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Grundstücksveräußerung -Zeitpunkt des Ansatzes des Restbuchwertes

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letzte Antwort am 24.02.2022 13:40:47 von lu2019
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lu2019
Einsteiger
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Hallo Steuerfachleute,

 

folgender Fall muss beurteilt werden:

 

Arzt A (EÜ-Rechner) verkauft mit Kaufvertrag vom 01.11.2021 (s)ein bebautes  Betriebsgrundstück zum Kaufpreis von 800 T€ an B. Übergang N+L ist der 1. des auf die KP-Zahlung folgenden Monats.

 

Der KP wird am 27.12.2021 gezahlt. => Übergang N+L wäre m.E. der 01.01.2022.

 

Im Jahr 2021 ist eine Betriebseinnahme nach § 11 EStG zu erfassen. 

 

Problem: Wann ist der Restbuchwert (500 T€) gegenzusetzen?

 

Da A am 1.1.2022 noch eine logische Sekunde wirtschaftlicher Eigentümer ist, im Jahr 2022?

 

Oder analog § 4(3) S. 4 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses?

 

Oder alles sinngemäß nach § 23 EStG in 2022 zu erfassen?

 

Ziel ist es hier den wirtschaftlich einheitlichen Vorgang auch in einem VAZ zu erfassen.

 

Ausweg nur durch Übergang zur Bilanzierung?

 

Über Ideen und Rechtsquellen würde ich mich sehr freuen.

 

Viele Grüße

guenther
Fachmann
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schwieriges Problem...

 

evtl. mal Kommentar zu §§ 6b, 6c EStG lesen ob da etwas möglich wäre oder eben doch zur Bilanzierung wechseln

mfg Thomas Günther
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christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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BFH IV R 29/94 v. 16.2.1995: Sie müssen zur Bilanzierung übergehen – und bei 4/3-Rechnern künftig rechtzeitig auf die Vertragsgestaltung Einfluß nehmen.

 

Grüße aus München

lu2019
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Vielen Dank für den Hinweis.

 

Ich würde die KP-Zahlung am 31.12.2021 als Anzahlung ausweisen und als Korrekturposten beim Übergang zu 4 (1) am 31.12.21 abziehen.

 

Am 01.01.2022 erfolgt dann die Umbuchung auf Erlöse.

 

Zum 31.12.2022 stelle ich, wenn nicht nachteilig, wieder auf 4/3 um.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 24.02.2022 13:40:47 von lu2019
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