Hallo,
hat jemand zu folgender Konstellation eine Idee:
Ich habe einen Mandanten mit einem Grundstück, auf dem sich 3 Einfamilienhäuser befinden (1 Haus Baujahr 1936; 1 Haus Baujahr 2000 (umgebaute Scheune) und 1 Haus Baujahr 2010 (umgebauter Stall).
Wie deklariert man sowas?
Gilt das als Mietwohngrundstück, da mehr als 2 Wohnungen?
Was mach ich mit den unterschiedlichen Baujahren?
Bin für jeden Tipp dankbar!
In gleichgelagerten Fällen sprechen wir uns mit dem zuständigen Finanzamt ab und erhalten erfahrungsgemäß für jede Einheit eine eigene EW-Nr. und geben einzelne Erklärungen ab. Pro Erklärung kann dann das Baujahr des Gebäudes und der Anteil am Flurstück erklärt werden.
Hallo,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Darf ich fragen, wie sie den Anteil am Flurstück für die einzelnen Gebäude ermitteln?
Nach dem Verhältnis der Wohnfläche/Bruttogrundfläche?
Herzlichen Dank und schönes Wochenende!
Lisa4,
genau nach so einem Verhältnis kann der Anteil ermittelt werden.
so zumindest war die Empfehlung vom Finanzamt in angefragten Fällen.
Grundsätzlich bildet jedes einzelne Haus eine wirtschaftliche Einheit, kraft dessen für jedes Haus eine eigene Erklärung abzugeben ist.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Häuser mit einander verbunden sind (Bsp. gemeinsames Treppenhaus).
Wie die Grundstücksfläche aufzuteilen ist, ist bisher nicht behandelt worden. Die Finanzverwaltung geht aber im Bereich der Abgrenzung der Hofstelle zum Wohnteil davon aus, dass dies im Verhältnis zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu erfolgen hat. Daher ist grundsätzlich, meines Erachtens, auch im Falle mehrerer wirtschaftlicher Einheiten auf einem Flurstück dieselbe Aufteilung vorzunehmen.