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Spam im beA - Kammer Online

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letzte Antwort am 21.04.2021 18:05:25 von metalposaunist
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rahayko
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Liebe Kollegen,

 

zum Ende eines, wie ich finde, alles in allem erfolgreichen Jahr in Sachen beA, muss ich hier noch mal einen Punkt anbringen, der mich schon lange stört.

 

Die BRAK gibt in regelmäßigen Abständen unser sicherlich lesenswertes Käseblatt heraus, welches uns in Printform zugeschickt wird. Ich lese dieses gerne. Und ja, bei all der Digitalisierung die ich betrieben habe, lese ich so etwas gerne auf Papier.

 

Nun hat unsere RAK-SH auch eine eigene Gazette. Diese wurde bisher als Kammer Online immer per Mail verschickt. Schon das war Spam genug.

 

Seit dem beA wird diese nun über das beA verteilt. Sollte beA nicht spam-frei bleiben? Bei der Mehrzahl der Kollegen wird das beA an eine Fachsoftware angebunden sein oder werden. Dies speichert sämtliche Eingänge in der Regel in einer digitalen Dokumentenstruktur. Wenn nun jeder Anwalt einer Kanzlei die selbe, massenhaft verschickte Nachricht erhält ist dies m.E. Spam! Diese Nachricht muss bearbeitet und gelöscht werden. Das kostet Zeit und damit Geld.

 

Zumindest das beA sollte davon frei sein. Oder wie fänden Sie es, wenn ich sämtlichen Anwalt im beA per Nachricht anböte, Ihnen mein Wissen aus der Übernahme von Notgeschäftsführungen in notleidenden Gesellschaften mit anschließender Insolvenz im Rahmen eines Workshops zuteil werden zu lassen?

 

Nachdem wir uns in diesem Jahr mit technischen Fragen rund ums beA beschäftigt haben, werden wir uns im neuen Jahr mit den Inhalten befassen. Kammernachrichten über diesen Kanal sind sicherlich nur ein erster (wenn auch gut gemeinter) Vorgeschmack.

 

In diesem Sinne wünsche ich allen (auch meiner Kammer) besinnliche Tage und einen guten Rutsch ins Jahresupdate 2020.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
agmü
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Hallo Herr Kollege,

 

 


@rahayko  schrieb:

 

Seit dem beA wird diese nun über das beA verteilt.



mir wäre nicht bekannt, dass die von DATEV-Anwalt angesprochene, von der BRAK bereitgestellte, Schnittstelle Kammernachrichten abrufen kann. Jedenfalls wurden die wenigen Nachrichten die die Kammer München über das beA versendet hat, nicht abgerufen.

 

Im Ergebnis bin ich bei Ihnen; mit der Einschränkung, dass amtliche Nachrichten durchaus per beA versendet werden sollten.  Die restliche "Werbung" der Kammer hat im beA nichts zu suchen.

 


@rahayko  schrieb:

 

Nachdem wir uns in diesem Jahr mit technischen Fragen rund ums beA beschäftigt haben, werden wir uns im neuen Jahr mit den Inhalten befassen.


Ihr Wort in jemandes Gehörgang.  Ab 01.01. wird es bekanntlich einen neuen Betreiber geben. Ich vermute daher, dass wir uns auch in 2020 noch schwerpunktmäßig mit technischen Fragen beschäftigen werden müssen; insbesondere für den Fall, dass der neue Betreiber das alte System abklemmt und durch ein neues ersetzt.

 

Inhaltlich sehe ich bei der Empfängerseite (Justiz) in den nächsten Jahren noch massiven Bedarf an Schulung und Vereinheitlichung.  (Mein Liebling sind Nachrichten mit der Bezeichung "VFG-Verfügung" oder "VFG -Schriftsatz Hinausgabe zur Stellungnahme" und die Dokumente "Begl_Abschrift_Produktion_Original" bzw. "Schreiben_Anschreiben_(zustellen)").

 

 

Andreas G. Müller
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rahayko
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@agmü  schrieb:


mir wäre nicht bekannt, dass die von DATEV-Anwalt angesprochene, von der BRAK bereitgestellte, Schnittstelle Kammernachrichten abrufen kann. Jedenfalls wurden die wenigen Nachrichten die die Kammer München über das beA versendet hat, nicht abgerufen.

