Hallo, haben eine Anfrage von der Bewilligungsstelle mit folgenden Text erhalten: '... Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass nur XXX Euro förderfähig sind. Eine Nachzahlung in der ÜBH Plus ist nicht möglich. Der zur initialen Beantragung verfolgte Zweck, die Finanzierung des privaten Lebensunterhalts während der Pandemie, wird nicht mehr durch eine Nachzahlung in der SAR gefördert. ...' Es wird gleich folgender Textbaustein mit geliefert: ... "Hiermit nehme ich die Schlussabrechnung XXX betreffend den Antrag XXX im Zuge der Beantragung der ÜBH Plus insoweit i.H.v. 1.000 Euro zurück" ... Wir hatten im Rahmen der Schlussrechnung festgestellt, das ein weitere Monat in der Überbrückungshilfe II förderfähig ist. Weiß vielleicht einer, wo wir die Information finden können, dass es in der Schlussrechnung nicht möglich sein soll, den fiktiven Unternehmerlohn nachträglich anzusetzen, obwohl die anderen Monate in der Überbrückungshilfe den haben? Vielen Dank.
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