Hallo DATEV,
leider finde ich zu meinem Thema nichts in der Community. In Baden-Württemberg ist das Ländermodell anzuwenden, das schlicht "Grundstücksgröße x Bodenrichtwert" auch für bebaute Grundstücke lautet.
Meine Frage: Wird das Formular der Feststellungserklärung z.B. in der Toolbox enthalten sein, so dass man die Stammdaten des Mandanten einlesen und die zwei fehlenden Werte eingetragen werden und danach die DÜ anstoßen kann, oder hält sich DATEV aus dem Thema (softwaretechnisch) vollständig raus (bitte kein Verweis auf Fino, das ist mir bekannt aber für zwei Werte fast zu viel des Guten)?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@martinkramer schrieb: ... "Grundstücksgröße x Bodenrichtwert" ...
Wenn tatsächlich nur diese beiden Angaben zu machen sind, hat der StB ja auch keine 'Gestaltungsmöglichkeiten', außer der Rechnungsstellung 😉
Diese zwei Angaben sind für jeden Immobilienbesitzer öffentlich zugänglich.
Ihre Antwort passt irgendwie nicht auf meine Frage (softwaretechnische Übernahme der Daten und DÜ an das FA), oder verstehe ich die Antwort nicht? Natürlich bestehen keine Gestaltungsmöglichkeiten, Trotzdem muss man die Werte in das Formular eingeben und übermitteln, ähnlich wie die Stammdaten im ESt-Mantelbogen.
Sorry, Sie haben Recht. Ich war gerade 'auf dem Sprung' und hatte nach dem ersten Satz schon abgeschaltet.
Ich rechne nicht damit, dass es in der Toolbox-Umgebung ein Formular zur Feststellungserklärung geben wird, das mit einem Klick mit Mandanten-Stammdaten befüllt werden kann.
... aber manchmal kommt es anders als man denkt 😉
Hallo @martinkramer ,
ich verstehe Ihre Frage und die Motivation der Frage.
Von DATEV wird es keine Softwarelösung zur Erfassung relevanter Werte einer Feststellungserklärung geben.
Meine persönliche Meinung: Auch wenn einige Bundesländer die "Länderöffnungsklausel" genutzt haben, um möglichst einfache Berechnungsmodelle zu realisieren, ist der Gesamtprozess dann doch etwas komplexer als die Erfassung von zwei Daten.
Beispiele: Mandantenstammdaten, Elster-Übermittlung (mit all den Raffinessen von Wiederanlaufverfahren, wenn bspw. eine Übermittlung nicht unmittelbar erfolgreich ist), Vereinbarung von Empfangsvollmachten, Dokumentation der Abstimmungen mit dem Mandanten und Archivierung in Dokumentenablage oder DMS, Feststellungserklärungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gegenstandswertberechnung, etc.
Auch wollen wir keine Sammlung von x Ländermodellformularen in der Toolbox und dann ergänzende Lösungen wie GrundsteuerDigital (fino) oder SmartGrundsteuer (Taxy.io). Im Ergebnis hätten wir kein wirklich konsistentes Lösungsangebot.
Ich hoffe meine Antwort ist für Sie plausibel, auch wenn Sie sich eine Antwort erhofft haben.
Viele Grüße
Bernd Meyer
(DATEV Projektleiter Grundsteuer)
Hallo Herr Meyer,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihre Entscheidung ist nachvollziehbar, auch wenn ich die Hoffnung auf eine einfachere Lösung hatte, Ich hoffe aber auch, dass dies ein einmaliger Fall sein wird und die DATEV nicht die Kernkompetenz "Steuer" aus den Augen verliert, so dass irgendwann einmal auch die Erbschaftsteuer und andere Steuerprogramme von Fremdanbietern bezogen werden müssen, da ein wesentlicher Vorteil der DATEV-Programme die Verzahnung der Programme ist.
Ich rechne vor allem bei den landwirtschaftlichen Klein- und Großbetrieben mit hohem Erfassungsaufwand und mit komplizierten Nutzungsverhältnissen.
Werden für diesen landwirtschaftlichen Bereich zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt, die über die Basisdaten für 'normale' Immobilien hinausgehen oder muss man sich den Löwenanteil der zu erfassenden Daten 'aus den Rippen schneiden' ?
Hallo Herr Kramer,
es gibt keinerlei Überlegungen, dass Steuerlösungen wie Erbschaftsteuer durch Partnerlösungen ersetzt werden.
Ganz im Gegenteil. Damit wir uns auf die Neuentwicklung der ~ Kernlösungen fokussieren können, haben wir schweren Herzens beim Thema Grundsteuer einen Partneransatz gewählt.
Viele Grüße
Bernd Meyer