Hallo, ich habe das Thema Vergleichszahlung nach gerichtlichem Beschluss. Allerdings hat der AN im vergangenen Jahr selbst gekündigt und es geht eher um das Einklagen einer Prämienzahlung.
Muss dies ebenfalls als Abfindung abgerechnet werden oder eher als Sonderzahlung, also SV-pflichtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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