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Meldung Transparenzregister

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letzte Antwort am 15.11.2021 11:45:04 von oaausb69
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hk6579
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

es müssen ja jetzt mit Übergangsfristen bei den GmbHs, GmbH&Co. KGs, KGs und OHGs die wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister gemeldet werden.

 

Dafür sind ja eigentlich die gesetzlichen Vertreter bzw. Geschäftsführer verantwortlich und nicht der Steuerberater.

 

Wie wird das im Kollegenkreis gehandhabt ?

 

Werden die Eintragungen für die Mandanten vorgenommen oder machen die Mandanten die Meldungen an das Transparenzregister selbst ?

 

Es stellt sich ja auch noch die Frage, ob der Steuerberater die Meldung überhaupt machen darf oder ob die Dienstleistung nicht eine Rechtsdienstleistung darstellen würde ?

 

Vielen Dank im voraus für Beiträge.

 

 

guenther
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
2170 Mal angesehen

Der Sachverhalt ist geklärt, es sei denn, es erfolgen rechtliche Änderungen.

 

Beratung durch StB -> nicht erlaubt

 

Übermittlung als Bote durch StB -> erlaubt -> ggf. mit Versicherung klären

 

Beratungspflicht durch StB -> nein

mfg Thomas Günther
Kristina_Schmidt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
2147 Mal angesehen

Hallo,

 

die StB-Kammer München hat im Juli 2021 einen Praxishinweis gegeben homepage StBK München . Demnach ist die bloße Übermittlung erlaubt, dennoch auch mit Haftungsgefahren wg. Übertragungsfehlern verbunden.

Zur Frage, ob der Steuerberater im Auftrag des Mandaten den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln oder auch die Eintragungspflicht beurteilen darf, weist sie (Stand Juli 2021) auf eine unklare Rechtslage hin. 

 

Wie man den in den FAQs des Bundesverwaltungsamtes nachlesen kann (BVA FAQs GwG) gibt es hier auch wieder verschiedenste Sonderfälle (12 Seiten mit Hinweisen zum wirtschaftlichen Berechtigten).

 

Ich bin daher auch bei der bloßen Übermittlung zurückhaltend. 

Siehe aber auch andere threads in der community z.B. Transparenzregister-wirtschaftlich-Berechtigter 

 

VG

Kristina Schmidt

 

 

 

 

 

brasegmbh
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Uns wurde hier (wir sind selbstbuchender Mandant) durch unsere Steuerberatung nahegelegt, dies durch unseren Anwalt/Notar erledigen oder zumindest prüfen zu lassen. Dieser hat ja durch die Handelsregistereintragungen auch alle Daten vorliegen.

 

Ich hatte die Meldung allerdings schon selbst erledigt, ganz einfach war das allerdings nicht. Die Seite und Menüführung des Transparenzregisters ist nicht gerade benutzerfreundlich um das mal vorsichtig auszudrücken.  😉

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Alfred1
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
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@hk6579 

Wie wird das im Kollegenkreis gehandhabt ?

Ich habe die betroffenen Mandaten per E-Mail auf das neue Raubrittertum hingewiesen.

 

Einer hat mich noch auf ein Information in der Handwerkerzeitung von 01/2020 verwiesen.
Ich habe ihm erklärt dass diese durch die aktuellen Gesetze  überholt ist und dann hat er
das umgehend erledigt und mir den Nachweis per E-Mail zugesendet.🤗

 

Leider treiben auch schon wieder Betrügerfirmen Ihr Unwesen.

 

 

 

 

 

 

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oaausb69
Aufsteiger
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Haftungsrisiko und Versicherungsschutz hin oder her...

 

Da muss ich doch beim aktuellen Bearbeitungsdruck gar nicht drüber nachdenken. Das macht der Mandant entweder schön selbst, oder meinetwegen sein Rechtsanwalt. Auf gar keinen Fall wir als Steuerberater.

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letzte Antwort am 15.11.2021 11:45:04 von oaausb69
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