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DATEV Rechnungsschreibungsprogramm - E-Rechnung

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letzte Antwort am 19.06.2024 14:04:11 von metalposaunist
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Prisca
Einsteiger
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Wir stellen gerade alle Rechnungen auf E-Rechnung um. Wir nutzen das Rechnungsschreibungsprogramm der DATEV
 
Hierbei sind folgende Fragen aufgekommen:
 
  1. Kann ich alle Mandanten die bisher eine digitale Rechnung bekommen haben, auf einmal in den Mandantenstammdaten auf E-Rechnung umstellen oder muss ich dies je Mandant in den Mandantenstammdaten umstellen?
  2. Kann ich das E-Rechnungs-Pdf individuell zum Beispiel mit digitalem Briefpapier gestalten?Uns ist bekannt, dass die eigentliche E-Rechnung ja die angehängte Datei ist und das pdf nur so "pseudo" ist. Aber ich finde die Steuerberaterrechnung ist ohnehin schon für einen Mandanten schwer zu lesen. Verwende ich nun die DATEV E-Rechnung, dann wird es nun erst recht total unübersichtlich.
  3. Habe ich eine Auswahlmöglichkeit, wie Vorschüsse am Schluss zum Abzug kommen. Bisher haben wir Nettovorschüsse vom Nettorechnungsbetrag abgezogen. In der aktuellen E-Rechnung werden die Bruttobeträge abgezogen. Steuerlich passt dies, buchhalterisch müsste man nun ggf. manuell (wenn Mandant selbst bucht und keine Automatik nutzt) die Umsatzsteuer errechnen. Es erfolgt auf der E-Rechnung der DATEV keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis über den restlichen Bruttobetrag mehr.
  4. Kann ich die Formatierung auf dem pdf individuell gestalten (wie bisher auch)

 

Lieben Dank!

 

@pwende 

metalposaunist
Unerreicht
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@Prisca schrieb:

auf einmal in den Mandantenstammdaten auf E-Rechnung umstellen oder muss ich dies je Mandant in den Mandantenstammdaten umstellen?


Jeden einzeln. Ein Assistent, der massenhaft umstellen kann, soll zur DVD 18.0 im August kommen.   

 


@Prisca schrieb:

Kann ich das E-Rechnungs-Pdf individuell zum Beispiel mit digitalem Briefpapier gestalten?


Nein, auch ein Logo kann man nicht einfügen. Soll auch zur DVD 18.0 kommen. Siehe auch: Zugferd 2.0 mit Firmenlogo

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
bfit
Meister
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Moin,

 

warum wollen Sie bei den ganzen Fragen und "Problemen" überhaupt jetzt schon umstellen?

Ich werde erst einmal abwarten und mir die Entwicklung angucken. Bis ich tatsächlich E-Rechnungen schreiben muss, ist noch enorm viel Zeit (s. Übergangsfristen in § 27 Abs. 39 UStG). Ich bin ab 01.01.2025 lediglich verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen.

 

Es gibt natürlich immer auch Gründe für die zeitnahe Umstellung.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

Prisca
Einsteiger
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Wir stellen jetzt schon um, weil wir die Mandanten in diesem Bereich intensiv begleiten (wollen).

Dies bedeutet, sich schon jetzt damit auseinander zu setzen und zu testen.

Nur so kennt man die Herausforderungen.

Prisca
Einsteiger
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@metalposaunist 

In der Beschreibung Update 18.0 finde ich nichts zu dieser Thematik. Kommt es wirklich, dann würde ich noch warten und eine Umstellung mit unseren nächsten Quartalsrechnungen zum 30.09. umsetzen.

 

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metalposaunist
Unerreicht
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@Prisca schrieb:

Kommt es wirklich


So mein letzter Stand. Hier in der Community gab's von DATEV auch eine offizielle Antwort. Das finde ich aber adhoc gerade nicht mehr. 

 

Dein Einsatz in allen Ehren aber ich würde wie @bfit damit noch warten, bis es wirklich läuft. Sonst hat man viel Aufwand für wenig Nutzen, viel technischen Ärger und niemand bezahlt das einem. Auf LinkedIn gestern hat jemand von einer Hotelkette eine erste E-Rechnung erhalten und die Belegfreigabe online konnte damit laut Screenshots nichts anfangen. Das ist alles noch nicht ausgegoren und bis 2025 wird sich noch einiges ändern. 

 

Lieber 1x die Arbeit machen und dann läuft's als nun ständig auf neue Probleme und Herausforderungen stoßen. Es reicht, wenn man 2025 mit dabei ist, wenn man 2028 nicht verschläft.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 19.06.2024 14:04:11 von metalposaunist
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