Ich habe eine Frage zu den Hygienemaßnahmen im Antrag zur Überbrückungshilfe 3.
Die L-Bank möchte durch eine Rückfrage folgendes
"- ein detailliertes Konzept der unter Pos. 21 angesetzten Maßnahmen mit Erläuterung und Nachweis der Kosten (durch Angebote, Rechnungen)"
Die Rechnungen und eine Erläuterung haben wir eingereicht.
Daraufhin kam:
"Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen müssen primär der der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein.
Das vorgelegte Konzept ist nicht nachvollziehbar bzw. eine zwingende Notwendigkeit ist nicht gegeben.
Die Kosten für den Umbau der Theke stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Zielen und werden ebenfalls nicht anerkannt.
Bitte legen Sie detailliert dar, bei welchen baulichen Maßnahmen eine zwingende Notwendigkeit besteht.
Des Weiteren reicht eine reine Beauftragung nicht aus, Zwischenrechnungen sind erforderlich."
Gibt es irgendwo ein Muster wie ein Hygienekonzept aussieht? Was genau muss rein?
Google liefert keine guten Ergebnisse. Ich weiß nicht genau was die L-Bank erwartet. Ich danke im Voraus für jegliche Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also ich würde versuchen, mich an den Landesverordnungen entlangzuhangeln und die Maßnahmen damit begründen.
z. B.
Die Bundesregierung erfordert im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom XX.XX.XXXX, daß ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. daher Trennwände eingebaut, siehe Rechnung vom YY.YY.YYYY.
Außerdem Handlauf an der Theke vorgezogen, um Abstand zu den Servicekräften sicherzustellen, siehe Rechnung vom ZZ.ZZ.ZZZZ
Um Kontaktkontamination zur vermeiden, wurden die Metallteile an der Theke gegen antibakterielle Kupferteile ausgetauscht.
Die Bestuhlung vor der Theke wurde gegen fest installierte, nicht verschiebbare Sitzgelegenheiten getauscht, um die Einhaltung von Sicherheitsabstände zu gewährleisten.
etc. etc.
So in der Art etwa....
Wenn die alte Theke jetzt nur gegen die FERGUSON MEGA-COUNTERMASTER 3000 mit LED-Beleuchtung, Springbrunnen und Metalliclackierung ausgetauscht wurde, wird die Verargumentierung natürlich nicht ganz so einfach.
Ein vorgefertigtes Hygienekonzept findet man derzeit doch für sämtliche Branchen von sämtlichen Landesverbänden/Landesinnungen und was weiß ich nicht alles.
Zumal sollte das Hygienekonzept doch bereits bei Antragstellung vorliegen. Wurden die Kosten einfach ohne Plausibilisierung angesetzt? (Ich will hier nicht den Moralapostel geben)
Weiterhin erkenne ich den Zusammenhang mit Position 21 nicht wirklich. Wenn ich mich nicht irre, sind unter dieser Position die Kosten der Digitalisierung gefasst.
Oh ja, in der Tat. Eine Google-Suche nach „Hygienekonzept Gastronomie Vorlage“ fördert beispielsweise dieses Dokument der IKH Potsdam zu Tage:
oder dieses aus Bayern:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/konsolidierte_lesefassung_gastrokonzept.pdf
Ich danke Ihnen.
Die Nummer habe ich falsch rauskopiert. Es ist tatsächlich Nr. 14.
Die erhaltenen Erläuterungen waren meiner Meinung nach plausibel.
Sie waren wohl nicht ausführlich genug.
z.B. die Toiletten und Waschbecken mit Bewegungssensoren ausgestattet
Warum nicht einfach mal die DEHOGA fragen? Die hat diese unsäglich „Positivliste“ der angeblich begünstigten Maßnahmen in Umlauf gebracht, mit der die Handwerker bei den Mandanten mit einer zu 100% subventionierten Investition bei den Mandanten geworben haben woraufhin dann viele der Maßnahmen ergriffen wurden!
O-Ton der Mandanten: “Aber da steht doch dass das geht und der Handwerker hat das auch gesagt“
Jetzt kommt offensichtlich die Retourkutsche und wir als Berater sitzen das zweite Mal zwischen den Stühlen 😤….
