Hallo.
Bisher konnte ich zu dem Thema (auch im Internet nichts wirklich aktuelles) nichts finden.
Ein Mandant von uns wurde auf Unternehmen online umgestellt und er hat noch teilweise Papierrechnungen und ganz normale papierhafte Kassenbons.
Wenn jetzt die 3blättrige Papierrechnung auf jeder Rückseite die AGB's des Lieferanten stehen hat, scannt der das alles mit ein und ich habe dadurch 6 Seiten mit (für mich wichtigen) buchbaren Infos alle 2 Seiten...
Oder z.B. Kassenbon vom Mediamarkt mit zusätzlich der Rückseite des Bons, auf der man vielleicht für eine EC-Zahlung unterschreiben müsste (aber ja auch nicht immer).
Gehört gerade sowas wie die AGB's zwingend zur gescannten Rechnung? Es kommt glücklicherweise nur selten vor, aber wenn nervt es doch extrem. Ich würde ihm gerne sagen, dass er diese Seiten nicht scannen muss... finde dazu aber leider nichts wirklich hilfreiches.
Hat hier vielleicht jemand eine weitere Info dazu? Ansonsten habe ich bei digitalen PDF-Rechnungen (oder aktuell bei E-Rechnungen) ja auch keine AGB's dabei.
Viele Grüße
Ich würde sagen: Buchhalterisch wesentlich für uns ist eine gültige Rechnung mit allen Pflichtbestandteilen.
AGB sind kein Pflichtbestandteil der Rechnung und für uns daher irrelevant.
Die AGB sind Teil des Kaufvertrags zwischen Mandant und Lieferant aber für uns in der Regel unwesentlich.
Ein wirkliche Aussage dazu konnte ich auch nicht finden.
Ich würde es mir daher wie gesagt aus den Pflichtbestandteilen erschließen, die wir für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung benötigen und dazu gehören AGB im Normallfall nicht.
Eine Ausnahme aus Sicht des Mandanten gäbe es meiner Meinung nach nur, wenn ersetzendes Scannen genutzt wird. Die AGB gehören zu den Geschäftsbriefen und müssten beim ersetzenden Scanner daher mit erfasst werden.
Aber auch das wäre wieder unwesentlich für uns.
Die Pflichtbestandteile einer Rechnung hatte ich gerade nicht auf der Uhr. Das finde ich ein sehr gutes Argument. Ich würde es ganz genauso sehen.
Ersetzend gescannt wird meiner Meinung nach nicht. Aber das kläre ich mit dem Mandant nochmal ab.
Vielen, vielen Dank für die Rückmeldung. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen.
Viele Grüße