Hallo liebe Community,
wir beschäftigen uns derzeit (mal wieder) mit dem Thema E-Rechnungen.
Eigentlich wollten wir nur prüfen, wie viele unserer Mandanten evtl. digital erhaltene (E-)Rechnungen drucken und über gut programmierte Scanner uns nach UO hochladen und dadurch das Ursprungsformat verändern.....dieses Problem möchte ich hier gar nicht erörtern, das war nur der Weg zum eigentlichen "Problem".
Dabei ist jedenfalls aufgefallen, dass viele Rechnungen von großen Lieferanten/Dienstleistern nach wie vor nicht als E-Rechnung empfangen werden.
Wie geht ihr hier vor?
Kümmert ihr euch bereits jetzt verstärkt um dieses Thema, damit ab 01.01.2027 sicher gestellt ist, dass die Rechnungen von Lieferanten mit einem VJ Umsatz von mehr als 800.000,- EUR in einem E-Rechnungsformat ankommen (die Umsatzgröße lässt sich bei einigen Firmen aber auch nur vage vermuten)?
Oder lasst ihr das Thema weiter auf euch bzw. die Mandanten zukommen und schaut erst ab 1/2027 was da noch so alles als sonstige Rechnung an kommt?
Theoretisch könnte man den Mandanten ja jetzt schon die Empfehlung geben, dass sie von ihrem Recht gebrauch machen sollten auf eine E-Rechnung zu bestehen um in 1 Jahr auf der sicheren Seite zu sein.
Danke für euer Feedback.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hab ich evtl. was nicht mitbekommen?
Der Empfänger hat doch aktuell überhaupt noch kein Recht eine E-Rechnung zu bekommen.
Er hat aber die Pflicht diese anzunehmen und kann nicht mehr auf eine sonstige Rechnung pochen.
Wir machen es uns ab 2027 recht einfach.
Das Gesetz ist bekannt. Wer uns am 01.01.2027 noch eine sonstige Rechnung schickt, bekommt eine Standardantwort dass wir die Rechnung aufgrund formaler Mängel zurückweisen.
Wenns ums Geld geht werden die Lieferanten dann schon tätig.
@ChrisW schrieb:Hallo,
hab ich evtl. was nicht mitbekommen?
Der Empfänger hat doch aktuell überhaupt noch kein Recht eine E-Rechnung zu bekommen.
Er hat aber die Pflicht diese anzunehmen und kann nicht mehr auf eine sonstige Rechnung pochen.
Das sagt das Gesetzt, ja.
Wir machen es uns ab 2027 recht einfach.
Das Gesetz ist bekannt. Wer uns am 01.01.2027 noch eine sonstige Rechnung schickt, bekommt eine Standardantwort dass wir die Rechnung aufgrund formaler Mängel zurückweisen.
Wenns ums Geld geht werden die Lieferanten dann schon tätig.
Hier ähnlich. Alle Mandanten wurden letztes Jahr von uns informiert inkl. Beratungsangebot. Manche haben dies angenommen, andere nicht. Wiederum andere sind im Rahmen der Einführung von DUO nochmals darüber informiert worden. Auch die Steuerberater sprechen darauf an.
Bei allen AWnext Usern habe ich die E-Rechnung eingerichtet, wenn diese das wollten bzw. es notwendig war.
Alle unsere B2B-Mandanten und die Privaten, die eine dig. Rechnung erhalten haben sind auf E-Rechnung umgestellt worden und sind noch Mal auf das Thema aufmerksam gemacht worden (Es gab vorab eine Info-Mail).
Mehr können wir dann auch nicht tun - sowohl was den Empfang, als auch die Ausstellung von E-Rechnungen angeht wissen alle nun wirklich Bescheid.
Mache Mühlen mahlen langsamer. Sieht man ja auch an den eigenen Mandanten.
Hallo @ChrisW ,
@ChrisW schrieb:
Der Empfänger hat doch aktuell überhaupt noch kein Recht eine E-Rechnung zu bekommen.
Er hat aber die Pflicht diese anzunehmen und kann nicht mehr auf eine sonstige Rechnung pochen.
Da habe ich mich evtl missverstehend ausgedrückt, es geht mir hier um elektronisch erhaltene Rechnungen. Die Papierrechnungen sind bis Jahresende 2026 weiter in vollem Umfang erlaubt, statt eines einfachen Pdf (sonstiger Rechnung) darf der Rechnungsempfänger aber eine E-Rechnung verlangen.
@ChrisW schrieb:
Wir machen es uns ab 2027 recht einfach.
