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ÜBH NRW fiktiver Unternehmerlohn in der SAR

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letzte Antwort am 27.11.2024 10:20:41 von Storck
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Storck
Beginner
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Hallo,

 

haben eine Anfrage von der Bewilligungsstelle mit folgenden Text erhalten:

 

'... Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass nur XXX Euro förderfähig sind. Eine Nachzahlung in der ÜBH Plus ist nicht möglich. Der zur initialen Beantragung verfolgte Zweck, die Finanzierung des privaten Lebensunterhalts während der Pandemie, wird nicht mehr durch eine Nachzahlung in der SAR gefördert. ...'

 

Es wird gleich folgender Textbaustein mit geliefert:

 

... "Hiermit nehme ich die Schlussabrechnung XXX betreffend den Antrag XXX im Zuge der Beantragung der ÜBH Plus insoweit i.H.v. 1.000 Euro zurück" ... 

 

Wir hatten im Rahmen der Schlussrechnung festgestellt, das ein weitere Monat in der Überbrückungshilfe II förderfähig ist.

 

Weiß vielleicht einer, wo wir die Information finden können, dass es in der Schlussrechnung nicht möglich sein soll, den fiktiven Unternehmerlohn nachträglich anzusetzen, obwohl die anderen Monate in der Überbrückungshilfe den haben?

 

Vielen Dank.

 

 

AKW
Fachmann
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Guten Morgen @Storck ,

 

ich kenne das nur aus BaWü, auch hier was der U-Lohn nicht mehr nachträglich beantragbar. 

 

Hier steht, das der U-Lohn im Rahmen der Antragsphase/Änderungsantrag beantragt werden kann... 

AKW_0-1732695012162.png

 

Aber zu NRW hab ich keine Ahnung. 

Eventuell weis  @andrereissig etwas mehr dazu 😉 Ich klingle einfach mal frech 😉

 

 

Grüße

 

AKW

 

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andrereissig
Allwissender
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@AKW  schrieb:

Ich klingle einfach mal frech 😉


Soviel zum erholsamen Büroschlaf! 😅

 

Exakt die gleiche Anfrage/Absage mit identischem Textbaustein wie @Storck haben wir ebenfalls erhalten.

 

Die Absage aus BaWü hatte ich auch schon gesehen.

 

Die Seiten des Landes NRW bieten hierzu nur ein paar FAQ:

 

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2

 

Dort steht lediglich:

 


Weiterhin ist die NRW Überbrückungshilfe Plus an die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes gekoppelt. Insofern wird auf die FAQ des Bundes zur 2. Phase verwiesen.

Das ist jetzt natürlich etwas zwiespältig.

 

Zum Einen könnte man sagen, dass die FAQs der Überbrückungshilfe 2 Nachzahlungen erlauben, denn schließlich war die ÜBHI die einzige Hilfe, aus der keine zusätzlichen Förderungen entstehen können (außer es wurde Soforthilfe angesetzt und später zurückgezahlt und es entsteht daraus ein Differenzbetrag).

 

Andererseits ist die vom Land NRW „ÜberbrückungshilfePlus“ genannte Zahlung des fiktiven Unternehmerlohns eine freiwillige Zusatzleistung des Landes gewesen, dass dementsprechend auch die Rahmenbedingungen selbst festlegt.

 

Im Zweifel ziehen sich die Bewilligungsstellen hier auf das Mantra der üblichen Bewilligungspraxis zurück (die wir durch unsere exakt gleichgelagerten Fälle ja sogar bestätigt sehen).

 

Zwar kann ich die Argumentation der BWS in gewisser Weise nachvollziehen, dass die Förderung von Lebenshaltungskosten IN der Coronakrise erfolgen sollte und NACH der Coronakrise nicht mehr nötig und gewünscht sei - mit dieser Begründung könnte man aber ALLE zusätzlichen Förderungen aus ALLEN Coronahilfen in die Tonne kloppen.

 

Ich denke, wir können hier wenig ausrichten, denn zum einem haben die Verwaltungsgerichte ja bereits bewiesen, dass die „übliche Bewilligungspraxis“ Trumpf ist und zum Anderen die BWSn daher davon ausgehen, dass da niemand großartig Klagen einreichen wird, da es in der Regel nur um 1.000 - 2.000 Euro geht.

 

Einem klagefreudigen Mandanten würden wir hier auch abraten, sofern keine anderen Indikatoren für eine Klage sprechen, da der Aufwand nicht in Relation zu den geringen Erfolgsaussichten stünde.

 

Kurzform: Wir haben identische Absagen vorliegen und nehmen es - in Absprache mit dem Mandanten - einfach hin.

Live long and prosper!
Storck
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Ich wollte noch ergänzen, dass man den Unternehmerlohn nicht monatlich beantragen konnte, sondern für die ganze Hilfe, das Portal hat dann automatisch für die Monate, die die Vorrausetzungen erfüllten, den Wert angesetzt.

Auch in der Schussrechnung hat das Portal automatische die 1.000 € in die Berechnung miteingefügt.

 

Aber wir sehen es auch wie andrereissig und werden einen klagefreudigen Mandanten von einer Klage abraten.

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letzte Antwort am 27.11.2024 10:20:41 von Storck
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