Hallo, ich habe mich gerade neu angemeldet und bin noch nicht so vertraut mit der Funktionsweise hier - hoffe aber jemand kann mir mit nachstehender Frage helfen: Betreffend die Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Hygiene, was ist hier das entscheidende Kriterium für die Zuordnung zu den Leistungszeiträumen (sprich Förderzeiträume)? Stellt man hierbei ab auf x den Zeitraum wann die Maßnahme durchgeführt wurde? (z. B. Maßnahme durchgeführt im April 21, a-konto Rg. vom Mai 21 = Zurechnung April 21?) x das Datum der ersten a-konto bzw. Zwischenrechnung? (z. B. Maßnahme durchgeführt im April 21, a-konto Rg. vom Mai 21 = Zurechnung Mai 21?) x Zeitpunkt der Schlussrechnung? Vielen Dank schon einmal! Liebe Grüße
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