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November / Dezemberhilfe, Soloselbstst. einmal nach Durschnitt einmal nach Vorjahresmonat?

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letzte Antwort am 04.01.2021 12:55:57 von Nijkamp
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Nijkamp
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

habe über das Thema leider nichts gefunden. Kann ein Soloselbstständiger z.B. die Novemberhilfe nach seinem Vorjahresduchschnitt, die Dezemberhilfe jedoch nach Vorjahresmonatsbeträgen beantragen? Gefühlt würde ich sagen nein, aber etwas definitives finde ich leider nicht.

 

Jemand hierbei Erfahrungen bzw einen Link?

 

Vielen Dank.

erzix
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
303 Mal angesehen

Hallo,

 

Auszug aus der FAQ Punkt 2.1 (November/Dezemberhilfe)

 

Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Netto-Umsatz11 im November beziehungsweise Dezember 2019 (dies gilt sowohl für direkt betroffene Unternehmen, als auch für indirekt und über Dritte betroffene Unternehmen sowie „Mischbetriebe“). Im Falle von Soloselbständigen kann als Vergleichsumsatz alternativ der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden (einheitlich für November- und Dezemberhilfe).

 

LG

Nijkamp
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
289 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen vielen Dank! Das habe ich tatsächlich überlesen. Frage damit geklärt.

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letzte Antwort am 04.01.2021 12:55:57 von Nijkamp
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