Mein Mandant hat eine Ausbildung zum Berufspilot absolviert. Die Ausbildung (Erstausbildung) dauerte 4 Jahre. Nun möchte da Finanzamt diese Kosten nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten ansetzten.... Hat einer meiner Kollegen hiermit Erfahrungen?
Kosten für eine Erstausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis können nicht WK, sondern nur Sonderausgaben bis jährlich max. 6.000 € sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies übrigens, in diesem Januar, als verfassungsgemäß bestätigt (Beschl. v. 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).
Erstausbildung = Sonderausgaben
Zweitausbildung = Werbungskosten
Entscheidung Bundesverfassungsgericht 19.11.2019 -> Erstausbildung von Berufspiloten = Sonderausgaben (sehr verkürzte Darstellung)
Googeln Sie mal nach Rettungssanitäter, Erstausbildung, Werbungskosten