Hallo zusammen, die IHK ist wieder im Einsatz.
Hatte schon einmal jemand diese Art Rückfragen, und wenn ja, wo finde ich die Beihilfe FAQ BII und A.III/IV?
ich hatte mich genau an die Berechnung auf der Seite der Ü-Hilfen (Ziffer 2 Berechnung Schadenausgleich) gehalten,. Jetzt soll eine taggenaue Berechnung des Schadens erfolgen. Ich hatte dies für alle Unternehmen monatsweise vorgenommen. Nachdem ich hier ein konsolidiertes Unternehmen mit 9 Betrieben habe ist das sehr aufwendig eine taggenaue Berechnung durchzuführen....
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
VG MK
IHK: Bitte übermitteln Sie uns die taggenaue Berechnung des Schadens anhand des Betriebsergebnisses für den betroffenen Zeitraum und des ermittelten kontrafaktischen Betriebsergebnisses in Anlehnung an die Beihilfe-FAQ´s BII.
Bitte beachten Sie, dass die Schadensberechnung ..... tagesgenau für den betroffenen Zeitraum vorgenommen werden muss .... anhand des ermittelten kontrafaktischen BE in Anlehnung FAQ AIII/IV und B.II/IIa usw.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@MK3 schrieb:Hatte schon einmal jemand diese Art Rückfragen, und wenn ja, wo finde ich die Beihilfe FAQ BII und A.III/IV?
Überbrückungshilfe Unternehmen - Beihilferegelungen
ganz lieben Dank!!!!
Mich wundert, dass eine taggenaue Berechnung für jeden Fördermonat (für 9 Betriebe) gefordert ist. Gemäß FAQ´s wird eine Monats-Berechnung dargestellt und ich finde kein "Muster" für die taggenaue Berechnung.
Ich glaube, damit ist A.III.3 gemeint:
Die Betrachtung der Schäden erfolgt hierbei tagesgenau. Es ist jedoch zulässig, die Tageswerte (soweit diese nicht einzeln konkret berechnet werden können) auf der Grundlage der Bildung von Durchschnittswerten aus den jeweils betroffenen Monaten zu bestimmen. (Rechnung: Betriebsergebnis des betroffenen Monats / [geteilt durch] Anzahl der Tage dieses Monats x [mal] Anzahl der vom Lockdown betroffenen Tage des Monats.)