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Überbrückunghilfe 3 Plus jetzt bis Dezember 2021

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letzte Antwort am 07.10.2021 11:58:12 von AKW
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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Seite heute werden im Überbrückungshilfe Portal die Monate Juli - Dezember 2021 angezeigt.

 

Falls jemand noch nicht genug zu tun hatte.

 

Es gibt noch kein FAQ dazu, aber das kommt bestimmt bald.

 

 

Ich verlinke hier noch die Helden aus Sachsen-Anhalt (man kann es nicht anders sagen):

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe-iii-2/  

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Fristverlängerung zur Überbrückungshilfe III Plus bis 31.12.2021 ist durch!!!

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I-IV ,Plus, Härtefallfonds / Härtefallhilfe, Eigenkapitalzuschuss, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe Steuerberaterkammer Term Sheet - Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)


"Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.

Rückwirkende Anträge für die ersten drei Phasen der Überbrückungshilfe können im Rahmen der vierten Phase nicht gestellt werden. Erstanträge und Änderungsanträge in der dritten Phase können ebenfalls noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe Plus und der Überbrückungshilfe III Plus eingeräumt. Sie können somit nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrags von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt.

Bitte beachten: Aktuell können noch keine Anträge zur Ausübung des Wahlrechts gestellt werden. Die entsprechende Funktionalität wird zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
gertkr
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Hallo Kollegen,

 

in den FAQ zur Ü III Plus steht jetzt dieses:

gertkr_0-1633592516066.png

Sieht so aus als wenn die Frist für die Ü III damit auch bis 31.12.2021 verlängert ist.

gertkr
Einsteiger
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Unglaublich, gerade wurden die FAQ wieder verändert. Ich glaube ich gebe auf ........

gertkr_0-1633593965284.png

 

AKW
Fachmann
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Lächerlich.. mehr fällt mir dazu echt nicht ein. 

 

Auf was kann man sich noch verlassen... 

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Gelöschter Nutzer
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Warum ist die Frist wieder so „scharf“?

 

Würde bei einigen gerne erst die Dezbuchhaltung abwarten…

 

Wird eventuell wieder „nachgebessert“? eigentlich wie immer…

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AKW
Fachmann
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Der 31.12.2021 hat was mit dem EU-Beihilferecht zu tun. 

 

Da hilft es wirklich nur den Dezember zu schätzen.. ob man hier dann auf eine Nachzahlung oder lieber auf eine Erstattung mit der Schlussabrechnung geht, muss mandantenabhängig abgesprochen werden. 

 

Seien wir doch erst mal froh, dass die Frist vom 31.10.2021 auf den 31.12.2021 verlängert wurde. 

 

Aber das hier still und heimlich die FAQ hinsichtlich von fristen geändert werden, und oben nicht erwähnt wird, dass eine Änderung vorliegt, ist der Hammer. Weil heute morgen hatte ich auch noch die erste Variante heruntergeladen und gerade die geänderte Variante, dass die Verlängerung nicht für die ÜBH3 gilt.

 

Grüße 

 

AKW

Gelöschter Nutzer
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@AKW 

 

Danke für die Erklärung.

Dann kann vermutlich mal nicht auf eine Verlängerung hoffen?

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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Vordringliches Ziel war erstmal die Verlängerung der Antragsfrist zur Überbrückungshilfe III Plus. Die Formulierung im gestrigen Überbrückungshilfe III Plus FAQ zur 3. Phase war insoweit etwas missverständlich/ widersprüchlich. 
   

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I-IV ,Plus, Härtefallfonds / Härtefallhilfe, Eigenkapitalzuschuss, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe Steuerberaterkammer Term Sheet - Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
AKW
Fachmann
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So wie ich das gelesen hab, verhandelt die Bundessteuerberaterkammer noch weiter, auch hinsichtlich der Schlussabrechnung etc.

 

Wir haben ja jetzt die Fristverlängerung bis zum 31.12.2021 bekommen. 

Was hier noch kommen kann, muss vor allem auch Europarechtlich entschieden werden. Wie lange dort Entscheidungen dauern kenn wir ja 😉

 

Ich für meine Planung gehe aber davon aus, dass keine Fristverlängerung mehr kommt.  So werde ich das auch meinen Mandanten weitergeben. 

Die müssen dann entscheiden, wie diese Ihren Umsatz schätzen. Knapp unter 30% sodass keine Erstattung rauskommt und dann mit der Schlussabrechnung was nachkommt oder knapp über 30% das eine Erstattung rauskommt und eventuell mit der Schlussabrechnung was zurück zu bezahlen ist. Ist natürlich auch abhängig von der Liquiditätssituation und dem weiteren Verlauf der Pandemie. 

 

Grüße AKW

9
letzte Antwort am 07.10.2021 11:58:12 von AKW
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