Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
ich versuche alles mögliche um die Art des Grundstücks eintragen zu können, denn für Niedersachsen ist dies für eine Berechnung nötig. Leider bleibt diese Eingabemöglichkeit grau hinterlegt.
Gibt es etwas besonderes zu beachten?
Ich bedanke mich für eine Hilfe im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @thea17062020 ,
in Niedersachsen ist sowohl für die Übermittlung, als auch für die Berechnung die "Art des Grundstücks" nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Ich bin in Sachsen und habe das selbe Problem, hier ist die Grundstücksart sehr wohl relevant.
Schmeißt das Programm Sachsen und Niedersachsen zusammen, weil Sachsen in beiden Namen steckt?????????????
Sehr geehrter Herr @ChristianVosfino ,
in GrundsteuerDigital ist bei mehreren Landesmodellen aktuell keine Eingabe eines Entwicklungszustandes eines unbebauten Grundstücks notwendig und auch gar nicht (mehr) möglich.
In Bundesländern, bei denen die Gemeinden eine Grundsteuer C nach § 25 (5) Bundesgrundsteuergesetz erheben können, ist der Entwicklungszustand (baureifes Land oder eben nicht) aber doch ein relevanter Parameter?!
Sowohl in Niedersachsen über § 7 (3) des Niedersächsischen Grundsteuergesetz als auch in Hamburg über § 5 HmbGrStG müsste dies doch abgefragt werden. Aktuell ist das jedoch nicht der Fall.
Nur in Baden-Württemberg (dort Grundsteuer C direkt im Landesgrundsteuergesetz §50a) kann das ausgewählt werden. Dort wiederum fehlt der Eintrag "baureifes Land" im entsprechenden Dropdown-Menü.
Können Sie dies bitte erläutern?
@Alexander_Herrmann schrieb:
[...] In Bundesländern, bei denen die Gemeinden eine Grundsteuer C nach § 25 (5) Bundesgrundsteuergesetz erheben können, ist der Entwicklungszustand (baureifes Land oder eben nicht) aber doch ein relevanter Parameter?! [...]
... ich stolpere auch des Öfteren genau über diesen Punkt ("baureifes Land" oder "Bauland" oder "Bauerwartungsland" etc.)
... und die Formulierung, dass es im Ermessen der Gemeinden liegt, die "Grundsteuer C" zu 'erfinden' , hängt wie ein Damoklesschwert über vielen Grundstückseigentümern
... vielleicht gibt es im BWW (bundesweiten-Web) irgendwo schon genauere Aussagen, aber sie verstecken sich noch vor mir.
Für mich sieht es so aus, als ob jede Gemeinde freie Hand hat, hier einen neuen schönen 'Grundsteuer-Topf' anzulegen.
... hat vielleicht jemand den genaueren Durchblick und Einblick, wie sich der Gesetzgeber und die Finanzverwaltungen das Thema "Grundsteuer C" vorstellen ...
... und wer lieber ... nein, sagen wie lieber: besser ... mit der "Grundsteuer C" rechnen sollte ?