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Offene steuerfreie Auslagen in der Akte

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letzte Antwort am 12.02.2024 16:49:09 von Silvia_Kubisch
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Kanzlei-Carstens
Beginner
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Hallo zusammen,

 

folgendes Problem ist inzwischen schon bei zwei Akten aufgetreten die geschlossen werden sollen:

 

Die Akten weisen offene steuerfreie Auslagen auf (Gerichtskosten) obwohl diese mit Vorschussrechnungen in Rechnung gestellt wurden und auch bezahlt und gebucht wurden, nun können wir die Akten nicht schließen.

 

1. Ich denke da liegt dann wahrscheinlich ein Fehler in der Auslagen Erfassung vor oder und wenn ja wie können wir das verhindern?

 

2. Wie bekommen wir nun diese Akten geschlossen?

 

Viele Grüße 

Melanie Bossel

agmü
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @Kanzlei-Carstens 

 

Ihre Schilderung klingt so, als ob die steuerfreien Auslagen in der (Vorschuss-)Rechnung als steuerpflichtige und nicht als steuerfreie Auslagen erfasst wurden.

 

Nur so kann ich mir erklären, dass im Aktenkonto noch Auslagen offen sind, obwohl eigentlich alles "bezahlt" ist.

 

das einfachere zuerst: 

 

Für die Zukunft verwenden Sie für steuerfreie Auslagen (Gerichtskosten), die noch nicht verauslagt wurden immer in der Rechnungsposition "Ausl. steuerfrei (steuerfreie Auslagen)" den Reiter "Sonstige Auslagen".  Dort können steuerfreie Auslagen, die noch nicht im Aktenkonto verbucht wurden, erfasst werden. Ansonsten werden bereits als steuerfrei Auslagen erfasste Beträge zur Übernahme in den Rechnungsentwurf vorgeschlagen.

Beim Zahlungseingang auf die Rechnung wird der Betrag richtig als steuerfreie Auslagen erfasst - ggf. mit dem Hinweis, dass noch kein Betrag verauslagt wurde.  

 

Die Kontobereinigung selbst geht vermutlich nur über ein Storno aller (Vorschuss-)Rechnungen, der Erstellung neuer Rechnungen und dem Hin- und Herbuchen bis alles "ausgeglichen" ist.  Ob es einen leichteren Weg gibt, kann ich ohne Kenntnis des Kontos und Ihrer Arbeitsweise nicht sagen - bzw. will dies an dieser Stelle nicht machen, da diese Vorgehensweise nur bedingt steuerrechtskonform ist.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
211 Mal angesehen

Hallo @Kanzlei-Carstens ,

 

die richtige Vorgehensweise ist:

 

wie von Herrn Müller beschrieben: Steuerfreie Auslagen (Gerichtskosten) die noch nicht verauslagt wurden, immer in der Rechnungsposition "Ausl. steuerfrei (steuerfreie Auslagen)" über die Registerkarte "Sonstige Auslagen" erfassen.

 

Schon verauslagte steuerfreie Auslagen:  Zahlungsausgang im Fenster Zahlungserfassung DATEV Anwalt erfassen und anschließend  Steuerfreie Auslagen in Rechnung einfügen 

 

Da wir nicht wissen, wie Sie die Auslagen erfasst haben, kann ich die Frage auch nicht beantworten, was nun zu tun ist. Bitte wenden Sie sich damit an den Programmservice DATEV Anwalt.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 12.02.2024 16:49:09 von Silvia_Kubisch
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