 

nun, dann füge ich mal den folgenden Screenshot an und versichere, dass ich diese Nachrichten alle über DATEV abgerufen habe. Ich gehe auch davon aus, dass die Software nicht entscheiden kann, was sie abruft und was nicht. Wenn die Kammer aber einen Kanal benutzt der dafür nicht bestimmt ist, hilft es alles nichts.

KammerOnline.jpg

Viele Grüße aus dem Norden!
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agmü
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Hallo Herr Kollege,

 

ich wollte nicht behaupten, dass es nicht geht.  Ich selbst konnte bisher die Nachrichten der Kammer - sofern sie denn über das beA versendet wurden, nicht abrufen.

 

Schöne Grüße aus dem sonnig warmen Bayern und ein hoffentlich geruhsames Weihnachtsfest

Andreas G. Müller
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agmü
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Ich muss abbitte leisten.  Der Abruf der Kammernachrichten funktioniert tatsächlich. 

 

Offensichtlich hat sich unsere Kammer schon lange nicht mehr per beA gemeldet.

Andreas G. Müller
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rahayko
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@agmü  schrieb:

Ich muss abbitte leisten.  Der Abruf der Kammernachrichten funktioniert tatsächlich. 

 

Offensichtlich hat sich unsere Kammer schon lange nicht mehr per beA gemeldet.


Alles gut Herr Kollege. Dann hat Ihre Kammer es eigentlich richtig gemacht und keinen Spam per beA verschickt.

 

ich denke nur, dass meine Stimme alleine hier kein Gehör finden wird, aber hat denn noch wer anderes dieses Problem? Gerne auch eine PM an mich schreiben.

 

Wir werden sehen, was das neue Jahr bringt.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
agmü
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@rahayko  schrieb:

ich denke nur, dass meine Stimme alleine hier kein Gehör finden wird, aber hat denn noch wer anderes dieses Problem?


 

Den ersten Teil würde ich nicht unterschreiben.  Wie immer liegt das Problem eher darin, dass einerseits die Anzahl der umzusetzenden Anforderungen höher ist als die Kapazitäten der Programmier (und der Programmtester vor Freigabe😉) und andererseits die Masse der Kollegen nach wie vor die Vorteile des beA nicht erkannt haben, so dass unklar ist, wie weit verbreitet das Phänomen ist.

 

Ich bin zuversichtlich, dass uns auch im neuen Jahr die eine oder andere positive Überraschung softwareseitig zu erwarten ist.

Andreas G. Müller
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RAHagena
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Ich hatte unsere Kammer diesbezüglich angeschrieben, dass sie es bitte unterlassen soll, mir an die bea-Adresse Newsletter zu schicken, als Antwort bekam ich ein einigermaßen unverschämtes Schreiben mit dem Hinweis, dass ich der einzige bin den das stört und für mich Einzelfall werden die das bestimmt nicht ändern, außerdem soll ich meine Kanzlei halt vernünftig organisieren...

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
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rahayko
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@RAHagena  schrieb:

Ich hatte unsere Kammer diesbezüglich angeschrieben, dass sie es bitte unterlassen soll, mir an die bea-Adresse Newsletter zu schicken, als Antwort bekam ich ein einigermaßen unverschämtes Schreiben mit dem Hinweis, dass ich der einzige bin den das stört und für mich Einzelfall werden die das bestimmt nicht ändern, außerdem soll ich meine Kanzlei halt vernünftig organisieren...


Na da hatte ich wohl doch den richtigen Riecher. Welcher Kammer gehören Sie an?

Viele Grüße aus dem Norden!
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RAHagena
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Niedersachsen / Oldenburg

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alfzedler
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Hier in Hannover ist es (natürlich) ebenso (RAK Celle)

 

Ich ärgere mich monatlich, weil ich das Käseblatt weder auf Papier noch digital gern lese und vor allem der Posteingang nicht dem betreffenden RA zugeordnet werden kann. SPAM wird eben nicht personalisiert verschickt, sondern wohl über eine Einstellung im beA-Client für die Kammer á la "An alle Mitglieder".

 

Außerdem bekommt jeder Anwalt seine Benachrichtigung über einen Eingang. Spätestens am Folgetag fragt er dann, ob wirklich nichts eingegangen ist - die KM wird nicht wohl nicht wahrgenommen.

 

Dazu kommt, dass die Kammer weiterhin Papier bedrucken lässt und die KM mit Briefdienstleistern verschickt.

 

Klar, kann man alles organisieren. Klar, kann man mit Gelassenheit reagieren. Aber man kann sich auch ärgern - so wie ich.

