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Überbrückungshilfe - Anrechnung Corona Soforthilfe

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letzte Antwort am 22.07.2020 18:50:35 von vbluhm
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Matthias68
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1005 Mal angesehen

Es gibt bereits ein ähnliches Thema - das trifft mein Problem aber nicht ganz, daher:

 

Zur Anrechnung der Corona-Soforthilfe ist für mich nicht erkennbar, wie diese zu prüfen ist. Was ist der maßgebliche Zeitpunkt?

 

Beispiel:

 

Unser Mandant hat am 30.03.2020 einen Antrag gestellt und im April 14.000,00 € erhalten. Da Antragsmonat März entfällt die Soforthilfe jetzt auf März bis Mai und ist im Überbrückungshilfe Antrag nicht zu berücksichtigen?

 

Variante:

 

Unser Mandant hat am 01.04.2020 einen Antrag gestellt und im April 14.000,00 € erhalten. Da Antragsmonat April entfällt die Soforthilfe jetzt auf April bis Juni und ist im Überbrückungshilfe Antrag im Monat Juni mit einem Abzug von einem Drittel abzuziehen?

 

Weitere Variante:

 

Unser Mandant hat am 01.04.2020 einen Antrag gestellt und im April 14.000,00 € (in Berlin 5.000,00 € Landesmittel -auch für Lebensunterhalt- und 9.000,00 € Bundesmittel) erhalten. Da Antragsmonat April entfällt die Soforthilfe jetzt auf April bis Juni und ist im Überbrückungshilfe Antrag im Monat Juni mit einem Abzug von einem Drittel von 9.000,00 € (da ja die Landesmittel nicht für laufende Sachkosten sondern für den Lebensunterhalt gedacht waren)oder 14.000,00 € abzuziehen?

 

Trotz diverser online-Seminare zu diesem Thema habe ich noch immer keine befriedigende Antwort.

vbluhm
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
988 Mal angesehen

Maßgebender Zeitpunkt ist das Antrags-Datum.

 

So sagen es jedenfalls die FAQ der BStBK.

 

Das wäre natürlich "unglücklich" für jemanden, der den Antrag erst spät gestellt hat.

 

Es ist nachvollziehbar, dass nicht doppelt gefördert werden soll, aber gerecht ist es nicht.

Da sollte mal jemand klagen ...

 

 

Da die Länder die Soforthilfe teilweise "aufgestockt" haben, würde ich sagen, dass dann auch anteilig die volle Soforthilfe anzurechnen ist.

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letzte Antwort am 22.07.2020 18:50:35 von vbluhm
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