Staat) nix, bringt nur durch einfachste BPs viel ein.

Sarkastische Grüße

Wolfgang Funck

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silberbauer
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Dem ist nicht hinzuzufügen, selbst wenn ich die Kasse auf einem Top-Stand habe, dann holen sie mich mit den GoBD. Mir graut vor dem ganzen Formalismus und wir Steuerberater, zumindest, die, die darüber sprechen, sind die Bösen. Die Finanzverwaltung kommt erst so langsam in die Jahre in denen die GoBD gelten und werden auch erst so nach und nach die Daumenschrauben ansetzen.

Überall quakt man von Digitalisierung, aber hier ist das nicht der letzte Schrei, denn die Mandanten müssen dokumentieren und schreiben - ich frage mich, was das bringen soll? Die VD in digitaler Form in einem DMS, was bringt das dem Prüfer? Nichts, denn Dinge, die in der Buchhaltung nicht auftauchen sollen, die gab es schon im Papierzeitalter.

Der BFH macht munter mit in 2015, jetzt aktuell 11.01.2017 - und die Finanzverwaltung erhofft sich durch die Summarische Risikoprüfung Erfolge ohne Ende - aber Buchführung und Statistik sind nicht unbedingt so einfach zu vermählen. Alleine die Preisfindung, die der Steuerpflichtige an den Tag legt ist oft von den Lieblingszahlen abhängig oder vom Umfeld. Hier freue ich mich schon auf die ersten Streitigkeiten, in denen wir Steuerberater dann Statistikprofessoren engagieren werden und dürfen, um das Ganze hinterfragen zu lassen. Mein Statistikprof in München (Professor Rüger) hat immer gesagt: Entscheidend ist nicht nur die Fragestellung, sondern dann die Interpretation des Ergebnisses.

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grandfunck
Fachmann
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Moin, moin,

Statistik war für mich im Studium so ziemlich das unbeliebteste Fach. Obwohl mein Klassen- und Mathelehrer mir ein Mathestudium nahegelegt hatte, bin ich doch froh Wirtschaftswissenschaften gewählt zu haben.

Gerade heute Vormittag wieder hier im Büro: Besprechung mit kleinem Gastronomen, mächtig gewaltig viel Bürokratismus, man hört und liest ja viel im Internet, Warnung davor alles zu leicht zu nehmen, Infos von hier oder dort oder stbdirekt ...

Spaß bringt StB immer weniger. Irgendetwas wird immer vergessen und/oder die Anforderungen durch Verwaltung und Gerichte werden (rückwirkend) erhöht. Das Haftungsrisiko steigt. Dabei sind dann die StB gern mal die "Bösen" wenn sie auf die Probleme hinweisen, andere machen das ganz (angeblich) einfacher, billiger, schneller, besser...

Manchmal wünschte ich mir, ich hätte doch etwas anderes gelernt ;-). Aber es ist nicht zu ändern, wir müssen da durch, wir müssen uns den Anforderungen stellen, ob von Verwaltung, Mandanten oder DATEV und immer wieder keimt die Hoffnung auf, DATEV wird's schon richten, was leider auch nicht immer klappt (s. z. B. BGs). Vielleicht gelingt es ja den Gerichten, manche überzogene Forderung zu den GoBDs (für Kleinunternehmen) zu relativieren oder es gibt endlich mal einen "sicheren" Excel-Ersatz.

Da kommt dann wieder ein Wunsch an unsere Genossenschaft auf: Schafft bitte ein Werkzeug mit dem man einfache Berechnungen (z. B. Buchungslisten, Kassenbücher, oder auch Anlagen zu den Steuererklärungen) finanzamtssicher durchführen kann. Es muß doch möglich sein, eine Tabellenkalkulation so zu programmieren, daß man einzelne Blätter nur festschreiben aber nicht wieder änderbar machen kann. Bei Excel kann man diesen Schutz ja wieder aufheben, warum sollte es nicht ohne Aufhebung programmierbar sein. Eine Kennung für genau dieses eine Arbeitsblatt sollte sich auch vergeben lassen, dazu Kopierfunktion incl. Freigabe des Blattes für andere Berechnungen... Ich kann nicht verstehen, was daran so problematisch sein sollte und warum es in der großen DATEV nicht möglich ist, so etwas einzuführen. Bei Steuererklärungen etc. natürlich mit Versionisierung.

