Besteht die Möglichkeit, dass DATEV einen Abgleich der o.g. IBAN vornimmt?
Problem ist:
Sollte ein SEPA-Lastschrift Mandat beim Finanzamt bestehen, wird dieses bei einer Abweichung der IBAN in der Einkommensteuererklärung automatisch gelöscht und Säumniszuschläge gem. § 240 AO entstehen.
Gibt es eine Möglichkeit, auch im Falle einer Einzelveranlagung die IBAN der EF bei Zusammenveranlagung nicht zu übermitteln, um die Problematik zu umgehen?
Anweisung der OFD-KA (für Baden-Württemberg):
Sobald eine Abweichung vom SEPA in der Einkommensteuererklärung festgestellt wird, löscht das System das SEPA automatisch.
Die Schuld hieran liegt beim Steuerpflichtigen laut OFD. Künftig muss dagegen vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt werden.
Woher soll DATEV denn die Information bekommen, ob ein SEPA-Lastschriftmandat beim FA besteht? Das funktioniert doch technisch gar nicht.
Die Info muss selbstverständlich von jedem Mitarbeiter in den Stammdaten eingetragen werden.
Gibt es hierzu ein Feld und falls ja, wo ist dies?
Abgleich SEPA-Lastschrift Mandat mit IBAN in Einko... - DATEV-Community - 419794
Habe dort Ergänzungen vorgenommen und bitte um Unterstützung der IT-Leute hier in der Community, vielen Dank