 

Nur abbestellen kan man nicht.

a8w4
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Sie sind kein Einzelfall - mich nervt es auch gewaltig!

r24
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Gleicher Sch... auch hier bei uns in Sachsen. Am Anfang habe ich mir den Gag gemacht, auf jedes Schreiben zu antworten, ich wolle keinen Spam mehr. In der Hoffnung, dass es für sie auch Mühe macht, das abzurufen. Aber kein Ergebnis. Vielleicht gibt es ja mal Spamfilter für das beA 🙂 Wir haben für allgemeine Sachen eine Akte anlegt. Die MA legt das dort hinein und ich lese es nicht.

agmü
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Hallo in die Runde,

 

ich verstehe die Aufregung nicht wirklich.  Ich bin sicher kein Freund der BRAK, auch bin ich nicht erfreut, wenn wieder einmal eine sinnlos Nachricht der Kammer im Postfach liegt.  Aber das permanente Bashing hilft auch nicht weiter.  

 

Die wenigen Nachrichten der Kammern sind nichts im Vergleich zu den Massen an Spam-Nachrichten aus den "Marketingabteilungen" der Fachverlage, die täglich im E-Mail-Konto landen.

Andreas G. Müller
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a8w4
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Das liegt doch auf der Hand: beim beA bekomme ich eine unspezifische Meldung, dass eine Nachricht eingegangen ist - von wem und wozu wird nicht mitgeteilt. Da über das beA zugegangene Schreiben Fristen auslösen können, bin ich gezwungen, mich zeitnah in das beA einzuloggen und erhalte dann bloß einen Link zu einer frei zugänglichen Publikation, der mir genauso gut per  Email gesendet werden könnte, ohne den ganzen Aufwand bei mir auszulösen. Das ist auch kein "Bashing" sondern rechtschaffener Unmut, der durch die Dickfelligkeit der BRAK ausgelöst wird. Auch ich habe schon mehrfach gebeten, die Zusendung per beA zu unterlassen - keine Reaktion!

metalposaunist
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@agmü schrieb:

Die wenigen Nachrichten der Kammern sind nichts im Vergleich zu den Massen an Spam-Nachrichten aus den "Marketingabteilungen" der Fachverlage, die täglich im E-Mail-Konto landen.


Aber genau da fängt's doch an 🤔. Es geht doch ums Prinzip. Spams als E-Mail haben auch mal klein angefangen und wo sind wir heute? Mehr Spam als echte Nachrichten und der ganze technische Aufwand das voneinander wieder zu trennen 😲

 

Gut, mal abgesehen davon, dass ich die BRAK und das technische Konstrukt dahinter für so schlecht erachte, dass es bei der gleichen Anzahl an beA Spam wohl zusammenbricht 😂.

 

@a8w4: Da bin ich bei Ihnen! Offenbar versteht hier niemand den sicheren Kanal ordentlich zu nutzen. Aber das Problem ist ja nicht neu, wenn man statt 1 Kanal gleich mehrere öffnet und man entscheiden muss, was ich nun mit welchen Medium versenden kann: 

 

  • E-Mail
  • verschlüsselte E-Mail
  • E-Mail mit kennwortgeschützten Anhang
  • Cloudzugänge
  • DE-Mail
  • Brief
  • Fax
  • beA
  • beN
  • ...

Dass die BRAK gleich von vornherein so abweisend ist und meint, das hätte alles seine Richtigkeit - wobei ich noch immer die Vergangenheit vor Augen haben und das der erste Eindruck vom beA war - peinlich. Ich als BRAK wäre ja so klein mit Hut. 🤠 

 

@a8w4: Kann man also nicht auf den 1. Blick sehen, dass es um eine Fristsache geht🤔? Gut, kann ich verstehen, Müsste ja entweder manuell vom Absender deklariert werden und wer in Zeiten von Corona noch auf den Menschenverstand setzt ... oder die KI müsste anhand von bestimmten Dingen automatisch was vorschlagen, was bestimmt mangelnder Standards in einer OCR Erkennung à la DATEV hinausläuft, die mal mehr und mal weniger was erkennt und man sich dann auf den Punkt in der Nachricht zu 0% verlassen kann. Dann braucht man's auch nicht 😂. War ja nur so ein Gedanke. 

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agmü
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@a8w4  schrieb:

... Da über das beA zugegangene Schreiben Fristen auslösen können, bin ich gezwungen, mich zeitnah in das beA einzuloggen und erhalte dann bloß einen Link zu einer frei zugänglichen Publikation, der mir genauso gut per  Email gesendet werden könnte, ohne den ganzen Aufwand bei mir auszulösen. ...


