Hallo Z`samm,
folgender Widerspruch:
Gem. Land NRW fördert NRW die Antragsberechtigten zur Ü-Hilfe mit zusätzlich 1.000,-- € "Taschengeld" mtl.
Zu beantragen im Rahmen der Ü-Hilfe des Bundes.
Klappt auch........soweit man unter "Art des Unternehmens" Solo-Selbständige" wählt.
Tut man dies, dann wird die Anzahle der Mitarbeiter mit 1 Person unabänderbar fixiert, womit die Förderhöhe automatisch auf 9.000,-- begrenzt wird.
Habe ich nun einen Mandanten, der 10 Mitarbeiter hat und damit in die höhere Förderung käme, muss ich unter "Art des Unternehmens" "Sonstige" wählen, erst dann kann ich die Mitarbeiterzahl eingeben.
Wähle ich diese Option, dann verschwindet automatisch die zusätzliche Landesföderung von 3*1000,-- € auf Nimmerwiedersehen.
Das Land NRW lässt die Beantragung aber ausdrücklich für Betriebe bis 50 Mitarbeiter zu:
siehe FAQ 1.2 Wirtschaft.NRW:
1.2 Wer ist für die NRW Überbrückungshilfe Plus antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern. Die NRW Überbrückungshilfe Plus erfolgt als eine zusätzliche einmalige Zahlung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
...und nu ?????
...bin inzwischen nur noch genervt, da schlägt man sich die Wochenenden um die Ohren und nichts geht; es gibt quasi kein Teilbereich der Ü-Hilfe, in dem nicht massive Defizite vorherrschen.......
...frohes Schaffen
Guten Morgen, das ist merkwürdig. Wir geben immer Sonstige ein und konnten für alle noch die 1.000,- beantragen. Es gab viele Probleme, aber damit nicht. Das Auswahlfeld war nur an einer unvermuteten Stelle, nicht da, wo man es erwarten würde.
Danke für den Hinweis. Jetzt erkenne ich auch, warum ich die Anzahl der Mitarbeiter nicht ändern konnte. Aufgrund der Kostenstruktur hatte ich dann aber keine Probleme mit dem Höchstsatz.