Es ist ja bald Ostern, vielleicht hilft wünschen ja.

Schöne Grüße

Wolfgang Funck

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theo
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Statistik war für mich im Studium so ziemlich das unbeliebteste Fach.

Statistik 5,0. Läuft

Da kommt dann wieder ein Wunsch an unsere Genossenschaft auf: Schafft bitte ein Werkzeug mit dem man einfache Berechnungen (z. B. Buchungslisten, Kassenbücher, oder auch Anlagen zu den Steuererklärungen) finanzamtssicher durchführen kann. Es muß doch möglich sein, eine Tabellenkalkulation so zu programmieren, daß man einzelne Blätter nur festschreiben aber nicht wieder änderbar machen kann. Bei Excel kann man diesen Schutz ja wieder aufheben, warum sollte es nicht ohne Aufhebung programmierbar sein.

Hat sie schon: Kassenerfassung f. Office 3.0ff. Das Ding ist ziemlich GoBDkugelsicher. Für die (einzige ??) Schwachstelle bräuchte man schon sehr viel Munition.

in dubio pro theo
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silberbauer
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Den Wunsch hätte ich auch, allein es bleibt wohl dabei. Die Cloud muss her, die Cloud muss her - dabei vergessen unsere technikverliebten DATEV-Strategen und -Entwickler, die noch nie einen kleinen Betrieb von innen gesehen haben, was der Mandant alles machen muss  (ich schreibe der besseren Lesbarkeit wegen in der männlichen Form )

  1. Er arbeitet im Betrieb mit
  2. Er vertritt die kranken Mitarbeiter
  3. Personalchef
  4. Chefeinkäufer
  5. Kalkulator
  6. Angebotsschreiber
  7. Sekretär
  8. in bestimmten Branchen noch Lebensmittelchemiker
  9. Produktentwickler
  10. Marketingchef
  11. Stratege
  12. Psychologe gegenüber Kunden und Mitarbeitern
  13. Buchhalter/Controller

Dazu kommt dann noch ein Leben neben dem Betrieb? Was glauben die Strategen in Nürnberg, wieviel Lust die Mandanten auf solche Produkte haben. Wir machen das, allerdings helfen uns dort die Argumente der GoBD, aber bei vielen Mandanten verwenden wir die Excel-Tools als Vorerfassung und dazu gibt es noch Papier - dann ist das halt so und die Prüfer können sich gerne an einem Minirechnungsprogramm (manchmal nur Word) ranmachen und versuchen das auszulesen. Wer solche Anforderungen stellt, der treibt die kleinen Betriebe zurück in die Papierwelt. Was wir uns anhören dürfen, weil wir das Tool nicht mehr in der gewohnten Form akzeptieren- wenn ich da DATEV eine Rechnung über jeweils 10 Euro stellen dürfte, da wäre ich schon nicht mehr hier. Die DATEV versteht uns anscheinend nicht und denkt wir sind doof, realitätsfern und bockig - sind wir mitnichten. Warum hat hier keiner vom Vorstand das Rückgrat zu sagen, das wollen und brauchen wir neben Unternehmen online (hier könnte es viel schneller gehen!). Schön wäre es, wenn das mal in den Newsgroup oder in einem Interview auf einem der vielen Kanäle aufgenommen werden würde. Aber das kommt ja nie an und daher warten sie noch heute auf die göttlichen Eingebungen des Münchner, pardon in dem Fall des Nürnberger, im Himmel...(wen das näher interessiert: Ein Münchner im Himmel von Aloysius Hingerl).

grandfunck
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Moin, moin,

ich kenne dieses Vorerfassungsprogramm Kassenerfassung nur vom Lesen, habe es noch nicht selbst getestet. Vielleicht sollte ich es mal gelegentlich machen. Von den Beschreibungen der DATEV her reizt es mich aber nicht wirklich, GoBD-Risiken sind ja noch weitgehend vorhanden.

Aber mein Ansatz geht ja noch ein Stück weiter. Ich liebe es, Erläuterungen auf den Excel-Anlagen zu Steuererklärungen abzugeben. Nebenrechnungen mit Plus/Minus/Prozent und erläuternden Texten. Also nichts wirklich Großes und Kompliziertes. Warum dafür der Riese Excel vorgehalten werden muß ist für mich  nicht nachvollziehbar, aber wahrscheinlich denke ich zu klein.

