Dann hätte ich mich selbstverständlich schon gemeldet bzw. das hier gepostet 😉
Habe morgen auf Terminplan, da nachzufragen.
Nun habe ich doch mal nachgefragt und folgende Informationen erhalten:
Einer der Entscheider ist noch diese Woche im Urlaub - aber intern ist man sich wohl darüber einig, dass man die Teilflächenangabe berücksichtigen wird. Allerdings kommt das Update erst am 24.9.
Aber ich habe in dem freundlichen Gespräch auch erfahren, dass im Programm (dass nun auch schon seit Juli am Markt ist) bei den Garagen im Bundesmodell (35 Miete) bisher nicht die Mietniveaustufenanpassung erfolgt. Das war allerdings dann doch negativ überraschend.
Der Supportkontakt ist wirklich sehr erfreulich. Aber auch bei diesem Anbieter sind Berechnungsfehler leider unvermeidlich. Soweit ich das erkennen kann, wird diese Plattform auch bei anderen großen Anbietern benutzt, insofern dürfte die Tragweite dieses Fehlers (bezogen auf die Nutzer) nicht unerheblich sein.
Vielen Dank für's kümmern.
Zumindest werden hier Fehler (offen) kommuniziert.
Schade, das dass Update erst Ende September kommt. Somit muss ich die Leute hier weiterhin vertrösten.
Eine korrekte Berechnung möchte ich den Mandanten schon liefern.
Ich habe gerade das Update gemacht.
Bei den Garagen wird nun das Mietniveau mit berücksichtigt.
Allerdings wird der Miteigentumsanteil immer noch erst am Ende der Berechnung berücksichtigt, nicht am Anfang.
Anhand der bereits vorliegenden Bescheide rechnet das Programm falsch, wenn EFH oder ZFH vorliegt und eine Allgemeinfläche mit Miteigentumsanteil (Feld: "Zu wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil") vorliegt.
Wenn ich die Gesamtfläche eingebe und den Anteil, wird fast immer ein falscher Umrechnungskoeffizient gem. Anlage 36 BewG ausgerechnet, da die Gesamtfläche in die Berechnung der Grundstücksgröße und nicht die anteilige Fläche des Steuerpflichtigen eingeht.
Dafür sehen die amtlichen Vordrucke zwei Eingabestellen (Hauptvordruck und Anlage Grund Boden) vor; das Programm aber nur eine Eingabestelle.
Die Auswirkungen auf den Messbetrag sind aber bisher sehr gering.