Ich habe einige Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren bewertet (NRW Bundesmodell). Bruttogrundfläche ordentlich durch Architekten ermittelt, Gebäudeklasse differenziert eingegeben nach Büro oder Halle usw, Baujahr auch kein Problem, G+B-Angaben durch das Geodatenportal ganz locker übernommen, keine Fehlerhinweise bei der Datenprüfung...so far so good...
M.E. betragen die "neuen" Grundsteuermessbeträge nur rd. 1/3 der alten Messbeträge. Beim Ertragswertverfahren ist die Abweichung m. E. nicht so gravierend.
Das würde bedeuten, dass bei Anpassung der Hebesätzen der Grundsteuer B zur aufkommensneutralen Ausgestaltung auf den Schultern der Privathaushalte ausgetragen wird und im Gegenzug die Unternehmen entlastet würden?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen bei euren Berechnungen gemacht?
Einmal Steuermessbetrag neu 59 € zu 153 € alt
Einmal 55€ zu 114€
Also auch erhebliche Diskrepanz.
Beim Ertragswertverfahren hab ich mal doppelt so viel, mal halb so viel, mal gleich viel, da scheint mir das wirklich nur eine Verschiebung zwischen den Haushalten zu sein.
Das würde bedeuten, dass bei Anpassung der Hebesätzen der Grundsteuer B zur aufkommensneutralen Ausgestaltung auf den Schultern der Privathaushalte ausgetragen wird und im Gegenzug die Unternehmen entlastet würden?
Genau. Ihre Einschätzung deckt sich mit der Aussage des Vortragenden in einem Seminar. Das Grundsteueraufkommen verschiebt sich von den Geschäftsgrundstücken hin zu den Privatgrundstücken.
Hier ist auf jeden Fall erhebliches Streitpotenzial vorhanden.