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Künstlersozialabgabe

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letzte Antwort am 20.02.2018 17:25:56 von bodensee
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birgitkurewitz
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Hallo,

ist es richtig, dass die Meldebögen zur Künstlersozialabgabe nicht durch den Steuerberater ausgefüllt werden können, da es sich nicht um eine Abgabe im steuerlichen Sinne handelt und eine statusrechtliche Prüfung ob eine Künstler- oder Publizisteneigenschaft vorliegt eine unerlaubte Rechtsberatung darstellt?

Gruß

Birgit Kurewitz

ulli_preuss
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Hallo,

das würde ich nicht so sehen. Für die KSA ist es unheblich, welchen Status der "Künstler, Publizist etc." hat, ob er/sie selbst bei der KSK gemeldet ist und es dazu eine statusrechtliche Prüfung gegeben hat oder nicht.

Es geht um die Kosten, welche der jeweilige Betrieb im Jahr hatte und wie diese vor dem Hintergrund der KSK zu bewerten sind. Aller Regel nach sind die Zahlen und Belege Teil der Buchführung und sind nach den von der KSK aufgestellten Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Prüfung ist m. E. keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern wird vom Mandantenauftrag abgedeckt.

Über das Prozedere, die Bürokratie, den Ärger bei Prüfungen der DRV etc. muss an dieser Stelle sicherlich nicht diskutiert werden. (Diesem ganzen Schmarrn mit Belege sammeln, prüfen, melden könnte man sich z. B. sparen, in dem eine KSK-Umlage ähnlich U2 eingeführt würde. Nach Gesprächen mit Prüfern könnte sich dafür sogar die DRV erwärmen, da dann die ungeliebte KSK-Prüfung wieder verschwinden würde und sich dies mit der zukünftig komplett digitaliserten Prüfung besser vereinbaren ließe.)

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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bodensee
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Schöne Idee mit der U4 ( KSK) aber ich bin wäre  mir jetzt schon sicher, das es mit Sicherheit wieder einige geben wird, die dagegen Klagen werden weil ja jetzt via Umlage a) nur die betroffen sind die Arbeitnehmer haben und

b) das gesamtentgelt der AN in die Bem.grundlage einfließt,

bislang sind das ja nur die KSK pflichtigen Bestandteile , die auch fast immer Anlass zu unisinnigen Diskussionen sind.

Was nun in welchem Fall überwiegt, wird leider in jedem Fall anders sein.

Da wäre es aus meiner Sicht einfacher einen Teil der GEZ Gebühren für die KSK zu verwenden und so die Prüfer und STB zu entlasten.

Ich sehe das aber auch wie Sie, dass dies kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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ulli_preuss
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Hallo Herr Eberhardt,

das mit der Umlage war ja auch nur ein Gedanke.   Es wäre halt eine Änderung des Finanzierungsmodells (nötig). Allerdings kenne ich kein Unternehmen, welches keine Betriebsnummer der Arbeitsagentur hat und trotzdem von der DRV in Sachen KSA geprüft wird.

Ihr Vorschlag hat auch einen gewissen Charme, auch wenn ich hiermit schon eine zusätzliche Begründung für die regelmäßige Erhöhung der Abgabe kommen sehe. Zumindest wäre die KSA aber zu einem gewissen Teil in der "künstlerischen, publizistischen" Sphäre verortet.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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bodensee
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Gott sei Dank : Die Gedanken sind frei .

Auf meine Idee bin ich eigentlich nur wg ihrem Gedanken gekommen.

Es wird wohl nur eines sein was unstrittig ist, der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, sei es Unternehmer, Steuerberater, DRV und/oder KSK selbst ist exorbitant hoch und steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag.

Aber wie immer - die Gesetze - oder die Bestimmungen werden in Berlin gemacht.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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ulli_preuss
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Tja, würde der Gesetzgeber mal auf uns hören ...

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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Wie das ganze im Lichte der Rechtsberatung zu sehen ist, weiß ich nicht. Mit Steuerrecht hat es zumindest nichts zu tun. Was ich aber weiß ist, dass man sich aus meiner Sicht als StB bei diesem Thema ganz schön die Finger verbrennen kann, immerhin folgt der Meldung ja auch Ergebnisse in Form von Abgaben und somit eine finanzielle Belastung des Mandanten. Insbesondere bei "Künstlern", die Ihre Leistungen in der Leistungsbeschreibung (Rechnung) gar nicht entsprechend aufteilen (die haben ja auch mit der Beitragspflicht eher weniger zu tun), kann kein Mensch und auch keine StB hier genau wissen, was den wirklich der künstlerische Teil der Leistung ist. Die ganz eindeutigen Fälle sind aus meiner Sicht zumindest eher in der Unterzahl. Die Praxis zeigt auch, dass die KSK hier wohl ganz pragmatisch vorgeht und alles verbeitragt was nur nach Kunst riecht, eine rechtssichere Beurteilung was nun Kunst ist, vermag ich zumindest als STB nicht vorzunehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei diesem Thema auch ordentliche Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung gibt.

bodensee
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Und was machen Sie dann mit IHren Lohnmandanten  die auf KSK geprüft werden ?

