Hallo zusammen,
bei uns erscheint bei sämtlichen Feststellungserklärungen in Grundsteuer-Digital folgender Fehler:
Die Anpassung der Miteigentumsanteile wie beschrieben mit den fünf Nachkommenstellen, lässt die Eingabemaske in Grundsteuer-Digital nicht zu.
Nach Aussagen der kostspieligen Hotline scheint die Elster-Schnittstelle erst ab dem 15.7. zu funktionieren und obiger Fehler an den bereits in anderen Beitragen aufgeworfenen Anpassungen an der Elster Schnittstelle zu liegen?!
Hat jemand genauere Informationen oder bereits Lösungen?
Besten Dank und viele Grüße
PH
@Huettiprobieren Sie mal vier Nullen nach dem Komma, ich glaube da ist eine null zuviel im Erläuterungstext
Ich befinde mich im Bereich "Grundstücke" -> Bearbeiten -> Eigentümer
im Feld Anteil am Grundstück lassen sich bei uns gar keine Nachkommastellen eintragen, sondern nur ganze Zahlen.
Sieht für mich nach einen "Bug" aus, noch jemand mit dem gleichen Problem?
ich hatte vor ein paar Tagen ähnliche Meldungen. Einfach mal alle leeren Felder mit einer 1 befüllt, dann ging es.
Besten Dank für Ihre Nachricht. Was meinen Sie mit "alle leeren Felder"? - bei meinem Beispielfall habe ich eine Eigentümergemeinschaft (zwei Eigentümer je 50%) und müsste nach der Logik der Plattform je 5/10 eingeben.
VG
Hallo @Huetti,
ich habe dieses Problem auch. Aktuell kann ich nur ganze Zahlen eingeben. Nachkommastellen werden nicht anerkannt. Eine Lösung hierfür habe ich auch noch nicht gefunden.
ich hatte ein schnödes EFH, 1 Eigentümer (erster Fall zum reinkommen 😉 ) . Flur 123 Flurstück 1234 mehr nicht, hab dann bei Zähler, Nenner etc, manuell ergänzt.
also im Bereich Grundstücke -> Flurstücke
die Beteiligungsverhältnisse dann im Bereich "Eigentümer" eingeben EM 1/2, EF 1/2 (als Beispiel)
also aus meiner Sicht: das Grundstück anlegen , wie es ist.
im Bereich Eigentümer dann die jeweiligen Anteile am Grundstück vermerken.
alles ein bisserl "Jugend forscht"
Tapfer bleiben.
@alex7763 schrieb:
[...] ich hatte ein schnödes EFH [...]
... das kann nur ein Tippfehler sein und müsste eigentlich "schönes EFH" heißen 😄
... denn der Mandant würde sein EFH vermutlich nicht als 'schnöde' bezeichnen 😎
... und falls tatsächlich immer ein Nenner verlangt wird, kann die Zahl 1 als Nenner nicht schaden, obwohl hier niemand mit den Flurstücknummern Bruchrechnen üben will 😄
... aber wer kann sich schon in die Köpfe derjenigen versetzen, die bei den Flurstücksnummern die Bezeichnungen "Zähler" und "Nenner" erfunden haben
... interessant wäre z.B. auch, ob der Nenner "0" akzeptiert wird
... mathematisch wäre das ein NoGo, aber im Katasteramt geht sowas vermutlich 😄
Jep, ein schönes (sogar sehr schönes) EFH 😉 (aber relativ simpel, bzw. schnöde, beim Bearbeiten)
Spaß muss sein, sonst ist alles vergebens 😂
Hab da 2 Fälle miteinander vermischt (in de Community-Darstellung) ... wegen der Anzahl der Eigentümer...
Und Logik und Ämter:.. naja ... Mantel des Schweigens
Hallo.
Wir haben jetzt auch obige Fehlermeldung bei einem Grundstück, das 2 Personen gehört.
Bei jedem wurde Zähler 1 und Nenner 2 eingegeben. Kommastellen lassen sich nicht eintragen und auch auf andere dem Verhältnis entsprechende Zähler/Nenner Kombinationen funktionieren nicht.
Gibt es hier inzwischen eine Lösung?
Viele Grüße
Fehlerquellen könnten sein:
- Eintragung "Eigentumsverhältnisse"
- Fehlender Zähler/Nenner Eintrag unter "Gemarkung und Flurstücke" der idR wohl 1/1 ist
Ansonsten kann ich mir diesen Fehlerhinweis nicht erklären. Habe diesen trotz vieler unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse bisher nicht gehabt.
Danke für den Hinweis.
Diese Möglichkeiten treffen bei uns leider nicht zu.