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Überbrückungshilfe III - Investitionen Modernisierung / Digitalisierung - Leistungszeitraum vs Rechnung

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letzte Antwort am 12.06.2021 20:49:03 von kocho
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kocho
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Hallo, 

 

betreffend die Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes sowie in Digitalisierung sind die Kosten in den Monaten Januar 21 - Juni 21 ja in dem Monat zu berücksichtigen in dem sie entstanden sind.

 

Hier meine Frage...

 

Stellt man hierbei ab 

 

- auf den Zeitraum in dem die Maßnahme durchgeführt wurde?

   (z. B. Maßnahme ausgeführt April 21, a-konto Rechnung Mai 21 = Zuordnung April 21)

 

- auf das Datum der a-konto Rechnung (ggfs. Schlussrechnung)?

  (z. B. Maßnahme ausgeführt April 21, a-konto Rechnung Mai 21 = Zuordnung Mai 21)

 

Um die Förderung für bestimmte Maßnahmen über den 30.06.2021 hinaus zu sichern ist ja eine Zwischenrechnung / a-konto Rechnung erforderlich.

 

Wie ist es aber mit den übrigen Monaten? 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

andrereissig
Experte
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Wie schon zu Ihrer Frage im anderen Thread geschrieben:

 

Relevant für die Zuordnung der Kosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit. Z. B. Rechnung vom 20. Mai mit 14 Tagen Zahlungsziel = Zuordnung im Juni.

 

Als Eselsbrücke kann man sich das ganz gut anhand der Versicherungszahlungen merken. Die Prämie ist häufig für das ganze Jahr berechnet und überschreitet oftmals sogar den Förderzeitraum, aber dennoch erfolgt die Zuordnung im Monat der Fälligkeit ohne Aufteilung.

 


@kocho  schrieb:

Wie ist es aber mit den übrigen Monaten? 


Na ja, die FAQ sagen:

 

Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).

Das bedeutet, daß Kosten, die nach Juni 2021 in Rechnung gestellt werden und ab dem 01.07.2021 fällig sind, nicht mehr förderfähig sind.

 

Live long and prosper!
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kocho
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Hallo, vielen Dank.

 

Wenn ich richtig verstehe funktioniert es so das eine auf Juni 21 datierte Zwischenrechnung von sagen wir 20% oder 30% der Gesamtkosten zwar reicht für eine Berücksichtigung im Antrag, wenn aber dann keine Schlussrechnung datiert auf Juni 21 vorliegt gibt es keine Förderung.

 

Würde man in diesem Fall die Kosten lt Zwischenrechnung gefördert bekommen?

 

LG Oliver

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andrereissig
Experte
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@kocho  schrieb:

Würde man in diesem Fall die Kosten lt Zwischenrechnung gefördert bekommen?


Ja, das würde ich nach dem jetzigen Stand der FAQ so interpretieren.

Live long and prosper!
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kocho
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Hallo,

 

ok, dann aber wahrscheinlich nur die Kosten entsprechend der Höhe der Zwischenrechnung.

Sollte die spätere Schlussrechnung dann höher ausfallen wird der übersteigende Betrag nicht gefördert.

 

Oder?

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kocho
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Zusätzlich müsste man auch darauf achten das die Fälligkeit lt. Zwischenrechnung "sofort" ist bzw. das Rechnungsdatum zzgl Zahlungsziel noch auf Juni fällt... 

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letzte Antwort am 12.06.2021 20:49:03 von kocho
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