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Werbungksoten für Ausbildung zum Berufspiloten

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letzte Antwort am 13.02.2020 08:56:40 von mehrkaffee
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Budde
Beginner
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Mein Mandant hat eine Ausbildung zum Berufspilot absolviert. Die Ausbildung (Erstausbildung) dauerte 4 Jahre. Nun möchte da Finanzamt diese Kosten nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten ansetzten.... Hat einer meiner Kollegen hiermit Erfahrungen? 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
148 Mal angesehen

Kosten für eine Erstausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis können nicht WK, sondern nur Sonderausgaben bis jährlich max. 6.000 € sein.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat dies übrigens, in diesem Januar, als verfassungsgemäß bestätigt (Beschl. v. 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
142 Mal angesehen

Erstausbildung = Sonderausgaben

Zweitausbildung = Werbungskosten

 

Entscheidung Bundesverfassungsgericht 19.11.2019 -> Erstausbildung von Berufspiloten = Sonderausgaben (sehr verkürzte Darstellung)

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
140 Mal angesehen

Googeln Sie mal nach Rettungssanitäter, Erstausbildung, Werbungskosten

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letzte Antwort am 13.02.2020 08:56:40 von mehrkaffee
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