Wo bitte steht, dass mit Zugang einer beA Nachricht Fristen ausgelöst werden?  Niemand ist jemals auch nur im Ansatz auf die Idee gekommen, dass mit dem Einlegen eines Briefes in den Briefkasten eine Frist ausgelöst wird. Wie sollte ein Anwalt, der wegen eines Gerichtstermins den ganzen Tag bei Gericht ist, eine Zustellung zur Kenntnis nehmen? 

 

Das ein Zugangskanal geschaffen wurde, der theoretisch 24/7 zugänglich ist bedeutet nicht, dass sich elementare Überlegungen geändert haben.

Andreas G. Müller
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agmü
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@metalposaunist  schrieb:

 

... Aber genau da fängt's doch an 🤔. Es geht doch ums Prinzip. Spams als E-Mail haben auch mal klein angefangen und wo sind wir heute? Mehr Spam als echte Nachrichten und der ganze technische Aufwand das voneinander wieder zu trennen 😲

 

Es ist so eine Sache mit dem "Prinzip". 

 

Das das beA insgesamt eine mehr als schlechte Idee war/ist, die technische Umsetzung hätte besser sein können, haben wir alle an anderer Stelle beklagt.  

 

Nicht für jeden sind die Nachrichten der Kammer Spam. 

 

Ich habe in der aktuellen Mitteilung immerhin die erste Entscheidung zur Frage, wie E-Mails in der Mandantenkommunikation abgesichert sein müssen (wiedergefunden) und einen entsprechenden Aufsatz für die praktische Umsetzung mit Interesse gelesen. 

 

Anders als beim Spam per E-Mail habe ich aktuell die Hoffnung, dass durch die Beschränkung des Nutzerkreises die ansonsten bekannten Spam-Wellen nicht auftreten.  

Andreas G. Müller
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a8w4
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@agmü  schrieb:

 

Wo bitte steht, dass mit Zugang einer beA Nachricht Fristen ausgelöst werden?

 


 

... ausgelöst werden können!

 

Mein Stand ist, dass jede beA-Nachricht einem Einschreiben mit Rückschein entspricht - irre ich?

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a8w4
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@metalposaunist  schrieb:

@a8w4: Kann man also nicht auf den 1. Blick sehen, dass es um eine Fristsache geht🤔? Gut, kann ich verstehen, Müsste ja entweder manuell vom Absender deklariert werden und wer in Zeiten von Corona noch auf den Menschenverstand setzt ... oder die KI müsste anhand von bestimmten Dingen automatisch was vorschlagen, was bestimmt mangelnder Standards in einer OCR Erkennung à la DATEV hinausläuft, die mal mehr und mal weniger was erkennt und man sich dann auf den Punkt in der Nachricht zu 0% verlassen kann. Dann braucht man's auch nicht 😂. War ja nur so ein Gedanke. 

 

Nur dass wir nicht aneinander vorbeireden - hier ein Beispiel, wie man über eingegangene beA-Nachrichten per Email informiert wird (anonymisiert):

 

In dem beA-Postfach Nachname, Vorname (PLZ Ort) ist eine Nachricht eingegangen.

Erhalten:  20.04.2021 10:07

Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, auf die nicht geantwortet werden kann. 
Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) finden Sie unter https://bea.brak.de. 
Den Anwendersupport erreichen Sie per E-Mail unter servicedesk@beasupport.de.

 

 

metalposaunist
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Danke Dir! Ich nutze beA nicht aktiv; daher die Frage. 

 

Also so informativ wie die Benachrichtigung zu neuen Belegen in DUO und bei ANO. Hm. Wenn mehr drin stehen würde, könnte das wegen der DSGVO ggf. wieder Probleme machen 😕

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agmü
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Nein, das beA ist nur ein Tool in der digitalen Welt für bestimmte Sachverhalte die Identität des Absenders zu gewährleisten. 

 

Wäre dem so, dass eine beA-Nachricht einem Einschreiben mit Rückschein entspricht bedürfte es keines eEB. - Selbst wenn es dem Einschreiben Rückschein entsprechen würde, wann ist ein solches Einschreiben tatsächlich zugegangen?  Doch nur wenn der Empfänger oder dessen Vertretung (Betriebsangehöriger) den Erhalt des Schreibens bestätigt hat.  Mit anderen Worten: sobald der Postbote Ihnen oder ihrer Mitarbeiterin den Brief ausgehändigt hat.  Dies setzt aber voraus, dass Sie (oder Ihr-e Mitarbeiter*in) in der Kanzlei anwesend sind.  Ist niemand in der Kanzlei anwesend erhalten Sie auch nur eine Benachrichtigung, dass sie das Schreiben abholen sollen.

