Wir möchten demnächst mit den Erklärungen anfangen und haben uns noch nicht für eine Software entschieden. Lt. Homepage von Grundsteuer Digital sind die Bodenrichtwerte für BW über die Datenbeschaffung der Software nicht verfügbar.
An alle Praktiker in BW folgende zwei Fragen:
- Kommen die Bodenrichtwerte noch in den Softwareabruf und wenn ja wann?
- Sollten die Bodenrichtwerte auch zukünftig nicht abrufbar sein, bringt dann die Software überhaupt einen relevanten Vorteil gg. Direkteingabe in Elster?
Danke vorab.
Daniel Kühn
Soweit ich weiß sind doch nahezu alle Werte im BORIS abrufbar? Ja, nicht in den Lösungen integriert aber per copy/paste schnell zu übertragen und BW hat ja gegenüber anderen Ländern ein sehr einfaches Berechnungsmodell.
@d_k schrieb:
- Sollten die Bodenrichtwerte auch zukünftig nicht abrufbar sein, bringt dann die Software überhaupt einen relevanten Vorteil gg. Direkteingabe in Elster?
ELSTER rechnet nicht und zeigt auch keine zu erwartenden Werte an. In ELSTER kann man nur die Daten einkippen und dann auf 2025 mit den Bescheiden rechnen. Ob die dann abweichen oder nicht, kann man so nicht erkennen.
Daher haben die auf dem Markt verfügbaren Softwares Rechen-Engines eingebaut, die den Wert ermitteln, mit denen man dann die Bescheide in 2025 überprüfen kann und bei Abweichungen übernimmt der StB dann das Theater mit den Behörden, wenn man sich für einen entscheidet und es nicht gleich selbst macht.
Und ELSTER bietet auch keine Zusammenarbeit an, wenn man eine anstrebt.
@metalposaunist schrieb:Soweit ich weiß sind doch nahezu alle Werte im BORIS abrufbar? Ja, nicht in den Lösungen integriert aber per copy/paste schnell zu übertragen und BW hat ja gegenüber anderen Ländern ein sehr einfaches Berechnungsmodell.
Sind Sie definitiv, hätte allerdings von der Grundsteuerlösung erwartet das dies entsprechend verlinkt ist.
@d_k schrieb:
- Sollten die Bodenrichtwerte auch zukünftig nicht abrufbar sein, bringt dann die Software überhaupt einen relevanten Vorteil gg. Direkteingabe in Elster?
ELSTER rechnet nicht und zeigt auch keine zu erwartenden Werte an. In ELSTER kann man nur die Daten einkippen und dann auf 2025 mit den Bescheiden rechnen. Ob die dann abweichen oder nicht, kann man so nicht erkennen.
IN 2025 wird es neue Grundsteuerbescheide, gegen die vorzugehen ist steuerlich falsch. Vorher also in der Zeit 2023 und 2024 wird es neue Grundsteuermeßbescheide geben die müssen dann natürlich mit den Eingaben überprüft werden. Insofern ist schon hilfreich Ba-Wü und Bayern ausgenommen wenn man ein Rechenprogramm hat und man die Abweichungen sehen kann.
Daher haben die auf dem Markt verfügbaren Softwares Rechen-Engines eingebaut, die den Wert ermitteln, mit denen man dann die Bescheide in 2025 überprüfen kann und bei Abweichungen übernimmt der StB dann das Theater mit den Behörden, wenn man sich für einen entscheidet und es nicht gleich selbst macht.
Und ELSTER bietet auch keine Zusammenarbeit an, wenn man eine anstrebt.
@bodensee schrieb:
Vorher also in der Zeit 2023 und 2024 wird es neue Grundsteuermeßbescheide geben die müssen dann natürlich mit den Eingaben überprüft werden.
Manuell von Hand oder ist Deutschland / die Kommunen / wer auch immer so gütig und schreibt schon rein: Es haben sich folgende Abweichungen zu Ihren Angaben ergeben - oder sucht man dann die Nadel im Hauhaufen?
Ich sehe es schon kommen ... wer denkt, dass Digitalisierung in Deutschland Arbeitsplätze vernichtet, lebt an der Realität vorbei 😂.
@metalposaunist schrieb:@bodensee schrieb:
Vorher also in der Zeit 2023 und 2024 wird es neue Grundsteuermeßbescheide geben die müssen dann natürlich mit den Eingaben überprüft werden.
Manuell von Hand oder ist Deutschland / die Kommunen / wer auch immer so gütig und schreibt schon rein: Es haben sich folgende Abweichungen zu Ihren Angaben ergeben - oder sucht man dann die Nadel im Hauhaufen?
Elektronisch. Die Abweichungen die muss man schon selbst finden, aber das ist in der Kst und der Gewst und der EST und Ust nicht anders. Natürlich gibt es zwar das Tool von DAtev aber auch das ist eben nur ein Hinweis das in Position a, b oder c eine Abweichung zur Erklärung vorliegt.
Dann muss STB bzw. Angestellte auf die Suche gehen warum oder was hat das Finanzamt aus welchem Grund wie geändert. Das ist in manchen Fällen insbesondere bei Grenzgänger ganz schön Tricky auch wenn in den Erläuterungen etliches steht.
Die Digitalisierung hilft nur bedingt und daher immer mein gleiches Credo das kann nur dann besser werden in dem ein neues Steuersystsem aufgesetzt wird, mit dem 'alten' no Chance und auch noch Chance auf digitale durchgehende Prozesse. Natürlich wäre es wünschenswert wenn zum Bescheidabgleich gleich eine ausführliche Liste vom FA mitkäme wir haben aus folgenden Gründen folgendes geändert, deshalb sind die Positionen a,b und c anders als von Ihnen erklärt. Aber das ist Wunschdenken, zumal die Veranlagungsbezirke und einem Falldruck stehen die müssen so und so viel Fälle abarbeiten, da bleibt denen für solche Mitteilungen gar keine Zeit.