Zum Kollegen Rechtsanwalt schicken, der in aller Regel davon weniger Kenntnis hat als wir - Ausnahmen bestätigen die Regel-.

Da die DRV Prüfer bei uns - ich nehme an das ist die Regel- prüfen kommen wir hier um die  Mithilfe bei Erklärungspflichten m.E. nicht drumherum.

Kritisch kann das mit der HV schon werden, aber bislang niemals ein Problem.

Die Abgrenzungen - kein Thema- oft kritisch- oft Grauzone, manches eindeutig aber leider nicht allzu oft.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Zumindest den Rat, dass Eingangsrechnungen der "Künstler" eindeutige Aussagen zum Teil der künstlerischen Leistung beinhalten. Ist dies erfüllt und es liegen soweit klare Bemessungsgrundlagen vor, ist dann doch jeder Mandant in der Lage die entsprechende Meldungen selber auszufüllen. Beratung zu diesem Thema ist selbstverständlich, ich muss als Steuerberater aber nicht in Aktionismus verfallen und meinen, jedes Formular für den Mandanten ausfüllen zu müssen.

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heckerlein
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ulli_preuss
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Hallo Herr Hecker,

mein Gedanke mit der Umlage war ja auch nur ein ebensolcher. Der Aufwand würde sich im Übrigen in Grenzen halten oder machen Ihnen die U2 oder INSO so viel Mühe?

Die dreiteilige Finanzierung, so wie sie gerade ist, soll den Forderungsausfällen im Künstlerbereich vorbeugen. Der staatliche Anteil fließt sicherlich problemlos in die KSK, der der Verwerter wird bei unseren Mandanten festgestellt und notfalls mit Bußgeldern in bare Münze verwandelt, aber was den dritten Teil aufseiten der "Künstler" anbelangt, war man auch schon früher skeptisch.

Der wirtschaftlich erfolgreiche Webdesigner würde sicherlich der Pflicht zur Inrechnungsstellung und Abführung nachkommen, aber glauben Sie allen Ernstes, dass der bar bezahlte Kleinkünstler oder die nicht ganz so erfolgreiche Malerin aus dem Nebenhaus einmal erhaltenes Geld gleich aufteilt und den KSA-Anteil an die KSK überweist? Wohl eher nicht. Ob das rechtlich gesehen legal ist oder nicht bleibt dahingestellt, aber so ist nunmal die Realität.

Die Begründung für den deutschen Sonderweg ist ja die, dass "... der Staat mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten fördert, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt."

Nach langen Gesprächen mit besagter Malerin hat sie mir ihre Sicht geschildert und ich muss zugeben, dass ich bestimmte Aspekte anders oder gar nicht gesehen hatte. Allerdings konnte sie auch nichts Erhellendes dazu beitragen, was denn den kleinen Start-Upper im Bereich der sozialen Absicherung so sehr von dem Künstler unterscheidet. Anfänglich haben beide zu kämpfen und wenn aus dem Start-Up ein gesundes Unternehmen geworden ist, stellt sich dann schon die Frage, ob sich der Staat auf Dauer eine solche spezielle Alimentierung einer bestimmten Berufsgruppe erlauben kann.

Ok, dann kommt der Satz mit der "Errungenschaft" als Totschlagargument. Dass ein Unternehmer aber, der im Vorjahr Verluste gemacht hat trotzdem seinen (Mindest-)Beitrag in die KV einzahlt, aber im Falle einer Erkrankung aufgrund der Minuseinnahmen kein KG erhält, interessiert ja ohnehin niemanden so richtig.

Solange wie die KSV besteht, wird es Diskussionen geben. Wenn sich unser Staat so eine Absicherung aber leisten möchte, sollte auf alle Beteiligten zugegangen werden, um unbürokraterische Lösungen zu finden. Leider wird das nur ein Wunsch bleiben.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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bodensee
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Zahlenkünstler hört sich gut an

Schlecht für alle diejenigen die unsere Rechnungen bezahlen müssten und nun KSK -Abgabe zahlen.

Kennt ja vermutlich jeder:

Fragt der Mandant den WP welchen GEwinn habe ich den erwirtschaftet ?

Darauf der WP/StB : Welchen hätten Sie denn gerne !

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 20.02.2018 17:25:56 von bodensee
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