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beA - Downtime am 19.11.

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letzte Antwort am 21.11.2019 08:21:53 von agmü
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Michael-Renz
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Hallo Community,

am 19.11. ist nicht nur die Community "down" sondern auch das beA-System.

Software-Update mit Downtime am 19.11.2019

Am 19.11.2019 wird ein Software-Update des beA-Systems erfolgen. Aus technischen Gründen wird deshalb das beA an diesem Tag in der Zeit von 00:30 bis voraussichtlich 07:00 Uhr nicht verfügbar sein.

Hier der entsprechende Newsletter: beA-Newsletter 33/2019 v. 14.11.2019 – beA

ACHTUNG: Alle, die den BRAK-WebClient im WTS-Umfeld einsetzen, sollten nach dem 19.11. sobald das neue beA-System wieder läuft, die beA-ClientSecurity auf allen Terminalservern starten damit die neuen Java-Scripte geladen und am Terminalserver installiert werden können. Nach dem einmaligen Start kann (und sollte) die beA-ClientSecruity am Terminalserver wieder beendet werden. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass in den Terminal-Sessions die aktuelle und lauffähige Version der beA-ClientSecurity zur Verfügung steht.

Hinweis: wer das DATEV-Anwaltspostfach einsetzt, muss die beA-ClientSecurity am Terminalserver nicht zwingend erneuern - das ist zwingend nur bei Nutzung des BRAK-Webclients erforderlich.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
metalposaunist
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die beA-ClientSecurity auf allen Terminalservern starten damit die neuen Java-Scripte geladen und am Terminalserver installiert werden können.

Weg mit dem Java Gelumpe hoffentlich geht das irgendwann auch mal ohne, dass die zumindest ähnlich arbeiten wie DATEV und einfach mit SmartCards das alles abwickeln, ohne zusätzliche zu aktualisierende Zusatzsoftware.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Michael-Renz
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Hallo Herr Bohle,

leider lässt das die derzeitige Gesetzeslage nicht zu. Das System darf nicht zu einer Zugangsbeschränkungen in finanzieller bzw. technischer Sicht werden. D.h. es muss so offen sein, dass mit praktisch keinem finanziellem Aufwand und auf allen gängigen Systemen ohne aufwändige Zusatzsoftware und Installationsaufwand jeder anwaltliche EDV-Anfänger rein kommt.

So zumindest die bisher geltende Rechtsauffassung.

Wir müssen zwar studieren und Referendarszeit ablegen und 2 Staatsexamen machen - aber digital muss die Steinzeit möglich bleiben.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
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Weg mit dem Java Gelumpe hoffentlich geht das irgendwann auch mal ohne, dass die zumindest ähnlich arbeiten wie DATEV und einfach mit SmartCards das alles abwickeln, ohne zusätzliche zu aktualisierende Zusatzsoftware.

Ab 01.01.2020 gibt es einen neuen Betreiber, der das EGVP System hochgezogen hat. Vielleicht wird es dann besser .

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
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Michael-Renz
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aber wohl auch dann nicht ohne Java!

Das Ganze EGVP und die bisher bekannten Clients (gerade dieses neuen Anbieters) basieren darauf.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
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....Das System darf nicht zu einer Zugangsbeschränkungen in finanzieller bzw. Technischer Sicht werden. D.h. Es muss so offen sein, dass mit praktisch keinem finanziellem Aufwand und auf allen gängigen Systemen ohne aufwändige Zusatzsoftware und Installationsaufwand jeden anwaltliche EDV-Anfänger rein kommt.

- Zynismus an - Solange eine Anpassung des RVG mit der Begründung Fehlanreize zu vermeiden abgelehnt wird (bay StMJ) und Vertragsbrüchige Schuldner vor "überzogenen Kosten" geschützt werden müssen, ist es wenigstens konsequent, dass dann nicht auch noch übermäßig Aufwendungen für eine verkorkste Digitalisierung aufgewendet werden müssen - Zynismus aus

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
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metalposaunist
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jeden anwaltliche EDV-Anfänger rein kommt.

Perfekt. Dann brauche ich mich darum ja nicht mehr kümmern, wenn es Probleme gibt Wenn das alles so einfach ist - komisch nur, warum wir EDV Dienstleister "immer" gerufen werden .

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Michael-Renz
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tja - das alte Problem "Anspruch und Wirklichkeit" sind halt Gegner und keine Partner.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
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Hallo Community,

 

nicht nur die Community ist wieder "Online", auch das beA hat´s geschafft.

 

Achtung: Unbedingt am Terminalserver die bea ClientSecurity erneuern (starten) - damit die Terminalclients die Web-Oberfläche von beA nutzen können.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
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Mit dem Update scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Seit die BRAK ihr System geändert hat, erhalte ich bei Nachrichten des Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht - den Hinweis, dass der Sperrstatus des geprüften Zertifikats unklar sei.

 

Wer beobachtet dieses Programmverhalten ebenfalls.

 

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller
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metalposaunist
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Über den WebClient verschickt oder via beA Postfach im DATEV? Oder auch beides einmal getestet? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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agmü
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Die versendeten Nachrichten scheinen, soweit ich feststellen kann, alle in Ordnung zu sein.

 

Die Unklarheiten betreffen vom Gericht versendete Nachrichten.  Allerdings auch nur Nachrichten vom Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht.  Von anderen Gerichten werden mir im Rahmen der Prüfung der Zertifikate keine Hinweise geliefert.

 

Die Prüfung der Zertifikate habe ich sowohl in Anwalt classic (läuft automatisch beim Abruf) wie auch manuell auf der Webseite durchgeführt.  Beide liefern den selben Hinweis.

 

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
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letzte Antwort am 21.11.2019 08:21:53 von agmü
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