@FeuerbacherM schrieb:Warum nicht einfach mal die DEHOGA fragen? Die hat diese unsäglich „Positivliste“ der angeblich begünstigten Maßnahmen in Umlauf gebracht,
Absolut richtig! Damit hat die DEHOGA ihren Mitgliedern einen schönen Bärendienst erwiesen, zumal sich einer der Regionalfürsten hier auch noch mit dem Kram brüstet:
Was erwarten die Mitglieder?
Dass sie von uns die besten Informationen, also mit einem hohen praktischen Nutzen, bekommen, zum Beispiel, dass wir das, was in der Coronaschutzverordnung steht, so übersetzen, dass jeder Gastronom oder Hoteliers weiß, was er darf und was nicht. Das ist ja selbst für unsere Juristen immer wieder eine neue Herausforderung. Wir waren immer die Schnellsten. Wenn die Kommunen dann teilweise auf unsere Expertise verwiesen haben, hat es uns gewundert, aber ein bisschen stolz gemacht hat es uns auch.
Spitzenleistung! 🙄
Ach der Mandant hat mit Dehoga und der L-Bank telefoniert.
Fazit: Steuerberater ist schuld. Er kennt die Räume doch am Besten, weiß was gemacht werden muss und weißt eigentlich wie ein Hygienekonzept aussieht etc. 😐
@w_paul schrieb:Ach der Mandant hat mit Dehoga und der L-Bank telefoniert.
Fazit: Steuerberater ist schuld. Er kennt die Räume doch am Besten, weiß was gemacht werden muss und weißt eigentlich wie ein Hygienekonzept aussieht etc. 😐
Frech²!
Na klar! Steuerberater! Bekannt als der Beruf mit der höchsten Expertise für Großküchen- und Gastrotechnik und zertifizierter Hygieneprofi, der die Räumlichkeiten des Unternehmers natürlich stets besser kennt, als der Unternehmer selbst!
Ich lasse meine Steuererklärung jetzt übrigens von einem Zerspanungsmechaniker erstellen, der weiß, wie man sich in solche Sachen festbohrt!
Möchte da an den Hygienekonzepten kurz anknüpfen:
Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation sind Hygiene-maßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen entgegen der sonst gültigen Vorgaben auch förderfähig, wenn sie nach dem 1. Januar 2021 begründet sind.
Aus den FAQ.
Nun sehen die ein oder anderen Mandanten zwischenzeitlich Bedarf an Filtersäulen und ähnlichen Hygienegeräten für ihre Geschäfte und die Frage tritt auf, ob eine Investition im August noch unter der Überbrückungshilfe III begünstigt ist, wenn bis Ende Juni 2021 jedoch noch nicht mal eine Bestellung getätigt, die Anschaffung aber durchgeführt werden wird, wenn sie bezuschusst würde.
Wenn ja, welcher Monat müsste oder könnte gewählt werden ?
Nein, die Investitionen müssen in den Förderzeitraums fallen.
So würden die Anschaffungen aber in die Überbrückungshilfe 3 plus fallen - sofern natürlich mindestens 30 % Umsatzrückgang vorliegen.
Super vielen Dank. Jetzt bin ich beruhigt, denn der Mandantin wurde von einer Bekannten von ihrem Steuerberater erzählt... bla, bla, bla ... wenn es dann wahr ist.
So hatte ich das auch im Sinne, dass zumindest eine Rechnung im Förderzeitraum vorliegen muss, wenngleich die Investition dann auch erst später erfolgt.
Natürlich wurde von der "cleveren" Bekannte auch erzählt, dass diese Kosten voll übernommen werden. Es ist schon manchmal leidig, sich mit diesen Hobby-Beratungen auseinanderzusetzen.
Vielen Dank nochmals.
Mir stellt sich die gleiche Problematik. War in Ihrem Fall eine detaillierte Erläuterung möglich, die letztendlich zu einem positiven Bescheid führte? Wenn ja wäre es nett wenn Sie die gewählten Ausführungen der Argumentationen kommunizieren könnten.