 

Die Justiz diskutiert wegen der miserablen Rückläuferquote bei den eEB gerade darüber, dass zukünftig das Einlegen in das beA-Postfach Fristen auslösen soll.

 

Ein anderes Thema ist, dass ggf. die Kammer im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren überprüfen kann wie häufig und schnell Sie Ihre Nachrichten abrufen. Aber selbst dort wäre mir nicht bekannt, dass eine Kammer davon ausgeht, dass ich als Anwalt mehrfach am Tag, nachts und abends oder am Wochenende beA-Nachrichten abrufen muss.

Andreas G. Müller
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RAHagena
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@agmü  schrieb:

Niemand ist jemals auch nur im Ansatz auf die Idee gekommen, dass mit dem Einlegen eines Briefes in den Briefkasten eine Frist ausgelöst wird.

*Hust*, ich habe mit dem Foto des Einwurfs eines Briefes gerade einen Prozess gewonnen und gedenke auch einen zweiten mit dem Vortrag zu gewinnen, dass wir den Brief eingeworfen haben. Machtbereich des Empfängers und so...

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agmü
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Das war mit Sicherheit eine Kündigung, oder? 

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50% korrekt, 1 war eine Kündigung, 2 ist der Antrag auf Kurzarbeitergeld, den wir aus Sicht der Arge nicht eingereicht haben...

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agmü
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Das sind andere Sachverhalte und gelten so nicht absolut.

 

Nicht nur das Einlegen in den Briefkasten, sondern auch die üblicherweise vorhandene Möglichkeit der Kenntnisnahmeist für den Zugang, damit für das Auslösen der Frist, entscheidend. Eine nachts um 23:00 Uhr in den Briefkasten eingelegte Kündigung geht frühestens am Folgetag zu, da zu dieser Uhrzeit nicht mehr mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (BAG: Urteil v. 22.08.2019, 2 AZR 111/19).  

 

Bei der ARGE ging es wohl darum nachzuweisen, dass der Antrag überhaupt eingereicht wurde; den Nachweis, dass die Nachricht im BeA liegt wäre dann Ihr Foto.  Wann die Frist ausläuft ist damit noch nicht geklärt.

 

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@agmü  schrieb:

Niemand ist jemals auch nur im Ansatz auf die Idee gekommen, dass mit dem Einlegen eines Briefes in den Briefkasten eine Frist ausgelöst wird.

Sie haben angefangen und mein Einwand war nicht ganz ernst gemeint 😉 Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich "niemand" bin. 

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metalposaunist
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@agmü schrieb:

Aber selbst dort wäre mir nicht bekannt, dass eine Kammer davon ausgeht, dass ich als Anwalt mehrfach am Tag, nachts und abends oder am Wochenende beA-Nachrichten abrufen muss.


Bei einer DE-Mail ist das aber der Fall. Wenn ich eine DE-Mail Adresse habe, bin ich auch verpflichtet dazu, diese auf neue Nachrichten zu kontrollieren. Wie oft man das seiner Zeit getan hat, weiß ja jeder selber 😄. Zumindest konnte man sich ja per E-Mail über jede neue DE-Mail benachrichtigen lassen. Eigentlich totaler Blödsinn 😄. Ich bekomme ja auch keinen Brief, wenn ich eine neue WhatsApp Nachricht habe. 

 

Geht einem ein Fristschreiben via DE-Mail zu und man verpennt es, gehe ich noch heute davon aus, dass man dann unter Umständen in der 💩 stecken kann. Ist das heute nicht mehr so? Wobei, DE-Mail ist ja sowieso tot ☠️.

 

Aber aufgrund Ihres Dialogs @RAHagena & @agmü werden wir in Deutschland wohl nie vom geliebten Papier loskommen. Bis vielleicht sich bei den Gerichten was tut und es dort heißt, Papier sei oldschool. Dann müsste man aber auch die Rechtsprechung in Deutschland anpassen? Womit wir wieder beim #Neuland wären. 

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letzte Antwort am 21.04.2021 18:05:25 von metalposaunist
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