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Organisationsprofil Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 02.06.2023 11:13:41 von AKW
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Anja_S
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich bin gerade dabei für die Schlussabrechnung die Organisationsprofile zu erstellen. Hier sind ja auch die sonstigen Beihilfen anzugeben, Mir stellt sich die Frage, welche Antragsnummer bei den erhaltenen Soforthilfen in Bayern anzugeben ist, tendiere zur Angabe der MVO Nummer aus der Erinnerung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe.

Telefonate mit der Regierung v. Schwaben und IHK waren leider erfolglos. Diese konnten mir auch nicht sagen, welche anzugeben ist.

 

Welche Antragsnummer verwendet ihr hier?

AKW
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @Anja_S ,

 

ich würd hier auch die MVO-Nummer nehmen. 

Was anderes hab ich auf den Bescheiden und Rückmeldeformularen auch nicht gefunden.

 

Im Zweifel wird nachgefragt und dann muss der Bescheid eingereicht werden.  Wird sicher dann nicht die einzig Rückfrage sein. 

 

Grüße

 

AKW

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Stb2021
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Andere Frage, lässt du dir bei jedem Organsiationsprofil vom Mandanten bestätigen, dass die angegebenen Beihilfen vollständig sind?

 

Im Zweifelsfall kenne ich noch gar nicht alle beantragten Soforthilfen & Neustarthilfen, und brauche diese ja auch erst wenn ich die Schlussabrechnung endgültig bearbeite.

 

Die Hotline vom BMWK konnte mir keine Auskunt geben, ob die Fristverlängerung gültig ist, wenn die Beihilfen nicht vollständig angegenen wurden.

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AKW
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
381 Mal angesehen

Hallo @Stb2021 ,

 

mit unserem Infoanschreiben zur Schlussabrechnung mit Auftrag und Honorarvereinbarung sind auch Fragebögen rausgegangen die unter Anderem eine Abfrage der erhaltenen Beihilfen enthält. Ebenso wie die erneute Bestätigung dass alles Coronabedingte Umsatzausfälle ware, nichts von den Geldern Zweckentfremdet wurden, alle geförderten Wirtschaftsgüter noch vorhanden sind..... alles was halt notwendig ist 😉

 

Natürlich hat dies zu ordentlichen Rückfragen geführt, was man denn bei den weiteren erhaltenen staatlichen Zuschüssen da angeben muss und wo man die Angaben findet. 

Aber eine freundliche Weiterleitung an die Banken bzw. an die entsprechenden Genehmigungsstellen um das Beihilferegime zu erfragen hilft dann immer sofort. 

 

Sobald alle unterschrieben Unterlagen da sind, wird von uns die Fristverlängerung beantragt. Keine Minute davor. 

Ich zieh mir doch nicht den Schuh an, beantrage eine Fristverlängerung und nachher bekomme ich kein Auftrag vom Mandant die Schlussabrechnung zu erstellen.  

 

Es zeigt auf jeden Fall Wirkung. Die Mandanten kapieren jetzt um was es hier eigentlich geht und was dahinter steckt. 

Und das positive, ich hab bis auf rund 5% die Aufträge alles vollständig vorliegen hab und nun "gemütlich" abarbeiten kann. 

 

Grüße AKW

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letzte Antwort am 02.06.2023 11:13:41 von AKW
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