Hallo Zusammen,
als erster Beitrag hier in der Community direkt ein sehr spezielles Thema - Schlussabrechnung Corona-Hilfen.
Sachverhalt:
Für einen Mandanten wurden sowohl Novemberhilfe als auch Dezemberhilfe beantragt und bewilligt. Leider wurden bei den beiden Anträgen unterschiedliche Referenzumsätze (Vergleichsumsatz 2019) gewählt.
In der Schlussabrechnung führt dies nun zu einer verpflichtenden Korrektur, da laut Vorgabe der Referenzumsatz bei beiden Hilfen einheitlich sein muss (der später gestellte Antrag muss sich am früheren Antrag orientieren).
Um die Wahl des Referenzumsatzes bei der Dezemberhilfe beibehalten zu können, prüfen wir aktuell, ob der Novemberhilfe-Antrag rückwirkend vollständig zurückgezogen und die Förderung vollständig zurückgezahlt werden kann, sodass nur die Dezemberhilfe bestehen bleibt.
Frage:
Ist es aktuell möglich, einen bewilligten Antrag auf Novemberhilfe vollständig zurückzuziehen (inkl. Rückzahlung), um dadurch eine freie Referenzumsatzwahl in der Dezemberhilfe zu ermöglichen?
Falls ja: Wie wäre das technisch korrekt im Portal umzusetzen.
Vielen Dank vorab für Ihre Erfahrungen oder Hinweise.
Hallo,
ich würde mich direkt an die Bewilligungsstelle wenden, die können ggf. besser helfen:
Und vielleicht vorher mal vortasten: Service-Hotline: +49 30 – 530 199 322 (Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Beste Grüße
Das ist ein äußerst komplexer Sachverhalt auch bezüglich der Umsetzung, aber wenn Sie bereits die Anfrage von der Zuschussstelle erhalten haben, könnten Sie die Anfrage nicht direkt dort platzieren.
Ich denke, das ist schon sehr speziell und ob Sie hier die wasserdichte Lösung bekommen, wage ich fast zu bezweifeln, aber wäre dennoch gespannt auf die Lösung.