Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall:
Max Mustermann hat ein Gewerbe - Autoreifenhandel. Er ist Einzelkaufmann. Seine Ehefrau Lisa Mustermann ist bei ihm angestellt für die Bürotätigkeiten. Nun verstirbt Max Mustermann Mitte März. Die Frau möchte aufgrund von der Reifensaison noch den Betrieb aufrecht erhalten bis maximal Mai. Nun stellt sich die Frage - ist Lisa Mustermann noch Angestellte bis Mai oder ist sie das durch den Tod von Max nicht mehr ?! Ist sie dann Erbin des Autoreifenhandels und somit Geschäftsführerin? Sie würde natürlich gerne Angestellte bleiben bis zur Gewerbeabmeldung im Mai. Ist das möglich?
Eine Person kann sich nicht selbst als AN beschäftigen.