Hallo Community,
dies ist mein erster Beitrag hier daher muss ich mich erst einmal mit den Gegebenheiten
vertraut machen. Ich hoffe den richtigen Bereich gewählt zu haben.
Als Mitarbeiter im Back-Office einer Steuerkanzlei habe ich die Aufgabe ein Belehrungsschreiben/
Mandantenrundschreiben zum Thema Ordnungsgemäße Kassenführung zu erstellen und zu verteilen.
Die DATEV Info-Broschüre “Ordnungsgemäße Kassenführung“ liegt mir vor.
Möchte diese Informationsbroschüre aber nicht einfach an die entsprechenden Mandanten
verteilen, sondern es geht mir auch um den Nachweis, dass der Mandant informiert/belehrt worden ist.
In der LEXinform Datenbank habe ich mehrere Belehrungsschreiben zu dem Thema gefunden
die ich kostenpflichtig herunterladen kann.
Da ich mir diese Schreiben aus verständlichen Gründen nicht vorab ansehen kann, möchte ich fragen
ob hier jemand schon mit diesen Belehrungsschreiben gearbeitet hat ?
Ist das Dokument 0402901 „ Kassen-Nachschau“ das richtige ?
Wie kann ich dokumentieren das der Mandant die Information erhalten hat ?
Einzelgespräche mit den Mandanten sind hier zu aufwändig,werden aber im Einzelfall bei uns geführt.
Ich denke eine Verteilung durch Mail würde Sinn machen, dann habe ich einen Nachweis über die Belehrung.
Andere Vorschläge ?
Einschreiben?
Werter Herr Leusmann,
wenn Sie die berufsrechtliche Haftung im Blick haben, sollten Sie über einen Rücklauf nachdenken. Dem Schreiben wäre dann sinnvollerweise ein Vordruck (am besten mit Freiumschlag) beizulegen, mit dem der Mandant durch Unterschrift bestätigt, die "Belehrung" erhalten zu haben. Um die Aktion überwachen zu können, bietet sich dann "Marketing und Vertrieb" an.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hier in der Kanzlei setzten wir viel auf das persönliche Verhältnis mit den Mandanten. Daher würde ich wohl folgendermaßen Vorgehen:
1. Info-Schreiben an den Mandanten mit dem Vorschlag, ihm in einem persönlichen Gespräch über die neue Kassennachschau zu informieren.
2. diesem Schreiben ihr Infoblatt (oder das Infoblatt der DATEV) beifügen
3. diesem Schreiben eine Antwortkarte mit frankiertem Rückumschlag beifügen: "Ja, ich wünsche in Informationsgespräch (mit Analyse des persönlichen Handlungsbedarfs)" bzw. "Nein, ich wünsche kein Informationsgespräch, habe aber alles zur Kenntnis genommen."
Bei den Mandanten, wo nichts zurück kommt, müssen Sie natürlich nachhaken.
Viele Grüße, M. Fehlau
Belehrungsschreiben
Benutzen Sie tatsächlich - wenn auch nur intern - den Begriff "Belehrungsschreiben"?
Da möchte ich ja nicht Mandant sein ..
Hallo wie witzig,
wir benutzen den Begriff Mandanteninformation bzw. Mandantenrundschreiben.
Der Begriff Belehrungsschreiben stammt aus der DATEV Broschüre Blickpunkt Wissen
Ausgabe 11 von November 2017/ Seite 17.
Und ich finde Ihren Kommentar nicht zielführend und nicht witzig.
Eine kleine Frage ergänzend dazu:
Ist die von Ihnen erwähnte Datev Info Broschüre "Ordnungsgemäße Kassenführung" kostenlos von der Datev erhältlich?
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