Das Gesetz ist bekannt. Wer uns am 01.01.2027 noch eine sonstige Rechnung schickt, bekommt eine Standardantwort dass wir die Rechnung aufgrund formaler Mängel zurückweisen.
Wenns ums Geld geht werden die Lieferanten dann schon tätig.
Das finde ich gut! Dann informieren wir unsere Mandanten zu gegebener Zeit auch darüber, dass sie die Rechnungen zurück schicken sollen. Nur die Prüfung der Umsatzgrenze ist damit immer noch nicht so richtig geklärt... wer im VJ nicht mehr als 800.000,- EUR Umsatz macht darf weiter Papierrechnungen schreiben.....was die großen Unternehmen hoffentlich nicht tun werden....das lassen wir dann aber mal auf uns zu kommen.
Danke.
@ASCH schrieb:Hallo @ChrisW ,
@ChrisW schrieb:
Der Empfänger hat doch aktuell überhaupt noch kein Recht eine E-Rechnung zu bekommen.
Er hat aber die Pflicht diese anzunehmen und kann nicht mehr auf eine sonstige Rechnung pochen.
Da habe ich mich evtl missverstehend ausgedrückt, es geht mir hier um elektronisch erhaltene Rechnungen. Die Papierrechnungen sind bis Jahresende 2026 weiter in vollem Umfang erlaubt, statt eines einfachen Pdf (sonstiger Rechnung) darf der Rechnungsempfänger aber eine E-Rechnung verlangen.
Nein. Die Entscheidung über das Format trifft in der Übergangszeit der Ersteller der Rechnung. Entscheidet ein Rechnungsersteller, dass er E-Rechnungen verwendet, darf der Empfänger diese nicht ablehnen. Der Empfänger darf auch nicht darauf pochen, eine Sonstige Rechnung zu erhalten. Er MUSS eine E-Rechnung akzeptieren.
Der Empfänger kann natürlich den Aussteller nach einer E-Rechnung fragen, dieser darf aber noch ablehnen.
Ein Recht auf Erhalt einer E-Rechnung besteht somit derzeit noch nicht.
@VerenaWied schrieb:Nein. Die Entscheidung über das Format trifft in der Übergangszeit der Ersteller der Rechnung. Entscheidet ein Rechnungsersteller, dass er E-Rechnungen verwendet, darf der Empfänger diese nicht ablehnen. Der Empfänger darf auch nicht darauf pochen, eine Sonstige Rechnung zu erhalten. Er MUSS eine E-Rechnung akzeptieren.
Der Empfänger kann natürlich den Aussteller nach einer E-Rechnung fragen, dieser darf aber noch ablehnen.
Ein Recht auf Erhalt einer E-Rechnung besteht somit derzeit noch nicht.
Korrekt, der Ersteller darf zwischen Papierrechnung und E-Rechnung selbst wählen, da muss der Empfänger das gewählte Format akzeptieren....AUßER der Ersteller wählt eine sonstige Rechnung, diese muss der Empfänger auch jetzt schon nicht mehr akzeptieren.....kommt in der Regel aber nicht vor. Die sonstige Rechnung gilt als akzeptiert wenn ihr nicht widersprochen wird.
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E‑Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF‑Datei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Das schreibt das Bundesfinanzministerium dazu.
Aber das betrifft jetzt schon mehr die rechtliche Komponente, die war mir soweit klar.
Ich hatte mich dafür interessiert, wie und ob die Mandanten darauf weiter vorbereitet werden. Schreiben haben wir seit 2024 auch schon einige verschickt inkl. Angeboten zu detaillierteren Erläuterungen per Videoschalte bzw. Fernbetreuung.
Ja das stimmt. Ich glaube auch nicht, dass das vorkommt, lieber PDF als Papier.
Ich verstehe die Anfrage - allein schon aus "Selbstschutz". Wenn die alle im Dezember 2026 ankommen und noch Beratung/Unterstützung haben wollen oder man ab 2027 einen erheblichen Mehraufwand hat, weil das Thema immer noch nicht verinnerlicht wurde (kommt ja alles so plötzlich), ist das mehr als nervig.
Meine Kolleg:innen werden sich auch freuen die Mandanten anzuschreiben, genauso wie jetzt schon bei einer nicht-validen E-Rechnung.
Und ich sehe schon das Chaos auf uns zurollen.
Ich halte das aber recht einfach - wer auf den letzte Drücker kommt oder 2027 immer noch meint er müsse keine E-Rechnung ausstellen, darf das dann auch spüren. Und wenn die Mandanten ein Problem mit der Vorsteuer bekommen, tut das mitunter richtig weh.