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Fälligkeit Fixkosten bei der Schlussabrechnung

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letzte Antwort am 23.07.2024 08:21:38 von Forsterjack
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Forsterjack
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1) Eine Rechnung für Fixkosten ohne Hinweis auf Zahlungsziel ist auf de 27.1.2021 ausgestellt, die Zahlung erfolgt am 1.2.2021, Fördermonat ist nur Januar 2021

 

2) Wie 1), jedoch ist Fördermonat nur Februar 2021

 

Meine Frage: WANN IST IM FALL UND FALL 2 DER FIXKOSTENANSATZ MÖGLICH ?

andrereissig
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Wie bei jeder Ihrer Fragen ist die Antwort: Lesen Sie mal die FAQ!

 

Beispielhaft hier nur die FAQ der ÜBHIV, Punkt 2.10:

 

2.10 Wie sind betriebliche Fixkosten zeitlich zuzuordnen?

 

Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung als fällig.

Die Aussage gilt für die übrigen Hilfen entsprechend.

 



@Forsterjack  schrieb:

Meine Frage: WANN IST IM FALL UND FALL 2 DER FIXKOSTENANSATZ MÖGLICH ?


Gegenfrage: Wie soll es sich auf die Fälligkeit einer Rechnung auswirken, ob ein Monat förderfähig ist, oder nicht?

 

Entweder ist die Rechnung nun fällig oder nicht.

 

Konnte Ihr Mandant die Rechnung überhaupt am Samstag erhalten? (Email? Öffnungszeiten? Postweg?)

 

Das Rechnungsdatum ist der 27.01.2021 und das war ein Samstag. Grundsätzlich ist der Samstag zwar ein Werktag, aber kein Bankarbeitstag - somit wäre eine Zahlung im Januar unmöglich.

 

Ihre Varianten 1 oder 2 sind also irrelevant, da es darauf ankommt, wann die Zahlung denn nun fällig war.

 

- Kam die Rechnung per Post? Dann wird sie kaum im Januar eingetroffen sein.

- Kam die Rechnung per Mail? Hatte der Mandant am Samstag überhaupt geöffnet?

- Ist eine Zahlung fällig, wenn es unmöglich ist, sie zum Fälligkeitszeitpunkt zu leisten? In der Regel ist dann der erste Arbeitstag nach dem Wochenende der Fälligkeitstag.

 

Diverse Bundesländer haben allerdings unterschiedliche Auslegungen darin, wie mit Fälligkeiten umzugehen ist. Dazu ist es empfehlenswert, sich einfach mal die dazugehörigen Youtube-Videos von Lukas Hendricks zum Thema anzuschauen:

 

https://youtube.com/@lukashendricks

 

Manche Bundesländer akzeptieren auch das Rechnungsdatum als Fälligkeitsdatum, was beim 27.01. allerdings schon zu Diskussionen führen kann.

 

Ihr Fall ist also Auslegungssache und diese Auslegung ist durch den Mandanten vorzunehmen und durch Sie zu plausibilisieren.

 

Wenn der Mandant überzeugend darlegen kann, dass er die Rechnung im Januar oder Februar für fällig hält und Sie diese Darlegung für plausibel halten, dann können Sie dementsprechend subsumieren.

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rschoepe
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@andrereissig  schrieb:

Das Rechnungsdatum ist der 27.01.2021 und das war ein Samstag. Grundsätzlich ist der Samstag zwar ein Werktag, aber kein Bankarbeitstag - somit wäre eine Zahlung im Januar unmöglich.


Bei mir war das ein Mittwoch:

rschoepe_0-1721023082428.png

Aber selbst wenn es ein Samstag gewesen wäre, warum sollte eine Zahlung im Januar dann unmöglich sein? Hab ich irgendwas verpasst, dass der 29.-31. Januar Feiertage sind? (Okay, in Bayern ist das durchaus möglich.)

andrereissig
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@rschoepe  schrieb:

Bei mir war das ein Mittwoch:

 

Aber selbst wenn es ein Samstag gewesen wäre, warum sollte eine Zahlung im Januar dann unmöglich sein? Hab ich irgendwas verpasst, dass der 29.-31. Januar Feiertage sind?


Okay, habe offenbar echt in den Februar geschaut. Ändert ja aber an der Grundkonstellation nichts, dass ermittelt werden muss, ob eine Zahlung möglich war.

 

Und Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage. Da gehen keine Zahlungen raus.

 

Wenn die Rechnung also am Mittwoch raus ist und Donnerstag oder Freitag angekommen ist, ist sie auf jeden Fall im Januar fällig.

 

Ansonsten ist mein Beitrag halt als grundsätzliche Orientierung zur Fälligkeit zu sehen. Nachdem ich drüber geschlafen habe, habe ich glaube ich nichts Falsches geschrieben, sondern mich nur im Datum geirrt.

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rschoepe
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@andrereissig  schrieb:

Und Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage. Da gehen keine Zahlungen raus.


Ja, das ist mir schon klar. Aber wenn der 27.01. ein Samstag gewesen wäre (so wie dieses Jahr), kommen danach ja noch der 29.-31. als Bankarbeitstage, an denen die Zahlung möglich gewesen wäre. 😉

andrereissig
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Stimmt auch! Irgendwie hänge ich immer noch im Februar fest. 😁 (Es ist früh!)

 

Einigen wir uns darauf, dass die Zahlung auf jeden Fall im Januar fällig war.

 

Korrektur zu meinem oberen Beitrag: Irgendwie habe ich von Februar auf März geschaut!

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Forsterjack
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Danke für die Antwort

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letzte Antwort am 23.07.2024 08:21:38 von Forsterjack
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