Schöne Grüße

Wolfgang Funck

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ich kenne dieses Vorerfassungsprogramm Kassenerfassung nur vom Lesen, habe es noch nicht selbst getestet. Vielleicht sollte ich es mal gelegentlich machen. Von den Beschreibungen der DATEV her reizt es mich aber nicht wirklich, GoBD-Risiken sind ja noch weitgehend vorhanden.

Sie sollten es nur testen, wenn Sie bisher schon für Mand. die Kassenerf. f. Office im Einsatz haben. Da das bei Ihnen nicht der Fall zu sein scheint, rate ich Ihnen davon ab. Es bedarf beim Mand. immer einer aktuellen Office-Version u. einer aktuellen Windows-Version - eine Konstellation, die heutzutage immer seltener anzutreffen ist. Würde ich auch keinem Neu-Kunden mehr andrehen.

GoBD-Risiken sind m.E. nicht vorhanden, sofern die Ursprungsdatei sauber archiviert ist. Gegenargumente höre ich mir gerne an, wurden hier aber noch nicht vorgebracht. Die Datev schreibt lediglich, "dass kein GoB-Testat" vorhanden sei". Das bedeutet nicht mehr, als dass man sich a.) die Kosten für eine Zertifizierung, die b.) eh ein zahnloser Tiger ist, sparen wollte. Ein von der FV anerkanntes GoB-Testat gibt es nicht u. wird es nicht geben.

Aber mein Ansatz geht ja noch ein Stück weiter. Ich liebe es, Erläuterungen auf den Excel-Anlagen zu Steuererklärungen abzugeben. Nebenrechnungen mit Plus/Minus/Prozent und erläuternden Texten. Also nichts wirklich Großes und Kompliziertes. Warum dafür der Riese Excel vorgehalten werden muß ist für mich nicht nachvollziehbar, aber wahrscheinlich denke ich zu klein.

Naja, wenn Sie Excel-Anlagen benutzen, müssen Sie schon den Riesen installiert haben. Es sei denn, Sie benutzen dafür eine der anderen Varianten, wie LO oder OO, die den gleichen Funktionsumfang bieten

Erläuterungen zu Steuererklärungen sind lt. gängiger Lehrmeinung nicht von den GoBD betroffen u. damit unkritisch (nur die eG sieht das anders).

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Da kommt dann wieder ein Wunsch an unsere Genossenschaft auf: Schafft bitte ein Werkzeug mit dem man einfache Berechnungen (z. B. Buchungslisten, Kassenbücher, oder auch Anlagen zu den Steuererklärungen) finanzamtssicher durchführen kann. Es muß doch möglich sein, eine Tabellenkalkulation so zu programmieren, daß man einzelne Blätter nur festschreiben aber nicht wieder änderbar machen kann.

Das Werkzeug auf Excel-Ebene gibt es wie oben erwähnt ja bereits. Dies erfolgt dadurch, dass es sich bei dem Excel-Tool nicht mehr um eine 'reine' Office-Datei handelt, sondern Kernfunktionen auf Systemebene ausgelagert werden. Dies ist ein sehr komplizierter Weg u. m.E. nur ein WorkWürgaround.

Viel leichter wäre es,

a) die Dateien auf SQL-Ebene festzuschreiben / zu versionisieren. Dies ist bisher nur mit Datev DMS u. nicht in der Dokumentenablage möglich u. schließt damit einen Großteil der Genossen aus.

b) die Dateien auf Betriebssystemebene festzuschreiben. Das könnte man selbst mit gängigen Tools komfortabel umsetzen (vgl. u.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Secure_Hash_Algorithm​​ ).

M.E. findet sich auf unser allen Rechnern ein Tool der Datev dafür, der sog. Datev-Dokumentenschutz. Dieser ist allerdings nicht wirklich im Massenverfahren einsetzbar.

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Katja_Knoedel
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In unserer aktuellen Ausgabe des Trialogs unter anderem die "Kasse"

http://https://www.trialog-unternehmerblog.de/2017/04/12/der-fiskus-hat-eine-neue-ad-hoc-pruefung-im-repertoire/

Ein Dauerbrenner übrigens seit 2 Jahren auf unserem IT- und Unternehmer-Clubs. Auch in der aktuellen Runde mit der Information zum Kassenarchiv-online. Ist aber auch hier zu finden:  www.datev.de/kasse

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letzte Antwort am 13.04.2017 12:34:36 von Katja_Knoedel
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